Schlagwort-Archive: Krankenversicherung

Anteilige Kostenübernahme? DI-Netz beim Gesundheitsausschuss im Bundestag

Am 14.10. war DI-Netz zusammen mit Vertretern anderer Verbände zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages als Sachverständige eingeladen.

Es ging um einen Gesetzesentwurf der Grünen. Die Grünen schlagen eine anteilige Kostenübernahme der GKV auch bei unverheirateten und lesbischen Kinderwunschpatientinnen vor. Damit wird auch das Thema Samenspende relevant.

Da die Grünen Oppositionspartei sind, ist die Umsetzung des Änderungsvorschlags unwahrscheinlich. Zudem reagiert die Politik auf Forderungen nach Ausweitung der Finanzierung generell eher reserviert. So war der Anhörungsverlauf insgesamt auch eher konservativ und abwehrend.

Nur solche Verbände, die in der psychosozialen Beratungspraxis viel mit Patientinnen und ihren Familien zu tun haben, fanden unterstützende Worte in ihren Stellungnahmen. Neben DI-Netz waren dies BKiD, ProFamilia und Wunschkind e.V..

Die Stellungnahme von DI-Netz ist neben elf weiteren auf der Webseite des Bundestages nachzulesen.

Kostenübernahme der donogenen Insemination durch die Krankenversicherung

Reproduktionsmedizinische Maßnahmen, die auf die Geburt eines Kindes gerichtet sind, das von beiden sozialen Elternteilen auch genetisch abstammt, werden in der Regel zu einem Teil von der Krankenversicherung finanziert. Sobald ein Spender hinzukommt, verhindert § 27a Abs. 1 Nr. 4 SGB V die Möglichkeit der Gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für die ärztliche Behandlung zu übernehmen.

Es gab in der Vergangenheit einige Versuche von Kinderwunschpaaren, die Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen zur Familiengründung mit Spendersamen durch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu klären. Im Mittelpunkt der Klagen steht die Auffassung, dass § 27a Abs. 1 Nr. 4 SGB V nicht verfassungsgemäß ist und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 unseres Grundgesetzes darstellt.

Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig, der vorrangig auf dem Gebiet des Medizin- und Versicherungsrechts mit dem Spezialgebiet des Kinderwunschrechts tätig ist, hat freundlicher Weise einige Urteile zu dieser Frage aus den letzten Jahren für uns kommentiert.

Die Urteile gehen von verschiedenen individuellen Voraussetzungen aus und betreffen sowohl gerichtliche Auseinandersetzungen mit der GKV als auch mit der PKV und der Beihilfe. Bisher wurde leider noch mit keinem Urteil festgestellt, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss. Jedoch könnten die hier von uns eingestellten Interpretationen der Urteile dazu führen, dass es bei einer erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung zu einer Feststellung des Rechts auf Kostenübernahme auch bei der donogenen Insemination kommt.

Als aussichtsreich erscheint uns die Feststellung des Anspruchs auf eine Kostenübernahme der Behandlung einer Frau bei eigener Fruchtbarkeitsstörung durch die PKV und in Baden-Würtemberg auch durch die Beihilfe. Die pauschale Argumentation mit einer „gespaltenen Elternschaft“ im Urteil von Darmstadt, das leider aus formalen Gründen keinen Erfolg für die Kläger brachte, erscheint uns als sehr dünn. Da es keine haltbaren Gründe für die Ungleichbehandlung gibt, könnte ein erneuter Gerichtsprozess durchaus zu einem Erfolg führen.

Details zu den Urteilen

  1. Urteil BVerfG – § 27a SGB V-1 v. 27.02.2007
  2. Urteil des BVerwG Leipzig 5C 32-12 v. 10.10.2013
  3. Urteil LG Dortmund v. 10.04.2008
  4. Urteil LG Mannheim 28.08.2009
  5. Urteil SG Darmstadt v. 28.10.2013