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BMJV: Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ legt Abschlussbericht vor

Im Februar 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ eingerichtet. Elf namhafte Sachverständige aus den Bereichen Recht, Ethik und Psychologie [1] sollten gemeinsam klären, inwiefern das derzeitige deutsche Abstammungsrecht angesichts der Vielfalt von Familienkonstellationen und der Entwicklungen in der modernen Reproduktionsmedizin reformbedürftig ist.

Der Arbeitskreis tagte in zehn Sitzungen, an denen auch Vertreter aus mehreren Bundes- und Landesministerien teilnahmen;  Experten aus Betroffenenverbänden wurden nicht beteiligt. Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis nun seinen 134 Seiten starken Abschlussbericht  „Abstammungsrecht“ offiziell an den Bundesjustizminister übergeben.

Wie zu erwarten war, stellt das Expertengremium vielfachen Reformbedarf für das geltende Abstammungsrecht fest. Es wurden insgesamt 91 Thesen zur Modernisierung des Abstammungsrechts vorgelegt.

Familienrechtlicher Regelungsbedarf im Bereich Samenspende

Besonders interessant sind für Familien, die mit Hilfe einer Samenspende gegründet werden, die Änderungsempfehlungen in den Berichtsabschnitten B.II bis III, sowie E, F.I und teilweise F.II. Diese machen zusammen beinahe die Hälfte der gesamten Reformvorschläge aus.

  • Grundgedanke

Die Reformvorschläge des Arbeitskreises sind von der Grundidee getragen, eine rechtliche Gleichsetzung von „Wunschelternschaft“ mit „natürlicher Elternschaft“ zu erreichen. Neben der Mutter wird die zweite Elternstellung mit der Person besetzt, die mit der Partnerin in die Samenspende eingewilligt hat. Die Erklärung, die Elternschaft zu übernehmen, tritt rechtlich an die Stelle des natürlichen Zeugungsaktes. Intendierte und faktische Verantwortungsübernahme werden damit betont.

  • Sprachregelungen

Die Experten plädieren für eine präzisere Sprache. Vor allem der mißverständliche Begriff „Abstammung“ sollte abgschafft werden und durch die genauere Bezeichnung „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ ersetzt werden. Diese etwas sperrige Bezeichnung macht deutlich, dass es bei der rechtlichen Bestimmung von Eltern-Kindschaftsverhältnissen eben nicht automatisch nur auf die genetische Abstammung ankommt, sondern auch andere Leitprinzipien (intendierte und tatsächliche Verantwortungsübernahme, Verursacherprinzip) als Zuordnungskritierien Gewicht haben (S. 21-30).

Auch findet sich am Schluss des Berichtes ein Glossar, das circa zwanzig Begriffe klärt (S. 103-106). So werden statt (ab-)wertender Begriffe wie  „Wunscheltern“ oder „Bestelleltern“ neutralere Termini wie „intendierte Eltern“ genutzt. Verschiedene Aspekte von Elternschaft werden explizit durch unterschiedliche Adjektive gekennzeichnet.

  • Einführung der Mit-Mutterschaft

Im Sinne der Gleichstellung plädiert die Expertenkommission dafür, Co-Mütter in einer lesbischen Partnerschaft von vornherein als zweiten Elternteil („Mit-Mutter“ ) anzuerkennen, so wie auch weiterhin ein Ehemann als „richtiger“ Vater eines mit Samenspende gezeugten Kindes gelten soll (Thesen 50-52).

Das Zwei-Eltern-Prinzip soll allerdings weiterhin Leitprinzip sein (Thesen 62-63, S. 75-76). Eine rechtliche Mehr-Eltern-Konstellation („multiple Elternschaft“ – etwa mit bis zu vier Elternteilen, wie dies juristisch möglich ist in den Niederlanden oder British Columbia (Kanada) –  soll es nicht geben.

  • Samenspende im privaten System

Samenspende im privaten System (sog. „Bechermethode“, durch Spender aus dem Bekanntenkreis, aus Internetforen, von ausländischen Samenbanken privat bezogen) sollte der Samenspende im medizinischen System hinsichtlich der Elternstellung gleichgestellt werden, sobald ein ausdrücklicher Verzicht des Spenders auf die rechtliche Vaterposition und eine Einwilligung der intendierten Eltern vorliegt. (These 48).

Ungeklärt bleibt allerdings, ob eine private Insemination mit Spendersamen überhaupt mit dem Medizin- und Geweberecht vereinbar ist (S.65)

  • Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung und Einrichtung eines Spenderregisters

Die kurz gehaltenen Berichtsabschnitte zum Auskunftsrecht der Kinder und zum Spenderregister (Thesen 64-74) decken sich ziemlich mit den Regelungen, die im Zuge der Gesetzgebung des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) gerade erst verabschiedet wurden. Der Ausschluss des Samenspenders als rechtlicher Vater und die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregister sind mit dem neuen Gesetz bereits beschlossen.

Die Empfehlungen der Expertenkommission gehen über das SaRegG hinaus, indem das Spenderregister auch für Bekannte Spender im medizinischen System (These 48.3) und für die Embryonenspende (These 74) geöffnet werden soll.

Als weitere Maßnahmen, die beim SaRegG (noch) nicht umgesetzt wurden, werden genannt:

– In Altfällen, in Fällen privater Samenspende und  bei Samenspenden aus dem Ausland sollte eine freiwillige Registrierung im zentralen Register möglich gemacht werden (These 65, S. 79-80).

– Der Samenspender sollte zwar keinen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Identität der Kinder haben, aber er sollte erfahren dürfen, wie viele Kinder aus seiner Spende hervorgegangen sind (Thesen 72-73, S. 81).

– Außerdem sollte das Auskunftsverfahren durch dezentrale Beratungsangebote begleitet werden, die von unterschiedlichen vorhandenen Beratungsstellen bereitgestellt werden sollten (These 71, S. 81).

– Dem Kind sollte der Anspruch einer statusunabhängen Feststellung der genetischen Vaterschaft des Samenspenders eingeräumt werden, da es theoretisch immer möglich sein kann, dass es doch nicht von dem registrierten Samenspender abstammt. Für diese Klärung ist der Vortrag eines Anfangsverdachtes notwendig. (Thesen 84 – 85, S. 86)

  • Eingeschränktes Anfechtungsrecht des Kindes

Das Kind soll die rechtliche Vaterschaft wegen nicht bestehender genetischer Abstammung weiterhin anfechten können (These 45). Dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: wenn a) der Vater gestorben ist, b) der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat, c) wenn der Vater einverstanden ist oder d) keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist.

Hierzu gab es im Arbeitskreis allerdings einige Gegenstimmen, die das Anfechtungsrecht lieber gänzlich abgeschafft oder anders ausgestaltet sähen.

Aussicht

In den politischen Diskussionen der letzten Monate wurde immer wieder auf die Ergebnisse  des Arbeitskreises im Sommer 2017 verwiesen, die man noch abwarten wolle. Der Abschlussbericht wurde „in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit mit großer Spannung erwartet“, so Justizminister Maas. ( – Die allererste Medienresonanz auf den Bericht fiel allerdings noch eher schwach aus.)

Maas (SPD) lobte den Bericht des Arbeitskreises als eine „großartige Orientierungs- und Entscheidungshilfe“. Die familienpolitische Sprecherin Brantner von den GRÜNEN kommentierte den Bericht gegenüber N24,  die SPD werde „auf den letzten Metern in der Familienpolitik modern“, die Mit-Mutterschaft sei überfällig.

DI-Netz befürwortet die Empfehlungen der Experten – die rechtliche Bewertung der Samenspende, die Rollen der Beteiligten und die Ansprüche an ein Spenderregister sowie die konkreten Regelungsvorschläge entsprechen ganz unseren Forderungen. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist ein tatkräftiger und gelungener Ordnungsentwurf für das deutsche Familienrecht. Wenn alle Vorschläge der Expertenkommission tatsächlich umgesetzt würden, wäre das für Deutschland ein beträchtlicher Fortschritt – vielleicht weniger eine „moderate Fortentwicklung“ (S.14) als doch eine „Revolution“, wie die Süddeutsche Zeitung titelte.

Seit der Veröffentlichung des Berichtes gab es allerdings auch schon einige kritische Stimmen:

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Winkelmeier-Becker bezeichnete die Umbenennung des Abstammungsbegriffes in „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ als „grotesk“ und nicht nah genug an der Alltagssprache. Sie betonte, dass für sie weiterhin „das christliche Menschenbild der entscheidende Maßstab“ sei. Bei der „sogenannten Mit-Mutterschaft“ sei die Union „sehr zurückhaltend“. Winkelmeier-Becker räumte ein, „wenn bestehende Auskunftsmöglichkeiten [des Spenderregisters] ausgeweitet werden können“, sei man „dafür offen“.

Der Lesben-und Schwulenverband LSVD begrüßte zwar, dass jetzt konkrete Reformvorschläge vorliegen, ihm gehen sie allerdings „nicht weit genug“, sie seien auch zu „vage“. Der LSVD fordert weiterhin ein Rechtsinstitut der Elternschaftsvereinbarung, die bereits vor der Zeugung getroffen wird, sowie einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien von bis zu vier Elternpersonen. Mit ähnlichen Positionen äußerten sich Katja Suding und Michael Kauch von der FDP.

Wolfgang Janisch, Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ bezeichnete die Reformvorschläge hinsichtlich der Elternverantwortung als „grundvernünftig“, zugleich seien sie „ärgerlich“, da sie „ins Nirwana der endenden Legilaturperiode geschickt“ würden. Eine Expertise, die die Debatte voranbringt, hätte einen umfassenderen Auftrag benötigt, um entschlossener auch die brisanteren Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft anzugehen, so Janisch.

Am Ende ist in der Tat nicht klar, was aus den Empfehlungen des Arbeitskreises eigentlich werden wird. Die jetzige Legislaturperiode ist bald vorbei, und es ist offen, wie sehr sich der zukünftige Gesetzgeber eine konsequente Umsetzung dieser Expertise zur Aufgabe machen wird.

 

[1] Dr M.-M. Hahne, Prof. Dr. Dr. D. Coester-Waltjen, Prof. Dr. R. Ernst, Prof. Dr. T. Helms, Prof. Dr. M. Jestaedt, Dr. H. Kindler, Dr. T. Meysen, Prof. Dr. U. Sachsofsky, Prof. Dr. E. Schumann, W. Schwackenberg, Prof. Dr. C. Woopen

Noch Plätze frei! Nächstes Seminar zur Aufklärung bei Samenspende

Seminar im Juni: “Offen gesprochen – wie können wir über die Samenspende sprechen?“

Das DI-Netz bietet Seminare an für Eltern, die sich mit Fragen der Aufklärung befassen wollen. Das Seminar liefert konkrete Ideen, wie sich das Gesprächsthema Samenspende angehen lässt und hilft drei wesentliche Punkte zu klären:

Wie spreche ich mit meinem Kind über die Tatsache der donogenen Zeugung?

Und:

Wie gehe ich im sozialen Umfeld (Freunde, Verwandte, Schule etc.) mit dem Thema um?

Und:

Wann will ich darüber reden, wann nicht?

Dazu kann bei Eltern – oft je nach Alter des Kindes – immer wieder Klärungsbedarf auftauchen. Das DI-Netz hilft Ihnen gern weiter!

Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auch erfahren, welche konkreten Erfahrungen andere Eltern und Kinder im DI-Netz gemacht haben.

Im nächsten Seminar sind noch Plätze frei:

Sonntag, den 11. Juni 2017, Bielefeld, 13 – 18 Uhr, Leitung: Dipl.Psych. C. Brügge (Vorsitzende und Gründungsmitglied DI-Netz)

Kosten: 35 € /Person

Die Teilnahme ist für Einzelpersonen und für Paare möglich.

Anmeldung und Fragen unter: claudia.bruegge[at]di-netz.de. (Bitte Name, Adresse und Alter des Kindes angeben.)

Kinderwunsch-Tage – Februar 2017 in Berlin

Vom 18. bis 19. 2. 2017 finden in Berlin die Kinderwunsch-Tahttp://www.kinderwunsch-tage.de/ge statt.

Die Kinderwunsch-Tage sind eine Informationsveranstaltung für Menschen mit Kinderwunsch. Man kann hier viele Stände, Vorträge und Workshops von verschiedenen Organisationen und Einrichtungen besuchen und mit Experten ins Gespräch kommen.

Auch DI-Netz wird dort mit einem eigenen Stand vertreten sein, ebenso mit Vorträgen und Workshops.

Unsere Vortrags-Titel lauten beispielsweise:

♦ „Psychologie von Familien nach Samenspende“

♦ „Offen gesprochen – wie kann ein offener Umgang mit dem Thema Samenspende“ aussehen?“

♦ „Von ‚Kindern auf Bestellung‘ und ‚gepaltener Elternschaft‘ – wie Begriffe unser Denken prägen

♦ „Neue Formen der Familienbildung aus Perspektive der Familien“

DI-Netz-Mitglieder können beim Verein gern Freikarten für ihren Besuch der Kinderwunsch-Tage bestellen.

www.kinderwunsch-tage.de

„Familiengründung mit Spendersamen“ – Informationsseminar in Eigenregie

Am gestrigen Samstag, am 19.9., fand ein Vorbereitungsseminar zur „Familiengründung mit Spendersamen“ statt, das unser Verein erstmals in Eigenregie durchgeführt hat – unsere Premiere sozusagen. Solche Seminare wird DI-Netz nun circa alle Vierteljahre für interessierte Personen anbieten. Man kann sich über diese Webseite gerne dafür anmelden.

5-DSC03361Das Seminar gestern fand in Bielefeld in der Praxis unseres Vereinsmitglied Ulrich Simon statt, der das Seminar zusammen mit Claudia Brügge leitete.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kamen mit teils ganz unterschiedlichen Hintergründen angereist, es gab aber schnell auch viele gemeinsame Themen. Wir sprachen miteinander über die unterschiedlichen Vorgeschichten jedes einzelnen, über Unsicherheiten und Skepsis gegenüber der Samenspende, und welche Hürden auf dem Weg zur Familie mit Samenspende zu nehmen sind. Wie kann ein offener und zugleich selbstschützender Umgang mit dem Thema aussehen und welche Bilder haben wir hinsichtlich der Rolle der Samenspende, des Spenders, sowie des zukünftigen Vaters? Was brauchen die Kinder? … Auch haben wir uns bemüht, Fragen zur medizinischen, rechtlichen und psychologischen Situation zu beantworten. Zum Teil ganz konkret: was beispielsweise bei der Auswahl eines Kinderwunschzentrums oder einer Samenbank zu beachten sein kann und wie die Aufklärung des Kindes und der Umgang im sozialen Umfeld im Einzelnen gestaltet werden kann. Ein klein wenig haben wir noch über weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch das Familiennetzwerk DI-Netz berichtet.

Es war praktisch, dass wir als Seminarleitung einiges aus eigener Erfahrung erzählen konnten. Und wie es der Familienalltag manchmal so will, fanden wir an diesem Nachmittag keine Betreungsmöglichkeit für unsere Tochter, so dass diese sich während des Seminars in den übrigen Praxisräumen aufhielt. Und vielleicht war es auch ganz gut, in der Entscheidungs- und Orientierungsphase mal ein Kind getroffen zu haben, das mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurde und offenbar ganz gesund und normal aussieht.

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen äußerten am Ende, dass sie mit dem Seminar sehr zufrieden gewesen seien, sie hätten einige für sie wichtige, neue Informationen bekommen. Dankbar waren sie auch, weil sie hier einmal Gelegenheit hatten, andere Betroffene persönlich kennenzulernen und miteinander ins Gespräch zu kommen.

Das nächste Informationsseminar findet am Samstag, den 28.11.15 von 13-18 Uhr in Bielefeld statt. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Fortschritte beim „Netzwerk Embryonenspende“

Es gibt erfreuliche Neuigkeiten zum „Netzwerk Embryonenspende“. Der Verein, ein Zusammenschluß mehrerer Kinderwunschzentren in Bayern, hat sein Konzept zur Embryonenspende geschärft und informiert über die Veränderungen auf seiner Webseite, in einem Info-Papier zu den FAQs :

http://www.netzwerk-embryonenspende.de/Haeufig_gestellte_Fragen_zur_Embryonenspende_in_Deutschland.pdf

Veränderungen, die sich in diesem Schreiben finden, sind u.a.:
1) Abgebende und empfangende Eltern können nach Geburt des Kindes Kontakt zueinander aufnehmen, falls sie unabhängig voneinander Interesse daran äußern.
2) Dem Kind gegenüber wird expressis verbis eine Auskunftsmöglichkeit zugesichert. Für Minderjährige ist die Auskunft so geregelt, wie es mit dem jüngsten BGH-Urteil zur Samenspende nahegelegt ist: sie kann gerichtlich geltend gemacht werden. Soll es eine Kontaktaufnahme geben, bieten die Netzwerkpraxen ihre Unterstützung an.
3) Die Daten beider genetischen Eltern, d.h. genetischer Vater und (!) genetische Mutter werden notariell hinterlegt. Die Notar-Adresse wird in dem Papier genannt.
3) Die annehmenden Eltern werden seitens des Netzwerkes explizit zur Aufklärung des Kindes ermutigt.
4) Es wird explizit psychosoziale Beratung empfohlen. Für Unterstützung wird auf BKID und DI-Netz hingewiesen.

DI-Netz begrüßt diese Fortschritte und wir gratulieren dazu!

Welche Unterstützung finden Familien nach Embryonenspende im DI-Netz?

Paare, die ihre Familie mit Hilfe einer Embryospende gründen, finden kompetente Kinderwunsch-Beratung unter www.bkid.de.

Es kann sein, dass es Eltern nach Embryonenspende am leichtesten fällt, von anderen betroffenen Familien Unterstützung anzunehmen. Manchmal wird von den Empfängereltern der Wunsch geäußert, sich mit anderen Eltern über die Bedeutung der Embryonenspende im Familienleben auszutauschen und ihren Kindern die Möglichkeit zu bieten, mit Kindern in Kontakt zu kommen, die auf ähnliche Weise in die Welt gekommen sind wie sie. Das hilft, die eigene Familiensituation zu normalisieren.

Ein Unterstützungsnetzwerk speziell für Familien nach Embryonenspende gibt es in Deutschland allerdings derzeit noch nicht. Deswegen bieten wir von DI-Netz momentan auch den Familien nach Embryospende die Möglichkeit, sich unter unserem Dach zu finden und Kontakt miteinander aufzunehmen.

DI-Netz macht folgende Angebot zur:

Gründung einer überregionalen Gruppe von Familien nach Embryospende
Schön wäre es, wenn sich – auf die Dauer – mit der organisatorischen Hilfe durch DI-Netz eine eigene überregionale Gruppe von etwa zwölf Familien nach Embryospende findet, die wie einige von uns z.B. einmal im Jahr ein gemeinsames Wochenende in einer Jugendherberge miteinander verbringen wollen, um Zeit zum Austausch zu haben, die Kinder in Kontakt zu bringen und neuen Familien zu ermutigen. Teilnehmer aus dieser Gruppe könnten Ansprechpartner für alle weiteren Familien sein, die Kontakt zu anderen Familien nach Embryonenspende suchen. Das hat für uns Familien nach Samenspende bei unserer Vernetzung bei di-familie.de sehr gut geklappt.

Teilnahme an bestehenden Regionalgruppen von DI-Netz
Manche unserer regionalen Gruppen von DI-Netz (z.B. Mainz und Wien) sind außerdem offen für Familien nach Embryospende. Bitte fragen Sie für Kontakt bei unserem Webmaster an.

– Hilfestellung bei der Aufklärung der Kinder
In unserem Netzwerk gibt es bereits einges Know-How, wie man mit Kindern altersgerecht über ihre besondere Zeugungsweise sprechen kann. Auch gibt es Erfahrung, wie mit dem sozialen Umfeld umgegangen werden kann. Wer Fragen und Klärungsbedarf zum Thema „Offenheit“ hat, kann sich gerne an uns wenden.

 

 

Neu: Seminare von DI-Netz zur „Familiengründung mit Spendersamen“

Im DI-Netzwerk gibt es einen reichen Fundus an Erfahrungen und Kenntnissen zur Familiengründung mit Spendersamen.
Wir geben dieses Wissen gerne an andere weiter.
Deshalb freuen wir uns, zukünftig Informationsveranstaltungen zum Thema anbieten zu können, die Ihnen die eigene Entscheidung erleichtern sollen.

Informationsseminar „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg!?

Die Spendersamenbehandlung ist mehr als eine medizinische Methode. Bevor Paare den Schritt wagen, mit Hilfe einer Samenspende ein Kind zu bekommen, machen sie sich einige Gedanken. Manche sehen einer Spendersamenbehandlung mit leichtem Herzen entgegen, andere finden diese Idee zunächst ziemlich befremdlich. In jedem Fall wollen Paare auf Dauer gut mit dem gewählten Weg leben können.

Falls Sie darüber nachdenken, eine Samenspende zu nutzen, hilft es:

• sich so viel fundierte Information zum Thema zu verschaffen wie möglich, damit Sie Ihre Situation kompetent einschätzen können.

• sich Zeit zu nehmen, die Spendersamenbehandlung gründlich miteinander zu besprechen, damit Sie mögliche Missverständnisse aus dem Weg räumen.

• andere Paare kennen zu lernen, die mit den gleichen Fragen beschäftigt sind wie SIe, damit Sie sich mit dem Thema nicht allein fühlen.

Der Rahmen eines Informationsnachmittags bietet daher eine besonders gute Gelegenheit, sich mit der Samenspende auseinanderzusetzen. Das Seminar soll Ihnen helfen, eine gute Entscheidung für oder gegen die Samenspende zu treffen.

Das Seminar bietet:

• Informationen zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
• Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
• Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
• Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erfahren, was Eltern und Kinder persönlich über die Familiengründung mit Spendersamen zu berichten haben.
Dabei soll es genügend Raum geben, sich über eigene Gedanken hinsichtlich der Samenspende auszutauschen.

Ort:

Bielefeld
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland sind willkommen. Für den Fall einer weiten Anreise sind wir Ihnen gern bei der Organisation einer Unterkunft behilflich.

Zeiten:

Unsere Info-Nachmittage finden vierteljährlich statt.

Die nächsten Termine sind:
Samstag, 6.6.2015;
Samstag, 19.9.2015;
Samstag, 28.11.2015

13-18 Uhr, inkl. Pause

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten:

40 Euro pro Person,

ermäßigt für Mitglieder von DI-Netz e.V. 15 Euro pro Person

Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin 50% Erstattung.

Anmeldung:

Per Post oder via Email an info@di-netz.de.
Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-Nummer an.
Die Anmeldung ist rechtsverbindlich, wenn der Teilnahmebeitrag überwiesen wurde. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen nach erfolgreicher Anmeldung.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKID-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und Mitbegründer von di-familie.de und DI-Netz e.V.

 

Faltblatt zum Ausdrucken: seminar-familiengründung-mit-spendersamen

 

Besuch aus Japan

Yukari Semba auf Forschungsreise

besuch-aus-japanAm Wochenende hatten wir Besuch aus Japan.  Dr. Yukari Semba ist eine Forscherin, die sich schon seit vielen Jahren mit der Gametenspende befasst. Wir trafen sie bereits im letzten Jahr bei einer Podiumsdiskussion des CERF in Freiburg.

Jetzt hat sie einen Forschungsauftrag der japanischen Regierung erhalten, bei dem es vor allem um das Recht der Kindes auf Kenntnis der Abstammung geht.

Yukari hat zunächst in Berlin eine weitere Familie aus dem DI-Netz interviewt und auch jemanden aus dem Verein „Spenderkinder“. Dann besuchte sie uns am Sonntag in unserem Zuhause in Bielefeld, später dann noch Petra Thorn in Mörfelden.

Sie wollte mehr über unser Netzwerk wissen, wie wir organisiert sind und wie wir unseren Verein aufgebaut haben. Sie fragte nach unserer Haltung zur Spenderanonymität und wie wir mit der Tatsache der Spendersamenbehandlung in der Familie umgehen. Wir erzählen immer gern davon und darüber, was unser Netzwerk bisher alles geschafft hat. Es war für uns ein herzlicher Kontakt mit Yukari, und wir haben auch einiges über die Situation in Japan gelernt. Ein ziemlich kurzweiliger Sonntag für unsere ganze Familie.
Wir freuen uns schon auf den Forschungsbericht für die japanische Regierung, er soll Anfang April fertig sein.

Claudia Brügge und Ulrich Simon

Hier noch ein paar Zeilen von Yukari selbst, an das DI-Netz:

„In Japan there is no law and legislation regarding donor conception yet. The political working group is now preparing for the draft of a donor conception bill. In the draft donor anonymity is one of the big issues. Many people recently say that donor offspring should have a right to know their biological origin. That is the reason why we are required to research about other countries‘ situation about the issue. We need to know about the situation regarding donor anonymity in other countries.

DI-Netz is a nationwide organization in Germany, supporting DI families and persons who are considering DI. It encourages those people to tell the truth to their children about their conception.  I think your work is very important and contributing to the movement for the abolishment of donor anonymity in Germany. I spent a few hours with Claudia and Ulrich, and I could learn a lot of DI-Netz‘ history, works and contribution. The dialogue with Claudia and Ulrich was very helpful to think about the issues regarding donor anonymity in Japan.
 
After the meeting they invited me for lunch. They have one daughter, who was born by DI, and they told her about her conception right from the beginning. During the lunch her talks and smile made all of us happy and made my heart warm. I thought that they and their daughter were made in heaven before they actually met each other. „

Kinderwunsch-Informationsportal des Familienministeriums ohne DI – Warum?

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Kristina Schröder, sehr geehrter Herr Ingo Behnel,

1. Anfrage:

wir sind ein gemeinnütziger Verein mit Namen DI-Netz e.V. (s. DI-Netz.de), der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Öffentlichkeit und interessierte Kinderwunschpatient_Innen zum Thema „Spendersamenbehandlung“ zu informieren. Unser Netzwerk freut sich, dass das Familienministerium ein eigenes Internetportal zum Thema „Kinderwunsch“ gestaltet, denn eine differenzierte Darstellung im Internet kann sicher vielen betroffenen Menschen weiterhelfen auf ihrem persönlichen Weg.

Die „Donogene Insemination“ oder „Spendersamenbehandlung“ finden wir auf ihrer Webseite aber leider nicht, obwohl sie innerhalb der Reproduktionsmedizin mittlerweile eine etablierte Behandlungsmethode neben der homologen Insemination darstellt.

Wir möchten Sie daher bitten, zu überprüfen, inwiefern es möglich ist, die „Donogene bzw. heterologe Insemination“ aufzuführen. Das wäre unserer Ansicht nach denkbar entweder unter dem Stichwort „Behandlungsmethoden“ (neben IVF, ICSI, TESE etc) dort unter „Insemination“ oder/und unter „Andere Wege“ (neben Adoption, Pflegschaft, Leben ohne eigene Kinder) als alternative Möglichkeit der Familiengründung .

Bedenken Sie dabei bitte, dass die Donogene Insemination seit ihren Anfängen besonders tabuisiert und stigmatisiert wurde. Es war lange Zeit üblich, diese Methode medizinisch durchzuführen, und allgemein Stillschweigen darüber zu wahren, auch gegenüber dem eigenen Kind. Für uns Familien nach Spendersamenbehandlung, die offen mit Art ihrer Familiengründung umgehen statt daraus ein Familiengeheimnis zu machen, ist die öffentliche Tabuisierung und die Schambesetzheit der Spendersamenbehandlung ein sehr trauriges Kapitel in der Geschichte der „Donogenen Insemination“. Deswegen legen wir besonders großen Wert darauf, dass die Behandlungsmethode, mithilfe derer wir unsere Kinder bekommen haben, nicht unsichtbar gemacht wird.
Wir finden: Auch andere Kinderwunschpatient_Innen, die mit der Diagnose männlicher Unfruchtbarkeit konfrontiert sind, und auch die Öffentlichkeit sollten die Möglichkeit bekommen, über Ihre Webseite von der Methode der „Donogenen Insemination“ zu erfahren. Was meinen Sie?

Über eine zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage würden wir uns sehr freuen!

2. Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einem Monat hatten wir Ihnen untenstehende Email bezüglich Ihres Informationsportals Kinderwunsch geschrieben. Wir haben darin angeregt, die „Donogene Insemination“ auf Ihrer Webseite ebenfalls zu erwähnen, denn sie fehlt neben den übrigen Hinweisen, die Sie dort für Kinderwunschpaare geben.
Können Sie uns darauf bitte noch antworten?
Herzlichen Dank dafür!

3. Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Sie bereits zweimal angeschrieben, um mit Ihnen bezüglich Ihres Kinderwunschportals Kontakt aufzunehmen, da uns von DI-Netz e.V. aufgefallen ist, dass die Donogene Insemination weder unter „andere Wege“ noch unter „Behandlungsmethoden“ erwähnt ist. Vielleicht ist meine Anfrage bei Ihnen untergegangen. Können Sie mir denn eine zuständige Ansprechperson nennen, die mir etwas über diese von uns wahrgenommene Leerstelle sagen kann?
Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen

Nun die Antwort

Ich danke für Ihre E-Mails, mit denen Sie angeregt haben, beim Informationsportal Kinderwunsch auch einen Hinweis zur Donogenen Insemination als eine mögliche Form der Kinderwunschbehandlung aufzunehmen. Aufgrund von Unklarheiten über die fachliche Zuständigkeit hat sich die Beantwortung leider verzögert. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Ziel des Informationsportals Kinderwunsch ist es, über die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesfamilienministeriums zu informieren und den Betroffenen alle notwendigen Voraussetzungen des Förderprogramms bekannt und leichter zugänglich zu machen. Informiert wird somit nur über die Möglichkeiten einer finanzieller Unterstützung bei reproduktionsmedizinischer Kinderwunschbehandlung, die im Rahmen der hierfür eigens geschaffenen Bundes-Förderrichtlinie gemeinsam mit den sich beteiligenden Bundesländern erfolgt. Diese Bundes-Förderrichtlinie orientiert sich eng an der bundesgesetzlichen Regelung zur Kostenübernahme gemäß § 27a SGB V.

Ein weiterer Schwerpunkt dieses Informationsportals ist die Adressdatenbank, die über das Angebot qualifizierter psychosozialer Kinderwunschberatung informieren soll. Diese Adressdatenbank ermöglicht es den Betroffenen, schnell und unkompliziert entsprechende Beratungsstellen in der Nähe zu finden.

Auf diesem Hintergrund wurde entschieden, dass grundsätzlich nur solche im Zusammenhang mit dem Bundesförderprogramm möglichen Behandlungen aufgeführt werden.  Ein Hinweis auf die Behandlungsmöglichkeit „Donogene Insemination“ kommt daher nicht in Betracht und die Einstellung von entsprechenden Informationen auf diesem Portal wurde abgelehnt. Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidung war, dass die Kosten für eine donogene Insemination ausnahmslos weder von den gesetzlichen noch von den privaten Kassen finanziert werden (auch nicht im Rahmen des § 11 Abs. 6 SGB V) und daher in das Bund-Länder-Förderprogramm nicht einbezogen sind. Die Aufnahme eines Hinweises auf die Behandlungsmethode „Donogene Insemination“ auf unserem Informationsportal könnte bei verheirateten Paaren möglicherweise zur irrtümlichen Annahme führen, dass auch diese Behandlungsform zumindest im Rahmen der Bundesinitiative finanziell unterstützt wird, was aber eindeutig nicht der Fall ist.

Insoweit wird hier keine „Informationslücke“ in Kauf genommen, es geht uns vielmehr ausschließlich um die Darstellung der gesetzlich engen Voraussetzungen des Bundesförderprogramms in Kooperation mit den Ländern. Eine Tabuisierung oder gar Stigmatisierung der Behandlungsmöglichkeit „Donogene Insemination“ kann hierin indes nicht gesehen werden. Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen Bauer
http://www.informationsportal-kinderwunsch.de