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BMJV: Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ legt Abschlussbericht vor

Im Februar 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ eingerichtet. Elf namhafte Sachverständige aus den Bereichen Recht, Ethik und Psychologie [1] sollten gemeinsam klären, inwiefern das derzeitige deutsche Abstammungsrecht angesichts der Vielfalt von Familienkonstellationen und der Entwicklungen in der modernen Reproduktionsmedizin reformbedürftig ist.

Der Arbeitskreis tagte in zehn Sitzungen, an denen auch Vertreter aus mehreren Bundes- und Landesministerien teilnahmen;  Experten aus Betroffenenverbänden wurden nicht beteiligt. Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis nun seinen 134 Seiten starken Abschlussbericht  „Abstammungsrecht“ offiziell an den Bundesjustizminister übergeben.

Wie zu erwarten war, stellt das Expertengremium vielfachen Reformbedarf für das geltende Abstammungsrecht fest. Es wurden insgesamt 91 Thesen zur Modernisierung des Abstammungsrechts vorgelegt.

Familienrechtlicher Regelungsbedarf im Bereich Samenspende

Besonders interessant sind für Familien, die mit Hilfe einer Samenspende gegründet werden, die Änderungsempfehlungen in den Berichtsabschnitten B.II bis III, sowie E, F.I und teilweise F.II. Diese machen zusammen beinahe die Hälfte der gesamten Reformvorschläge aus.

  • Grundgedanke

Die Reformvorschläge des Arbeitskreises sind von der Grundidee getragen, eine rechtliche Gleichsetzung von „Wunschelternschaft“ mit „natürlicher Elternschaft“ zu erreichen. Neben der Mutter wird die zweite Elternstellung mit der Person besetzt, die mit der Partnerin in die Samenspende eingewilligt hat. Die Erklärung, die Elternschaft zu übernehmen, tritt rechtlich an die Stelle des natürlichen Zeugungsaktes. Intendierte und faktische Verantwortungsübernahme werden damit betont.

  • Sprachregelungen

Die Experten plädieren für eine präzisere Sprache. Vor allem der mißverständliche Begriff „Abstammung“ sollte abgschafft werden und durch die genauere Bezeichnung „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ ersetzt werden. Diese etwas sperrige Bezeichnung macht deutlich, dass es bei der rechtlichen Bestimmung von Eltern-Kindschaftsverhältnissen eben nicht automatisch nur auf die genetische Abstammung ankommt, sondern auch andere Leitprinzipien (intendierte und tatsächliche Verantwortungsübernahme, Verursacherprinzip) als Zuordnungskritierien Gewicht haben (S. 21-30).

Auch findet sich am Schluss des Berichtes ein Glossar, das circa zwanzig Begriffe klärt (S. 103-106). So werden statt (ab-)wertender Begriffe wie  „Wunscheltern“ oder „Bestelleltern“ neutralere Termini wie „intendierte Eltern“ genutzt. Verschiedene Aspekte von Elternschaft werden explizit durch unterschiedliche Adjektive gekennzeichnet.

  • Einführung der Mit-Mutterschaft

Im Sinne der Gleichstellung plädiert die Expertenkommission dafür, Co-Mütter in einer lesbischen Partnerschaft von vornherein als zweiten Elternteil („Mit-Mutter“ ) anzuerkennen, so wie auch weiterhin ein Ehemann als „richtiger“ Vater eines mit Samenspende gezeugten Kindes gelten soll (Thesen 50-52).

Das Zwei-Eltern-Prinzip soll allerdings weiterhin Leitprinzip sein (Thesen 62-63, S. 75-76). Eine rechtliche Mehr-Eltern-Konstellation („multiple Elternschaft“ – etwa mit bis zu vier Elternteilen, wie dies juristisch möglich ist in den Niederlanden oder British Columbia (Kanada) –  soll es nicht geben.

  • Samenspende im privaten System

Samenspende im privaten System (sog. „Bechermethode“, durch Spender aus dem Bekanntenkreis, aus Internetforen, von ausländischen Samenbanken privat bezogen) sollte der Samenspende im medizinischen System hinsichtlich der Elternstellung gleichgestellt werden, sobald ein ausdrücklicher Verzicht des Spenders auf die rechtliche Vaterposition und eine Einwilligung der intendierten Eltern vorliegt. (These 48).

Ungeklärt bleibt allerdings, ob eine private Insemination mit Spendersamen überhaupt mit dem Medizin- und Geweberecht vereinbar ist (S.65)

  • Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung und Einrichtung eines Spenderregisters

Die kurz gehaltenen Berichtsabschnitte zum Auskunftsrecht der Kinder und zum Spenderregister (Thesen 64-74) decken sich ziemlich mit den Regelungen, die im Zuge der Gesetzgebung des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) gerade erst verabschiedet wurden. Der Ausschluss des Samenspenders als rechtlicher Vater und die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregister sind mit dem neuen Gesetz bereits beschlossen.

Die Empfehlungen der Expertenkommission gehen über das SaRegG hinaus, indem das Spenderregister auch für Bekannte Spender im medizinischen System (These 48.3) und für die Embryonenspende (These 74) geöffnet werden soll.

Als weitere Maßnahmen, die beim SaRegG (noch) nicht umgesetzt wurden, werden genannt:

– In Altfällen, in Fällen privater Samenspende und  bei Samenspenden aus dem Ausland sollte eine freiwillige Registrierung im zentralen Register möglich gemacht werden (These 65, S. 79-80).

– Der Samenspender sollte zwar keinen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Identität der Kinder haben, aber er sollte erfahren dürfen, wie viele Kinder aus seiner Spende hervorgegangen sind (Thesen 72-73, S. 81).

– Außerdem sollte das Auskunftsverfahren durch dezentrale Beratungsangebote begleitet werden, die von unterschiedlichen vorhandenen Beratungsstellen bereitgestellt werden sollten (These 71, S. 81).

– Dem Kind sollte der Anspruch einer statusunabhängen Feststellung der genetischen Vaterschaft des Samenspenders eingeräumt werden, da es theoretisch immer möglich sein kann, dass es doch nicht von dem registrierten Samenspender abstammt. Für diese Klärung ist der Vortrag eines Anfangsverdachtes notwendig. (Thesen 84 – 85, S. 86)

  • Eingeschränktes Anfechtungsrecht des Kindes

Das Kind soll die rechtliche Vaterschaft wegen nicht bestehender genetischer Abstammung weiterhin anfechten können (These 45). Dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: wenn a) der Vater gestorben ist, b) der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat, c) wenn der Vater einverstanden ist oder d) keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist.

Hierzu gab es im Arbeitskreis allerdings einige Gegenstimmen, die das Anfechtungsrecht lieber gänzlich abgeschafft oder anders ausgestaltet sähen.

Aussicht

In den politischen Diskussionen der letzten Monate wurde immer wieder auf die Ergebnisse  des Arbeitskreises im Sommer 2017 verwiesen, die man noch abwarten wolle. Der Abschlussbericht wurde „in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit mit großer Spannung erwartet“, so Justizminister Maas. ( – Die allererste Medienresonanz auf den Bericht fiel allerdings noch eher schwach aus.)

Maas (SPD) lobte den Bericht des Arbeitskreises als eine „großartige Orientierungs- und Entscheidungshilfe“. Die familienpolitische Sprecherin Brantner von den GRÜNEN kommentierte den Bericht gegenüber N24,  die SPD werde „auf den letzten Metern in der Familienpolitik modern“, die Mit-Mutterschaft sei überfällig.

DI-Netz befürwortet die Empfehlungen der Experten – die rechtliche Bewertung der Samenspende, die Rollen der Beteiligten und die Ansprüche an ein Spenderregister sowie die konkreten Regelungsvorschläge entsprechen ganz unseren Forderungen. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist ein tatkräftiger und gelungener Ordnungsentwurf für das deutsche Familienrecht. Wenn alle Vorschläge der Expertenkommission tatsächlich umgesetzt würden, wäre das für Deutschland ein beträchtlicher Fortschritt – vielleicht weniger eine „moderate Fortentwicklung“ (S.14) als doch eine „Revolution“, wie die Süddeutsche Zeitung titelte.

Seit der Veröffentlichung des Berichtes gab es allerdings auch schon einige kritische Stimmen:

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Winkelmeier-Becker bezeichnete die Umbenennung des Abstammungsbegriffes in „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ als „grotesk“ und nicht nah genug an der Alltagssprache. Sie betonte, dass für sie weiterhin „das christliche Menschenbild der entscheidende Maßstab“ sei. Bei der „sogenannten Mit-Mutterschaft“ sei die Union „sehr zurückhaltend“. Winkelmeier-Becker räumte ein, „wenn bestehende Auskunftsmöglichkeiten [des Spenderregisters] ausgeweitet werden können“, sei man „dafür offen“.

Der Lesben-und Schwulenverband LSVD begrüßte zwar, dass jetzt konkrete Reformvorschläge vorliegen, ihm gehen sie allerdings „nicht weit genug“, sie seien auch zu „vage“. Der LSVD fordert weiterhin ein Rechtsinstitut der Elternschaftsvereinbarung, die bereits vor der Zeugung getroffen wird, sowie einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien von bis zu vier Elternpersonen. Mit ähnlichen Positionen äußerten sich Katja Suding und Michael Kauch von der FDP.

Wolfgang Janisch, Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ bezeichnete die Reformvorschläge hinsichtlich der Elternverantwortung als „grundvernünftig“, zugleich seien sie „ärgerlich“, da sie „ins Nirwana der endenden Legilaturperiode geschickt“ würden. Eine Expertise, die die Debatte voranbringt, hätte einen umfassenderen Auftrag benötigt, um entschlossener auch die brisanteren Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft anzugehen, so Janisch.

Am Ende ist in der Tat nicht klar, was aus den Empfehlungen des Arbeitskreises eigentlich werden wird. Die jetzige Legislaturperiode ist bald vorbei, und es ist offen, wie sehr sich der zukünftige Gesetzgeber eine konsequente Umsetzung dieser Expertise zur Aufgabe machen wird.

 

[1] Dr M.-M. Hahne, Prof. Dr. Dr. D. Coester-Waltjen, Prof. Dr. R. Ernst, Prof. Dr. T. Helms, Prof. Dr. M. Jestaedt, Dr. H. Kindler, Dr. T. Meysen, Prof. Dr. U. Sachsofsky, Prof. Dr. E. Schumann, W. Schwackenberg, Prof. Dr. C. Woopen

Embryonenspende

Es gibt drei neue Infos zur Embryonenspende:

1.) Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates

Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Embryonenspende mit dem Titel „Embryospende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung“ wurde veröffentlicht. Die ausführliche Langfassung läßt sich hier nachlesen, die Pressemitteilung des Ethikrates hier und das Statement der Vorsitzenden Prof. Christiane Woopen hier.

2.) Tagung „Ethics of embryo donation“ der Fakultät für Philosophie Universität Potsdam, 7.-8.4.16

Es gibt eine interessante, englischsprachige Tagung zur „Ethik der Embryonenspende“ vom 7. bis 8. April 2016  – veranstaltet von Prof. Felicitas Krämer der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam. Das Plakat zur Tagung finden Sie hier. – DI-Netz wird auch auf der Tagung vertreten sein.

3.) Round-Table-Treffen des „Netzwerk Embryonenspende“ und Beratungsfachkräften

Es gab am 16.3.16 ein Treffen des „Netzwerk Embroynenspende“ mit einigen psychosozialen Beratungsfachkräften, dabei verschiedene Vorträge. Das Vortragsmanuskript von Claudia Brügge, Vorsitzende von DI-Netz, zum Vergleich von Samenspende und Embryonenspende und über die Aufklärung der Kinder findet sich hier.

 

Fortschritte beim „Netzwerk Embryonenspende“

Es gibt erfreuliche Neuigkeiten zum „Netzwerk Embryonenspende“. Der Verein, ein Zusammenschluß mehrerer Kinderwunschzentren in Bayern, hat sein Konzept zur Embryonenspende geschärft und informiert über die Veränderungen auf seiner Webseite, in einem Info-Papier zu den FAQs :

http://www.netzwerk-embryonenspende.de/Haeufig_gestellte_Fragen_zur_Embryonenspende_in_Deutschland.pdf

Veränderungen, die sich in diesem Schreiben finden, sind u.a.:
1) Abgebende und empfangende Eltern können nach Geburt des Kindes Kontakt zueinander aufnehmen, falls sie unabhängig voneinander Interesse daran äußern.
2) Dem Kind gegenüber wird expressis verbis eine Auskunftsmöglichkeit zugesichert. Für Minderjährige ist die Auskunft so geregelt, wie es mit dem jüngsten BGH-Urteil zur Samenspende nahegelegt ist: sie kann gerichtlich geltend gemacht werden. Soll es eine Kontaktaufnahme geben, bieten die Netzwerkpraxen ihre Unterstützung an.
3) Die Daten beider genetischen Eltern, d.h. genetischer Vater und (!) genetische Mutter werden notariell hinterlegt. Die Notar-Adresse wird in dem Papier genannt.
3) Die annehmenden Eltern werden seitens des Netzwerkes explizit zur Aufklärung des Kindes ermutigt.
4) Es wird explizit psychosoziale Beratung empfohlen. Für Unterstützung wird auf BKID und DI-Netz hingewiesen.

DI-Netz begrüßt diese Fortschritte und wir gratulieren dazu!

Welche Unterstützung finden Familien nach Embryonenspende im DI-Netz?

Paare, die ihre Familie mit Hilfe einer Embryospende gründen, finden kompetente Kinderwunsch-Beratung unter www.bkid.de.

Es kann sein, dass es Eltern nach Embryonenspende am leichtesten fällt, von anderen betroffenen Familien Unterstützung anzunehmen. Manchmal wird von den Empfängereltern der Wunsch geäußert, sich mit anderen Eltern über die Bedeutung der Embryonenspende im Familienleben auszutauschen und ihren Kindern die Möglichkeit zu bieten, mit Kindern in Kontakt zu kommen, die auf ähnliche Weise in die Welt gekommen sind wie sie. Das hilft, die eigene Familiensituation zu normalisieren.

Ein Unterstützungsnetzwerk speziell für Familien nach Embryonenspende gibt es in Deutschland allerdings derzeit noch nicht. Deswegen bieten wir von DI-Netz momentan auch den Familien nach Embryospende die Möglichkeit, sich unter unserem Dach zu finden und Kontakt miteinander aufzunehmen.

DI-Netz macht folgende Angebot zur:

Gründung einer überregionalen Gruppe von Familien nach Embryospende
Schön wäre es, wenn sich – auf die Dauer – mit der organisatorischen Hilfe durch DI-Netz eine eigene überregionale Gruppe von etwa zwölf Familien nach Embryospende findet, die wie einige von uns z.B. einmal im Jahr ein gemeinsames Wochenende in einer Jugendherberge miteinander verbringen wollen, um Zeit zum Austausch zu haben, die Kinder in Kontakt zu bringen und neuen Familien zu ermutigen. Teilnehmer aus dieser Gruppe könnten Ansprechpartner für alle weiteren Familien sein, die Kontakt zu anderen Familien nach Embryonenspende suchen. Das hat für uns Familien nach Samenspende bei unserer Vernetzung bei di-familie.de sehr gut geklappt.

Teilnahme an bestehenden Regionalgruppen von DI-Netz
Manche unserer regionalen Gruppen von DI-Netz (z.B. Mainz und Wien) sind außerdem offen für Familien nach Embryospende. Bitte fragen Sie für Kontakt bei unserem Webmaster an.

– Hilfestellung bei der Aufklärung der Kinder
In unserem Netzwerk gibt es bereits einges Know-How, wie man mit Kindern altersgerecht über ihre besondere Zeugungsweise sprechen kann. Auch gibt es Erfahrung, wie mit dem sozialen Umfeld umgegangen werden kann. Wer Fragen und Klärungsbedarf zum Thema „Offenheit“ hat, kann sich gerne an uns wenden.

 

 

Expertenanhörung des Deutschen Ethikrats zur Embryonenspende

Der Deutsche Ethikrat bereitet derzeit eine Stellungnahme zur Embryonenspende vor und hat DI-Netz zu einer Expertenanhörung eingeladen.

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Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Prof. Dr. med. Christiane Woopen und der Sprecher für DI-Netz e.V. Dipl.Psych. Ulrich Simon bei der Expertenanhörung der AG Embryonenspende am 26.5.15 in Berlin (Foto: C. Brügge)

Am 11. Mai hatten bereits Vertreter des „Netzwerk Embryonenspende“ und  die Sozialwissenschaftlerin Fiona MacCallum aus Großbritannien ihre Vorträge gehalten. Für unser Familiennetzwerk DI-Netz referierte am 26. Mai unser Vereinsmitglied Ulrich Simon, zusammen mit Claudia Brügge. Danach eine Vertreterin der Gruppierung der sogenannten „Spenderkinder“. Im Anschluß an die beiden Vorträge ergab sich eine rege und kontroverse Diskussion.

Beide Sitzungen waren nicht-öffentlich. Die Ratsmitglieder der „AG Embryonenspende“ hatten im Vorfeld zwölf Fragen an die eingeladenen Referenten und Referentinnen formuliert. Der Inhalt der Fragen reichte von der Aufklärung und dem Kenntnisrecht des Kindes über die gesetzliche Regelung und dem Mitspracherecht der abgebenden und empfangenden Eltern bis hin zum befürchteten Fremdheitserleben zwischen Eltern und Kind. Durchweg ging es sowohl um Gemeinsamkeiten als auch um Unterschiede zwischen Samen- und Embryonenspende.

Die deutsche Vereinigung DI-Netz hat vor allem die Familiengründung mit Samenspende zum Thema – nicht die Embryonenspende. Daher taten wir für die Beantwortung der Fragen zweierlei:  Erstens haben wir uns im Rahmen einer internen Expertenumfrage an die Fachleute innerhalb unseres Vereins gewandt, die bereits einiges mehr über die Embryonenspende wissen als die meisten von uns. Zweitens haben wir uns in unserem Vortrag von dem eigenen Erfahrungshintergrund her – der Samenspende in Deutschland – an die Fragen zur Embryonenspende angenähert.

Bei der internen Expertenumfrage im DI-Netz befragten wir zunächst unsere beiden Moderatorinnen der Internetforen, und ebenso fünf der Ehrenmitglieder des Vereins. Die psychosoziale Beraterin Dr. Petra Thorn und die Rechtsanwältin Dr. Helga Müller haben sich freundlicherweise bereit erklärt, die zwölf Fragen des Ethikrats aus ihrer Perspektive zu beantworten. Ebenso drei Ehrenmitglieder aus dem internationalen Ausland, denn dort wird die Embryonenspende schon länger praktiziert: Prof. Ken Daniels (Neuseeland), Olivia Montuschi & Walter Merricks (DCN, Großbritannien) und Wendy Kramer (Donor Sibling Registry, USA). Wir möchten ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken, dass sie uns ihre Einschätzung zur Verfügung gestellt haben.

Bemerkenswert ist, dass sich offenbar keiner der von uns befragten Experten für ein Verbot der Embryonenspende ausspricht. Alle machen gleichwohl deutlich, dass bei der Spende von Embryonen auf eine ganz besonders sorgfältige Regelung zu achten ist und dass die anstehenden Themen für die betroffenen Paare und ihre Kinder besonders komplex und eine echte Herausforderung sind.

(Die schriftliche Ausfertigung des Vortrags sowie des Readers mit den Experteneinschätzungen können Sie oben im Text anklicken, sind aber auch in Papierform bei DI-Netz erhältlich.)