Post aus Berlin

Eine unserer ersten Aktionen war es, 2012 einen Brief an die Kanzlerin zu schreiben und ihn persönlich zu überreichen.

Danach haben wir uns an die Bundesministerien gewandt – gar nicht einfach, denn – zunächst schien uns niemand in seinem Zuständigkeitsbereich haben zu wollen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezungnahme auf Ihre unter dem 17. Oktober 2012 an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gerichtete Email, die am 8. Januar 2013 an das Bundesministerium der Justiz abgegeben wurde, möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Vorgang mit dem Hinweis an das BMFSFJ zurückgeleitet wurde, dass eine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz für die Thematik Ihrer Anfrage nicht gegeben ist. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie sich bei Rückfragen wieder dorthin wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Justiz

Es gab es noch drei weitere Antwortschreiben: