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Offener Brief zur „Woche für das Leben 2017“

Die bundesweite Kirchen-Aktion „Woche für das Leben“ (28.4. – 6.5.) hatte in diesem Jahr das Motto „Kinderwunsch – Wunschkind – Designerbaby“. Zum Motto und zur Begleitbroschüre gab es von mehreren Seiten Kritik. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Peter Dabrock forderte zu mehr Sensibilität und Verständnis gegenüber Kinderwunschpatienten auf.

Auch das DI-Netz hat sich wegen des „Grundsatzbeitrages“ des Moraltheologen Prof. Johannes Reiter mit einem „Offenen Brief“ an die Kirchenvertreter gewandt:

Sehr geehrter Herr Landesbischof Bedford-Strohm, sehr geehrter Herr Kardinal Marx, sehr geehrter Herr Prof. Reiter,

mit großem Interesse hat der Verein „DI-Netz e.V. – Familiengründung mit Spendersamen“ von der „Woche des Lebens 2017“ Kenntnis genommen. Unser Verein steht mit über 300 Familien in Kontakt, die mit Spendersamen (Donogene Insemination, DI) gegründet wurden, und vertritt deren Interessen deutschlandweit und darüber hinaus.

In unserem Netzwerk sind viele Familien, die den christlichen Glauben leben. Unser Ziel ist, dass unsere Kinder selbstbewusst mit ihrer Form der Entstehung umgehen und dass ihre soziale Umgebung, einschließlich der Gesellschaft insgesamt, dieser Form der Familiengründung mit Respekt und Wohlwollen begegnet. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass das Wissen über die tatsächliche Situation von DI-Familien gering und nicht selten von Vorurteilen geprägt ist. In diesem Sinne haben uns auch Teile des einführenden Grundsatzbeitrages von Prof. Reiter im Begleitheft zur „Woche für das Leben“ 2017 irritiert. Im Folgenden möchten wir gerne einigen Zitaten aus diesem Beitrag unsere Sicht der Dinge gegenüberstellen.

Auf Seite 6 bis 7 des Themenheftes heißt es: „Als Grund für eine heterologe Insemination wird angeführt: Das Kind sei – anders als bei einer Adoption – wenigstens mit einem Elternteil verwandt. Die Vorbehalte werden im Hinblick auf das Wohl des Kindes vorgebracht, das durch die Trennung von genetischer, leiblicher und sozialer Elternschaft gefährdet sei. Kann das Kind erfüllen, was sich die Eltern nach all dem Aufwand von ihm erhoffen? Hat es sogar eine Dankespflicht gegenüber seinen „Herstellern“? Es ist auch denkbar, dass sich der Ehemann als lediglich sozialer Vater von dem Kind distanziert, insbesondere bei dessen ungünstiger Entwicklung.

Hierzu möchten wir zunächst folgendes anmerken:

Vermeintliche Gefährdung des Kindeswohls:

Nach unserer Erfahrung wachsen Kinder aus Samenspende ohne psychosoziale Beeinträchtigungen auf, sofern die Eltern sie frühzeitig über die Art ihrer Entstehung aufklären und die Eltern diese Form der Familiengründung reinen Herzens wählen. Dazu gibt es mittlerweile auch reichlich Belege in der Fachliteratur – die in den Literaturangaben des Themenheftes allerdings nicht genannt sind. Den Wunscheltern steht eine Fülle an Beratungsmöglichkeiten bereit, um sich mit den besonderen Anforderungen der Familiengründung mit Spendersamen vertraut zu machen. Gleichwohl kann man nie ausschließen, dass sich zumindest ein Elternteil nicht voll mit der DI identifiziert. Doch je mehr das gesellschaftliche Umfeld die Samenspende als respektable Form der Familiengründung akzeptiert, desto geringer dürften auch die Vorbehalte der Eltern sein.

Erfüllung der Hoffnungen der Eltern, „Dankespflicht“:

Aus diesen Formulierungen sprechen unserer Ansicht nach groteske Vorstellungen von Elternschaft nach Samenspende. Die Eltern im Umfeld unseres Vereins jedenfalls führen ein ganz normales Familienleben. Die Vorstellung, unsere Kinder unter Erwartungsdruck zu setzen, als vermeintliche „Gegenleistung“ für den Aufwand der Kinderwunschbehandlung, ist befremdlich. Gleiches gilt für eine „Dankespflicht“. Ein jedes Kind, egal welcher Herkunft, sollte seinen Eltern möglichst dankbar sein können für das, was es im Laufe seines Lebens von ihnen bekommt. Aber Kinder stehen ihren Eltern gegenüber in keiner Bringschuld für ihre Zeugung. Darüber hinaus empfinden wir es als despektierlich, Eltern gleich welcher Schattierung als „Hersteller“ zu bezeichnen.

Mögliche Distanzierung des sozialen Vaters von seinem Kind:

Solche Distanzierungen sind in der Tat möglich – aber uns sind keine Studien bekannt, die belegen würden, dass Distanzierungen dieser Art bei DI-Vätern häufiger auftreten als bei leiblichen Vätern. Erfahrungen im Umfeld unseres Vereins zeigen im Gegenteil ausgesprochen enge Verhältnisse zwischen den Kindern und ihren sozialen Vätern.

In dem „Grundsatzbeitrag“ heißt es weiter:

Man möchte die heterologe Insemination daher nur unter bestimmten Bedingungen zulassen: umfassende psychosoziale Beratung des Ehepaares vor der Behandlung, das Kind hat nach Ablauf des 16. Lebensjahres ein Auskunftsrecht über seine Herkunft, kein Entgelt für den Samenspender, keine Verwendung von Samengemischen.

Zu den hier postulierten Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Samenspende stellen wir fest:

Psychosoziale Beratung des Paares:

DI-Netz hält zertifizierte Beratung von Wunscheltern für wichtig, damit sie sich über die besonderen Aspekte der Familiengründung durch Spendersamen im Klaren sind. Und wir freuen uns, dass auch wir vom DI-Netz den Kinderwunschpaaren und Familien an dieser Stelle bereits viel Unterstützung anbieten können.

Auskunftsrecht des Kindes:

DI-Netz tritt uneingeschränkt für ein Auskunftsrecht der Kinder über ihre Herkunft ein. Aus diesem Grund lehnt DI-Netz anonyme Samenspenden ab. Dieses Recht ist im Übrigen auch höchstrichterlich bestätigt, und seine Inanspruchnahme erfordert kein Mindestalter des Kindes. Leider sind manche Kinderwunschpraxen nur eingeschränkt bereit, diesem Recht zur Geltung zu verhelfen.

Kein Entgelt für den Samenspender:

Wir sehen keine stichhaltigen Argumente gegen eine Aufwandsentschädigung für Samenspender. Zwar könnte man vermuten, dass es die Kinder emotional belasten könnte, wenn sie erführen, dass der Samenspender finanzielle Motive verfolgte. Aber zum einen zeigt sich in Befragungen von Samenspendern, dass der Wunsch, kinderlosen Familien zu helfen, für viele ein wichtiges Motiv ist. Zum anderen spielen die Motive des Samenspenders nach unserer Erfahrung für die seelische Gesundheit des Kindes eine völlig untergeordnete Rolle. Im Übrigen sind mit einer Samenspende derart umfangreiche Befragungen, Tests und persönlicher Aufwand verbunden, dass sie ein so geringes Entgelt (etwa 100€), wie es in Deutschland für den „Spender“ gezahlt wird, unserer Auffassung nach vertretbar erscheinen lassen.

Keine Verwendung von Samengemischen:

Dies lehnt auch DI-Netz ab, da der genetische Vater dann nicht mehr ohne weiteres identifizierbar wäre. In deutschen Kinderwunschpraxen werden auch keinerlei Samengemische verwendet. Diese Vorgabe wurde in Deutschland längst in der Berufsordnung der Reproduktionsmediziner verankert.

Weiterhin heißt es auf Seite 10 des Grundsatzbeitrags: „Die Fortpflanzungsmedizin mag sich in einigen wenigen Fällen als heilsam erweisen, in anderen Fällen ist sie jedoch zweifelhaft, in einigen extremen Anwendungen eine Tat menschlicher Hybris. Insgesamt scheinen die Probleme, die sie erzeugt, größer als jene, die sie löst.

Ein „Sammelfazit“ ist unseres Erachtens ungeeignet, den ganz unterschiedlichen Formen der Reproduktionsmedizin gerecht zu werden. Jedenfalls erweist sich die Familiengründung mit Spendersamen unserer Erfahrung nach in sehr vielen Fällen als heilsam, und möglichen Problemen ist durch eine gute gesetzliche Regulierung und Reflexion der Beteiligten gut beizukommen. Ein Großteil der Probleme resultiert aus der noch mangelnden gesellschaftlichen Akzeptanz dieser Form der Familienbildung, an der auch die Kirchen ihren Anteil haben mögen.

Seite 13: „Bei seiner Ablehnung sämtlicher Methoden der Fortpflanzungsmedizin im homologen ebenso wie im heterologen System beruft sich das katholische Lehramt im Wesentlichen auf die Würde der ehelichen Fortpflanzung (Auflösung des Zusammenhangs von Liebe und Zeugung) und auf die Gefährdung der Würde und der Rechte des Kindes (Geschenk der Liebe und nicht Produkt einer Labortechnik).“

Wir erkennen bei der Samenspende nur eine Auflösung des Zusammenhangs zwischen rein körperlicher Liebe und Zeugung, wobei der soziale und rechtliche Vater bei der donogenen Insemination durchaus anwesend ist. Und nur durch seine Zustimmung und die seiner Frau kommt die Samenspendebehandlung erst in Gang. Ausschlaggebend für die Elternschaft ist aus unserer Sicht in erster Linie die emotionale Liebe der Partner zueinander und die Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Insofern ist auch ein Kind aus Samenspende ein Geschenk der Liebe, und wir sehen die Rechte und die Würde des Kindes nicht gefährdet. Die Gabe des Samenspenders ist aus unserer Sicht immer auch ein Akt mitmenschlicher Solidarität und Nächstenliebe.

Sollten die zentralen Stellungnahmen der großen deutschen Kirchen zum ausgesprochen dynamischen Gebiet der Reproduktionsmedizin im Allgemeinen und zur Samenspende im Besonderen tatsächlich 30 Jahre alt sein, so raten wir dringend zu einer Aktualisierung.

1. Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme zu Verbänden und Vereinen, in denen die betroffenen Familien vertreten sind. Im DI-Netz sind auch Experten als Ehrenmitglieder vertreten, zum Beispiel Dr. Petra Thorn (Mitglied im Deutschen Ethikrat), Dr. Tobias Fischer (Ethikexperte), Dr. Helga Müller (Rechtsexpertin), Prof. Dr. Ken Daniels (internationale Expertise).

2. Das DI-Netz ist Ihnen gern auch mit Hinweisen auf weiterführende Literatur behilflich. Es ist bereits einige Literatur aus dem angelsächsischen Raum verfügbar, an denen Fachkräfte, die seit Jahrzehnten mit dem Thema befasst sind, mitgewirkt haben. Zur Praxis der deutschen Samenbanken hat DI-Netz soeben eine eigene Studie veröffentlicht (http://www.di-netz.de/wp-content/uploads/2017/02/DI-Netz-Studie-Spendersamenbehandlung-in-Deutschland-2016-end-1.pdf)

3. Studien zur Situation in unseren Familien in Deutschland sind gerade in Arbeit. Zum einen gibt es beispielsweise die Studie von Amelie Baumann von der Universität Bremen (http://reconfiguring-anonymity.net/?page_id=42), zum anderen das größere Forschungsprojekt des Staatsinstitutes für Familienforschung in Bamberg (http://www.di-netz.de/wp-content/uploads/2017/04/Bedarfe-von-Familien-nach-Familiengr%C3%BCdnung-mit-reproduktionsmedizinischer-Assistenz.pdf).

Grundsatzfragen zu beantworten erfordert unseres Erachtens den intensiven Austausch mit Betroffenen und die Rezeption neuster Forschungsergebnisse. In diesem Sinne würden wir uns freuen, mit dieser Stellungnahme zum Denkprozess in den beiden großen Kirchen Deutschlands über die Samenspende beizutragen. Gerne stehen wir für Rückfragen bereit.

 

Kurzer Fernsehbericht über das neue Spenderregister – Zustimmung zum Transfer früherer Daten läßt sich nachholen!

Auf 3 SAT gab es anläßlich des geplanten Samenspenderregisters einen kurzen Fernsehbericht über die Fragen erwachsener Kinder und über ihre Suche nach dem Samenspender.

Das neue Gesetz wird in dem Bericht als lückenhaft kritisiert, unter anderem weil durch das Register keine medizinisch hilfreichen Informationen über den Spender zu bekommen seien (so äußerte sich zum Beispiel ein vertreter der BÄK). Ein ganz zentraler Kritikpunkt ist, dass das neue Gesetz keine Lösung für die Altfälle anbietet. Dabei könnte es nachgeholt werden, die Zustimmung der Spender für den Datentransfer in ein zentrales Register noch einzuholen – so auch Prof Dr. Katzorke im Filmbericht:

Hier nun der Link zu 3 Sat: http://www.3sat.de/page/?source=/nano/gesellschaft/192243/index.html

 

TV-Tipp: Kinder, Eltern, Spendersuche

In den letzten Wochen gab es zwei besonders gelungene Beiträge im deutschen Fernsehen über erwachsene Menschen, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden und die im Verein „Spenderkinder“ aktiv sind.

Dies ist zum einen die Sendung „Anonym gezeugt“ im Rahmen der Reihe „Menschen Hautnah“ des WDR „, wo es vor allem um Anja und Sunny geht.

http://www1.wdr.de/fernsehen/dokumentation_reportage/menschen-hautnah/sendungen/anonymgezeugt102.html

Zum anderen gab es die Talkshow „Markus Lanz“, wo Sarah Pienkoss ihre Geschichte noch einmal erzählt.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2332044/Markus-Lanz-vom-19.-Februar-2015#/beitrag/video/2332044/Markus-Lanz-vom-19.-Februar-2015 (ab. ca. 52 Min.)

Beide Beiträge geben den Frauen Zeit, ihre persönlichen Geschichten ausführlich zu erzählen und sie tun es eloquent und reflektiert. Die Berichte sind emotional berührend und es werden verschiedene, auch starke Gefühle sichtbar. Anders als in vielen anderen Medienberichten, in denen das „Recht auf Kenntnis der Abstammung“ ja zuweilen sehr abstrakt bleibt, wird hier das persönliche Erleben plastisch berichtet, die Beziehung zu den Eltern, insbesondere zum DI-Vater, kriegt beides Mal Raum. Die Reproduktionsmediziner und deren Position erscheinen im ersten Beitrag rückständig und einer lässt sich nur ausgepixelt filmen. Im zweiten Beitrag wird der Umdenkungsprozess deutlich, von der Geheimhaltung damals zur Aufklärungsempfehlung heute.

Uns DI-Familien mit jüngeren Kindern wird klar, dass es recht verschiedene DI-Generationen sein müssen, die heute über die Samenspende sprechen. Auf der einen Seite die Kinder der ersten DI- Generation, die nicht oder spät aufgeklärt wurden, Eltern, die eher verdruckst mit der Samenspende umgingen und für heutige Eltern nicht zur Identifikation einladen; sie bleiben entweder zu schemenhaft oder wirken schuldbeladen. Mit Reproduktionsmedizinern, die zur Geheimhaltung rieten und gegen die man heute mit Gerichtsprozessen angehen muss, um dann von ihnen immer noch keine Informationen zum Spender zu erhalten.

Auf der anderen Seite Familien wie im DI-Netz: die heutige Generation der Eltern scheint uns schon viel selbstbewusster und offener mit der Samenspende umzugehen. Die Kinder wachsen selbstverständlicher mit dem Wissen um die Samenspende auf. Die Reproduktionsmediziner zeigen sich aufgeschlossener und machen Zugeständnisse zur Datenherausgabe.
– Weht bereits ein anderer Wind?

Das Donor Sibling Registry (USA)

Im Jahr 2000 haben Wendy Kramer und ihr Sohn Ryan in den USA das „Donor Sibling Registry“ gegründet. Das DSR ist eine Organisation, die Familien nach Gametenspende vielfältig unterstützt. Vor allem hilft es mittels einer Datenbank denjenigen Kindern, die ihre genetischen Halbgeschwister oder ihren Spender finden möchten. Der Kontakt entsteht über die Internetplattform www. donorsiblingregistry.com.

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Wendy, Ryan und seine genetischen Halbgeschwister.

Wendy Kramer ist Ehrenmitglied im deutschen DI-Netz, und sie ist uns seit Gründung unseres Vereins eine wichtige Unterstützung. Das DSR steht für einen offenen und entspannten Umgang mit der Samenspende. Unsere Familien sind nicht bedroht, wenn Kinder mehr über den Spender wissen wollen und ihre Neugier stillen. Es muss kein Drama sein, sondern kann im Gegenteil eine Bereicherung für alle Seiten sein, wenn Kinder auf genetische Halbgeschwister oder Spender treffen.  Gerade in diesen Tagen – nach dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofs – tut es gut, dass uns Wendy Kramer mit ihrem Netzwerk des DSR daran erinnert.

Deswegen freuen wir uns, dass in der aktuellen Printausgabe des SPIEGEL (8/2015; S. 114-117) ausführlich über das „Donor Sibling Registry “  berichtet wird. Die Journalistin Kullmann hat Wendy Kramer in den USA besucht und schreibt darüber in einem vierseitigen Artikel unter dem Titel „Die genetische Sehnsucht“.

Hinweis auf Spiegel-Online:
https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2015/8/131812837
https://magazin.spiegel.de/digital/?utm_source=spon&utm_campaign=inhaltsverzeichnis#SP/2015/8/131812917

Interessenten aus dem In- und Ausland können sich in der Datenbank des „Donor Sibling Registry“ gegen eine Jahresgebühr von 75$ registrieren. Sie geben alles, was sie über den Spender wissen, in eine Suchmaske ein und warten dann auf Rückmeldungen zu Überschneidungen mit anderen Mitgliedern. Die Registrierung kann auch auf anonymer Basis erfolgen. Bis heute haben sich 45.000 Menschen im DSR angemeldet, darunter sind 2200 Spender. Nicht nur aus den USA sondern auch aus vielen anderen Ländern der Welt. Bisher hat es insgesamt ca. 12.000 „Treffer“ gegeben, so Wendy Kramer.

Im DSR sind aus Deutschland derzeit 90 Mitglieder registriert, davon haben rund 50 Halbgeschwister gefunden und 10 ihren Spender.

Die deutschsprachige Broschüre zum Donor Sibling Registry findet sich unter dem Link:
https://www.donorsiblingregistry.com/sites/default/files/files/DSR%20Brochure_GERMAN%202015_WEB%281%29.pdf

Wer darüber hinaus noch mehr über das Donor Sibling Registry erfahren möchte, dem empfehlen wir die Lektüre der folgenden englischsprachigen Literatur:

  • https://www.donorsiblingregistry.com/sites/default/files/files/Law%20School%20Powerpoint%20FINAL.pdf
  • Kramer, Wendy, Cahn, Naomi (2013) Finding our family. A-first-of its-kind-book for donor conceived people and their families.
  • Cahn, Naomi (2013) The new kinship. Constructing donor-conceived families

DI-Netz beim BGH: Teil 2

Zusammenstellung von Medienberichten zum BGH-Urteil

Portrait Claudia Bruegge, BGH Urteilsverkuendung i.S. Samenspende

Claudia Brügge – DI-Netz e.V. Vorstand 
Foto: Eva Z. Genthe, Karlsruhe

In den letzten Tagen gab es einige Presseresonanz auf das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Auskunftsanspruch unserer Kinder hinsichtlich der Identität des Samenspenders.

Auch DI-Netz hat sich gegenüber Medienvertretern mehrfach dazu geäußert.

Hier eine Auswahl von Medienberichten:

SPIEGEL-Interview von Dietmar Hipp mit Claudia Brügge

Stellungnahmen zum BGH-Urteil:

Verein Spenderkinder:

http://www.spenderkinder.de/bgh-bestaetigt-recht-von-spenderkindern-auf-kenntnis-ihrer-abstammung/

Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung BKID:

http://www.bkid.de/aktuelles/einzelansicht/article/pressemitteilung-zum-bgh-urteil-auskunftsrecht-samenspende.html

Petra Thorn:
http://www.bionews.org.uk/page_494913.asp

Doris Wallraff, taz
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=2015%2F02%2F20%2Fa0053

Arbeitskreis Donogene Insemination:
http://www.donogene-insemination.de/downloads/Presseerklaerung_AKDI_BGH_2015.pdf

Ärztezeitung

http://www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=878202&pid=887498

Klinik Bad Münder – Elmar Breitbach:

http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/politik/samenspende-auskunftrecht-bereits-vor-dem-18-lebensjahr-5695/

Samenbank Erlangen – Andreas Hammel

http://www.erlanger-samenbank.de/aktuelles/bgh-urteil-samenspende

http://www.ardmediathek.de/radio/SWR2-Impuls/Unterhaltsforderungen-gegen-Samenspender/SWR2/Audio-Podcast?documentId=26308976&bcastId=3138http://

Samenbank Bleichrodt:

http://www.cryobank-muenchen.de/Publikationen-Ansicht/bgh-urteil-zum-auskunftsrecht

Giovanni Maio:

http://www.katholisch.de/de/katholisch/themen/gesellschaft/150128_bundesgerichtshof_diskussion_samenspende.php

Andreas Bernard:

http://www.mdr.de/mdr-figaro/lebensart/anonyme-vaeter100.html

Stephanie Gerlach:

http://www.rainbowfamilynews.de/2015/01/bgh-kinder-haben-das-recht-auf-vaterschaftsauskunft/

DI-Netz beim BGH: Teil 1

Höchstrichterliches Urteil zum Auskunftsrecht nach Samenspende: ein voller Erfolg für DI-Familien

Die Klage der Eltern, die für ihre Kinder die Spenderdaten gegenüber ihrem Kinderwunschzentrum einforderten, ging bis vor den Bundesgerichtshof, dem höchsten deutschen Zivilgericht. Und sie hatte Erfolg! Erfolg zunächst für die konkreten Kinder mit ihren Eltern, die im Namen ihrer minderjährigen Kinder die Klage führen. Für diese Familie heißt es, dass das Landgericht nun den Fall erneut aufnehmen muss. Zugleich ist das BGH-Urteil ein Meilenstein für ALLE deutschen DI-Familien. Zahlreiche Eltern aus dem deutschen DI-Netzwerk teilten uns sofort ihre große Freude über das Urteil mit. Es erreichten uns aus dem Ausland viele Glückwünsche aus mehreren internationalen DI-Organisationen.

Das BGH-Urteil ist eine hervorragende Grundlage für alle weiteren Familien in Deutschland, die mit eigenen Zivilprozessen nachfolgen werden. Vielversprechend für diejenigen Eltern unter uns, die für ihr minderjähriges Kind die Identität des Spenders einklagen möchten, weil das eigene Kind diese Kenntnis der Abstammung braucht. Für Samenbankbetreiber könnte das Urteil eine gute Richtschnur für den Umgang mit zukünftigen Auskunftsanfragen sein.

Das allgemeine Auskunftsrecht von Personen, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden, ist mit diesem Urteil deutlich gestärkt. Außerdem geht der BGH davon aus, dass es für dieses Recht keine Altersbegrenzung nach unten geben darf.

So kommen auch die Eltern mit ihrer Elternverantwortung deutlicher ins Spiel. Uns Eltern spricht der BGH das Recht zu, in der Ausübung unserer elterlichen Sorge, im besten Interesse unserer Kinder, die Auskunft einfordern zu können. Ein Auskunftsanspruch besteht nicht erst, wenn das Kind selbst so reif ist, seine Bedürfnisse hinsichtlich seines Kenntnisrechts eigenständig zu vertreten, sondern es reicht bereits und ist nötig, dass Eltern glaubhaft machen, im Sinne des Wohls ihres Kindes zu handeln. Der Auskunftsanspruch gälte damit auch dann, wenn die Eltern erst noch beabsichtigen, mit ihrem Kind darüber zu sprechen – so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. (Dies ließe quasi eine Art  „Vorratsdatenspeicherung“ der Eltern zu. – Anmerk. C.B.)

Als stellvertretende Vorsitzende von DI-Netz bin ich zur Prozessbeobachtung nach Karlsruhe gereist. Ich bin Psychologin, keine Juristin. Daher habe ich manche Aspekte der Verhandlung vielleicht noch aus einem speziellen Blickwinkel gesehen. Und berichte in den kommenden Tagen mehr…

Claudia Brügge

Es folgen auf dieser  Webseite:

Neue Publikationen im FamART-Verlag

Petra Thorn betreibt den Verlag FamART, wo gerade der neue Verlagskatalog für 2015 herausgekommen ist. DI-Netz ist in dem Verlagskatalog – auf den Seiten 8 bis 13 – mit interessanten Publikationen prominent vertreten.

a) Die Reihe „Offen gesprochen (im Englischen: „Telling andTalking“).  Die Autorin von „Offen gesprochen – über die Familienbildung mit Spendersamen reden.“  ist unser Ehrenmitglied Olivia Montuschi vom Donor Conception Network in London. Die 7 Bände von „Telling and Talking“ werden von Mitgliedern des deutschen DI-Netzes übersetzt .

Erschienen ist bereits Band 1 „Offen gesprochen“ (für 0-7 Jahre).

Im Jahr 2015 werden nun zwei weitere Bände folgen: Band 2 „Offen gesprochen“ (8-11 Jahre) und Band 6 „Offen gesprochen“ (Sprechen mit Freunden und Verwandten)

b) Außerdem ist bei FamART in Kooperation mit dem DI-Netz das Kinderbuch „Das Geheimnis des ehrenwerten Hauses – eine etwas andere Detektivgeschichte.“ von Stefan Remigius erschienen.

c) Ebenso die Dokumentation der Erlanger Tagung „Spendersamenbehandlung in Deutschland – Alles was Recht ist?!“. Darin der Beitrag von Ulrich Simon und Claudia Brügge aus dem DI-Netz mit dem Titel: „Mit Spendersamen zum eigenen Kind – aus Elternperspektive.“ (S. 37 – 48)

PDF: FamART Katalog 2015
PDF: Bestellschein Erlanger Dokumentation

Leserbrief zum ZEIT-Artikel: „Bist Du mein Vater?“

In der Ausgabe Nr 46 der ZEIT vom 6.11.14 gibt es einen Artikel mit dem Titel „Bist Du mein Vater?“. Es geht darin um die Begegnung zwischen einem jungen Mann, der mit Spendersamen gezeugt worden ist, und dem Samenpender, und zwar nachdem sie sich über eine DNA-Datenbank gefunden haben.
DI-Netz hat dazu ein paar Emails von seinen Mitgliedern bekommen und die Resonanz in einem Leserbrief an die ZEIT zusammengefasst.

Leserbrief von DI-Netz zum ZEIT-Artikel