Die Rechtsanwältin Dr. Helga Müller ist Ehrenmitglied im DI-Netz. Sie gehört seit vielen Jahren zu den führenden juristischen Experten, die sich mit der rechtlichen Absicherung der Familiengründung mit Spendersamen befassen. Wir danken Frau Dr. Müller herzlich, dass sie – anläßlich der Parteienantworten auf unsere Wahlprüfsteine 2013 – einen Gastbeitrag für DI-Netz verfasst hat. Und wir sehen: in rechtlicher Hinsicht gibt es noch viel zu tun.
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Die Berliner Rechtsanwältin Nicole Stürmann beschreibt den derzeitigen Regelungsbedarf, das Recht unserer Kinder auf Kenntnis der Abstammung auch tatsächlich durchsetzbar zu machen. In ihrem Gastbeitrag erläutert sie praktische Lösungsvorschläge, wie eine Durchsetzbarkeit dieses Rechts hergestellt werden kann, beispielsweise indem die Eltern zusammen mit dem Samenbankbetreiber die entsprechenden Daten bei einem Notar hinterlegen. In ihrem Beitrag fordert sie eine politische Umsetzung der Rechte unserer Kinder und einen praktikablen Weg, die Daten der Spender für sie zu sichern. Sie weist auf Probleme und Gefahren für Kinder, Spender und Ärzte hin, solange eine solche politische Entscheidung fehlt.
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Die Professorin für Ethik und Sozialphilosophie Prof. Dr. Ruth Großmaß von der Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin hat im Frühjahr 2016 bei BKiD einen interessanten Vortrag mit dem Titel „Familiengründung mit Hilfe der Reproduktionsmedizin – Gibt es eine Pflicht zur Beratung?“ gehalten. Sie führt zunächst in Fragen der Ethik ein, problematisiert Zwangsberatung (als Beratungshindernis und Anmaßung) und sie gibt ethische Überlegungen zu Elternrechten und Kinderrechten wieder.