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Professor Katzorke als Samenspender?

In der heutigen Ausgabe der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ wird unter dem Titel „Tief in den Genen“ über einen neuen Skandal der Samenspende berichtet. Der Autor Hennig Sussebach schreibt über Christina Motejls Spendersuche, bei der sie herausgefunden hat, dass damals Professor Katzorke selbst der Samenspender gewesen sein soll.

Es erfordert viel Mut, mit der eigenen Geschichte – der Suche nach dem Spender, mit dessen Samen man gezeugt worden ist und mit dem Ergebnis der eigenen Recherche – an die Öffentlichkeit zu treten. Dieser Schritt Christina Motejls ist sehr beeindruckend. Es ist dann umso irritierender, wenn sich, wie Sussebach schreibt, herausstellt, dass die Wortführerin des „Spenderkinder“-Vereins ausgerechnet durch eine Samenspende des Wortführers der Samenbankbetreiber gezeugt worden ist.

In den letzten Jahrzehnten hat Professor Katzorke als Sprecher des Arbeitskreises Donogene Insemination das Reglement der Spendersamenbehandlung in Deutschland maßgeblich mitbestimmt. Sein Einsatz an vorderster Front der politischen Debatte, insbesondere seine kritischen Äußerungen zum Auskunftsbegehren der Kinder, dürften jetzt in einem ganz neuen Licht stehen. Denn wie interessegeleitet waren seine fachlichen Haltungen?

– Als Vorsitzende von DI-Netz e.V. hat Claudia Brügge vor einem Jahr eine fachliche Stellungnahme darüber geschrieben, was von den ungebetenen Samenspenden von Ärzten zu halten ist. Der Kommentar kann unter folgendem Link auf unserer Webseite nachgelesen werden: http://www.di-netz.de/3258-2/


Termine 2018 – Vorbereitungsseminare „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg!?“

Das DI-Netz bietet Informationsseminare an für Paare und Einzelpersonen, die darüber nachdenken eine Samenspende zu nutzen. Das Seminar soll helfen, Antworten auf eigene Fragen zu finden und für sich eine gute Entscheidung für oder auch gegen eine Samenspende zu treffen.

Die nächsten Termine sind:

Sonntag, 11. März 2018, 11-16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 24. Juni 2018, 11-16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 23. September 2018, 11- 16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 25. November 2018, 11- 16 Uhr; Bielefeld

 Das Seminar bietet:

  • Information zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
  • Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
  • Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
  • Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten: 45 Euro pro Person

ermäßigt für Mitglieder des DI-Netz e.V. 25 Euro pro Person

Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 50% Erstattung

Anmeldung:

Per Post oder via Email an: info@di-netz.de

Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-nummer an. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKiD-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und leben mit ihrer Tochter in Bielefeld.

BMJV: Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ legt Abschlussbericht vor

Im Februar 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ eingerichtet. Elf namhafte Sachverständige aus den Bereichen Recht, Ethik und Psychologie [1] sollten gemeinsam klären, inwiefern das derzeitige deutsche Abstammungsrecht angesichts der Vielfalt von Familienkonstellationen und der Entwicklungen in der modernen Reproduktionsmedizin reformbedürftig ist.

Der Arbeitskreis tagte in zehn Sitzungen, an denen auch Vertreter aus mehreren Bundes- und Landesministerien teilnahmen;  Experten aus Betroffenenverbänden wurden nicht beteiligt. Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis nun seinen 134 Seiten starken Abschlussbericht  „Abstammungsrecht“ offiziell an den Bundesjustizminister übergeben.

Wie zu erwarten war, stellt das Expertengremium vielfachen Reformbedarf für das geltende Abstammungsrecht fest. Es wurden insgesamt 91 Thesen zur Modernisierung des Abstammungsrechts vorgelegt.

Familienrechtlicher Regelungsbedarf im Bereich Samenspende

Besonders interessant sind für Familien, die mit Hilfe einer Samenspende gegründet werden, die Änderungsempfehlungen in den Berichtsabschnitten B.II bis III, sowie E, F.I und teilweise F.II. Diese machen zusammen beinahe die Hälfte der gesamten Reformvorschläge aus.

  • Grundgedanke

Die Reformvorschläge des Arbeitskreises sind von der Grundidee getragen, eine rechtliche Gleichsetzung von „Wunschelternschaft“ mit „natürlicher Elternschaft“ zu erreichen. Neben der Mutter wird die zweite Elternstellung mit der Person besetzt, die mit der Partnerin in die Samenspende eingewilligt hat. Die Erklärung, die Elternschaft zu übernehmen, tritt rechtlich an die Stelle des natürlichen Zeugungsaktes. Intendierte und faktische Verantwortungsübernahme werden damit betont.

  • Sprachregelungen

Die Experten plädieren für eine präzisere Sprache. Vor allem der mißverständliche Begriff „Abstammung“ sollte abgschafft werden und durch die genauere Bezeichnung „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ ersetzt werden. Diese etwas sperrige Bezeichnung macht deutlich, dass es bei der rechtlichen Bestimmung von Eltern-Kindschaftsverhältnissen eben nicht automatisch nur auf die genetische Abstammung ankommt, sondern auch andere Leitprinzipien (intendierte und tatsächliche Verantwortungsübernahme, Verursacherprinzip) als Zuordnungskritierien Gewicht haben (S. 21-30).

Auch findet sich am Schluss des Berichtes ein Glossar, das circa zwanzig Begriffe klärt (S. 103-106). So werden statt (ab-)wertender Begriffe wie  „Wunscheltern“ oder „Bestelleltern“ neutralere Termini wie „intendierte Eltern“ genutzt. Verschiedene Aspekte von Elternschaft werden explizit durch unterschiedliche Adjektive gekennzeichnet.

  • Einführung der Mit-Mutterschaft

Im Sinne der Gleichstellung plädiert die Expertenkommission dafür, Co-Mütter in einer lesbischen Partnerschaft von vornherein als zweiten Elternteil („Mit-Mutter“ ) anzuerkennen, so wie auch weiterhin ein Ehemann als „richtiger“ Vater eines mit Samenspende gezeugten Kindes gelten soll (Thesen 50-52).

Das Zwei-Eltern-Prinzip soll allerdings weiterhin Leitprinzip sein (Thesen 62-63, S. 75-76). Eine rechtliche Mehr-Eltern-Konstellation („multiple Elternschaft“ – etwa mit bis zu vier Elternteilen, wie dies juristisch möglich ist in den Niederlanden oder British Columbia (Kanada) –  soll es nicht geben.

  • Samenspende im privaten System

Samenspende im privaten System (sog. „Bechermethode“, durch Spender aus dem Bekanntenkreis, aus Internetforen, von ausländischen Samenbanken privat bezogen) sollte der Samenspende im medizinischen System hinsichtlich der Elternstellung gleichgestellt werden, sobald ein ausdrücklicher Verzicht des Spenders auf die rechtliche Vaterposition und eine Einwilligung der intendierten Eltern vorliegt. (These 48).

Ungeklärt bleibt allerdings, ob eine private Insemination mit Spendersamen überhaupt mit dem Medizin- und Geweberecht vereinbar ist (S.65)

  • Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung und Einrichtung eines Spenderregisters

Die kurz gehaltenen Berichtsabschnitte zum Auskunftsrecht der Kinder und zum Spenderregister (Thesen 64-74) decken sich ziemlich mit den Regelungen, die im Zuge der Gesetzgebung des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) gerade erst verabschiedet wurden. Der Ausschluss des Samenspenders als rechtlicher Vater und die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregister sind mit dem neuen Gesetz bereits beschlossen.

Die Empfehlungen der Expertenkommission gehen über das SaRegG hinaus, indem das Spenderregister auch für Bekannte Spender im medizinischen System (These 48.3) und für die Embryonenspende (These 74) geöffnet werden soll.

Als weitere Maßnahmen, die beim SaRegG (noch) nicht umgesetzt wurden, werden genannt:

– In Altfällen, in Fällen privater Samenspende und  bei Samenspenden aus dem Ausland sollte eine freiwillige Registrierung im zentralen Register möglich gemacht werden (These 65, S. 79-80).

– Der Samenspender sollte zwar keinen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Identität der Kinder haben, aber er sollte erfahren dürfen, wie viele Kinder aus seiner Spende hervorgegangen sind (Thesen 72-73, S. 81).

– Außerdem sollte das Auskunftsverfahren durch dezentrale Beratungsangebote begleitet werden, die von unterschiedlichen vorhandenen Beratungsstellen bereitgestellt werden sollten (These 71, S. 81).

– Dem Kind sollte der Anspruch einer statusunabhängen Feststellung der genetischen Vaterschaft des Samenspenders eingeräumt werden, da es theoretisch immer möglich sein kann, dass es doch nicht von dem registrierten Samenspender abstammt. Für diese Klärung ist der Vortrag eines Anfangsverdachtes notwendig. (Thesen 84 – 85, S. 86)

  • Eingeschränktes Anfechtungsrecht des Kindes

Das Kind soll die rechtliche Vaterschaft wegen nicht bestehender genetischer Abstammung weiterhin anfechten können (These 45). Dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: wenn a) der Vater gestorben ist, b) der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat, c) wenn der Vater einverstanden ist oder d) keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist.

Hierzu gab es im Arbeitskreis allerdings einige Gegenstimmen, die das Anfechtungsrecht lieber gänzlich abgeschafft oder anders ausgestaltet sähen.

Aussicht

In den politischen Diskussionen der letzten Monate wurde immer wieder auf die Ergebnisse  des Arbeitskreises im Sommer 2017 verwiesen, die man noch abwarten wolle. Der Abschlussbericht wurde „in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit mit großer Spannung erwartet“, so Justizminister Maas. ( – Die allererste Medienresonanz auf den Bericht fiel allerdings noch eher schwach aus.)

Maas (SPD) lobte den Bericht des Arbeitskreises als eine „großartige Orientierungs- und Entscheidungshilfe“. Die familienpolitische Sprecherin Brantner von den GRÜNEN kommentierte den Bericht gegenüber N24,  die SPD werde „auf den letzten Metern in der Familienpolitik modern“, die Mit-Mutterschaft sei überfällig.

DI-Netz befürwortet die Empfehlungen der Experten – die rechtliche Bewertung der Samenspende, die Rollen der Beteiligten und die Ansprüche an ein Spenderregister sowie die konkreten Regelungsvorschläge entsprechen ganz unseren Forderungen. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist ein tatkräftiger und gelungener Ordnungsentwurf für das deutsche Familienrecht. Wenn alle Vorschläge der Expertenkommission tatsächlich umgesetzt würden, wäre das für Deutschland ein beträchtlicher Fortschritt – vielleicht weniger eine „moderate Fortentwicklung“ (S.14) als doch eine „Revolution“, wie die Süddeutsche Zeitung titelte.

Seit der Veröffentlichung des Berichtes gab es allerdings auch schon einige kritische Stimmen:

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Winkelmeier-Becker bezeichnete die Umbenennung des Abstammungsbegriffes in „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ als „grotesk“ und nicht nah genug an der Alltagssprache. Sie betonte, dass für sie weiterhin „das christliche Menschenbild der entscheidende Maßstab“ sei. Bei der „sogenannten Mit-Mutterschaft“ sei die Union „sehr zurückhaltend“. Winkelmeier-Becker räumte ein, „wenn bestehende Auskunftsmöglichkeiten [des Spenderregisters] ausgeweitet werden können“, sei man „dafür offen“.

Der Lesben-und Schwulenverband LSVD begrüßte zwar, dass jetzt konkrete Reformvorschläge vorliegen, ihm gehen sie allerdings „nicht weit genug“, sie seien auch zu „vage“. Der LSVD fordert weiterhin ein Rechtsinstitut der Elternschaftsvereinbarung, die bereits vor der Zeugung getroffen wird, sowie einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien von bis zu vier Elternpersonen. Mit ähnlichen Positionen äußerten sich Katja Suding und Michael Kauch von der FDP.

Wolfgang Janisch, Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ bezeichnete die Reformvorschläge hinsichtlich der Elternverantwortung als „grundvernünftig“, zugleich seien sie „ärgerlich“, da sie „ins Nirwana der endenden Legilaturperiode geschickt“ würden. Eine Expertise, die die Debatte voranbringt, hätte einen umfassenderen Auftrag benötigt, um entschlossener auch die brisanteren Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft anzugehen, so Janisch.

Am Ende ist in der Tat nicht klar, was aus den Empfehlungen des Arbeitskreises eigentlich werden wird. Die jetzige Legislaturperiode ist bald vorbei, und es ist offen, wie sehr sich der zukünftige Gesetzgeber eine konsequente Umsetzung dieser Expertise zur Aufgabe machen wird.

 

[1] Dr M.-M. Hahne, Prof. Dr. Dr. D. Coester-Waltjen, Prof. Dr. R. Ernst, Prof. Dr. T. Helms, Prof. Dr. M. Jestaedt, Dr. H. Kindler, Dr. T. Meysen, Prof. Dr. U. Sachsofsky, Prof. Dr. E. Schumann, W. Schwackenberg, Prof. Dr. C. Woopen

Save the Date: Tagung 3./4.11.2017 „Familiengründung mit Hilfe Dritter“ plus Mitgliederversammlung DI-Netz

Am Freitag, den 3.11. und Samstag, den 4.11.2017 wird in Göttingen eine interdisziplinäre Tagung stattfinden, die auch für Familien und Kinderwunschpaare interessant ist.

Im Zentrum steht die assistierte Reproduktion – die Familiengründung mit Hilfe Dritter. Aus Sicht von Medizin, Ethik, Recht, Beratung und aus der lebensweltlichen Perspektive von Personen, die eigene Erfahrungen mit dem Tagungsthema haben, sollen verschiedene Verfahren assistierter Reproduktion in den Blick genommen werden.

Veranstaltet wird die Tagung von den Medizinethikerinnen Prof. Dr. Claudia Wiesemann und Dr. Katharina Beier der Universität Göttingen, zusammen mit DI-Netz (vertreten durch Claudia Brügge) und Petra Thorn von BKiD. DIe Tagung findet in dem Tagungsgebäude „Alte Mensa“ statt.

Für DI-Netz ist das Tagungskonzept ganz besonders: Wir werden den zweiten Konferenztag – der sich dem Thema Familien nach Samenspende widmet – wesentlich mitgestalten. Die Lebenswirklichkeit unserer Familien steht dabei im Zentrum, und einige Mitglieder und Ehrenmitglieder aus dem DI-Netz werden am Samstag eigene Workshops und Vorträge anbieten. Wir hoffen, dass neben den Fachleuten auch viele Familien – Eltern und gern mit Kindern – anreisen können. Alle Erwachsenen sind eingeladen mitzudiskutieren.

Im Anschluss an die Tagung wird am Samstagnachmittag unsere diesjährige Mitgliederversammlung des DI-Netzes stattfinden. Also: Bitte alle schon mal den Termin 3./4.November vormerken!

Die meisten Familien werden sich wohl in der Göttinger Jugendherberge einquartieren, die nicht weit von dem Tagungsgebäude ist. Also ruhig schon mal ein Zimmer für die eigene Familie reservieren! Am Samstagabend können ja diejenigen Familien, die Lust dazu haben, gern auch noch zum Ausklang etwas Zeit mit den Kids in der Jugendherberge verbringen.

Gemeinsame Pressemitteilung von DI-Netz und BKiD: Neues Spenderregister – ohne Lösung für Altfälle und ohne Mediationsangebot? (Gesetzgebung, Teil 16)

Gemeinsame Pressemittelung von DI-Netz und BKiD zum geplanten Samenspenderregistergesetz:

Der Gesetzgeber wird in Kürze ein neues Samenspenderregister einführen, bei dem Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, auf Wunsch die Identität des Samenspenders erfahren können.

Die Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende DI-Netz und die Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung BKiD begrüßen ausdrücklich, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung endlich auch für diese Gruppe von Menschen abgesichert wird. Dies ist nach über 40 Jahren Praxis der Samenspende mehr als überfällig.

Als Zusammenschluss von Familien nach Samenspende und als Fachorganisation für die psychosoziale Kinderwunschberatung haben wir, basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen, wiederholt auf verschiedene Aspekte hingewiesen, die im Rahmen dieser Gesetzeseinführung berücksichtigt werden müssen, damit die Bedürfnisse aller Beteiligten bestmöglich berücksichtigt werden.

Zwei wesentliche Punkte sind beim jetzigen Stand des Gesetzesentwurfes noch absolut unzureichend gelöst und bedürfen aus unserer Sicht einer dringenden Korrektur:

  1. Kenntnisrecht für alle so gezeugten Kinder!

Die zentrale Dokumentation im Samenspenderregister soll nach dem jetzigen Gesetzesentwurf nur für diejenigen Kinder gelten, die ab Inkrafttreten des Gesetzes – Ende 2018 – gezeugt werden.

Daten aus der Zeit zwischen den Jahren 2007 und 2018 werden bereits durch das Transplantationsgesetz erfasst, und sie sind wenigstens in den Samenbanken mehrere Jahrzehnte aufzubewahren. Die Dokumentationspflicht der Samenbanken wird durch das neue Gesetz sogar noch verlängert. Doch den Kindern, die vor dem 1.8.2007 gezeugt wurden, hilft das überhaupt nicht. Denn auf sie trifft weder das Transplantationsgesetz noch die vorgesehene Übergangsregelung des neuen Gesetzes zu. Sie sind allerdings der Großteil der Menschen, die bisher auf diesem Wege in Deutschland gezeugt wurden. Geschätzt sind dies etwa 100.000 Personen.

Den Samenbanken liegen aber durchaus noch Dokumente von älteren Behandlungen vor und der Gesetzgeber müsste nun dringend etwas für den Datenerhalt tun, um eine unwiederbringliche Datenvernichtung zu stoppen!

Die Überführung aller vorhandenen Altdaten in das zentrale Register wäre ganz im Sinne aller Beteiligten! Ein Kompromiss könnte sein, wenn Samenbanken explizit verpflichtet würden, die noch vorhandenen Altdaten aus der Zeit vor 2007 in ihren eigenen Einrichtungen ebenfalls dauerhaft aufzubewahren.

2. Beratung und Mediation nötig!

Die zentrale Datenregistrierung muss ergänzt werden durch das Angebot einer psychosozialen Vor- und Nachbereitung.

Vor allem braucht es eine Mediation bei der Kontaktaufnahme von den Personen, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, und den Samenspendern, die die Anfrage möglicherweise Jahrzehnte nach ihrer Spende unvermittelt erreicht. Eine reine Datenverwaltung bei der Behörde des DIMDI und die bloße Aushändigung von Namen und Adressen werden einer potenziell emotionsgeladenen zwischenmenschlichen Dynamik nicht gerecht.

Es ist sinnvoll, solche Kontakte sowohl mit den so gezeugten Menschen und ihrer Familie als auch den ehemaligen Spendern und deren Familie vorzubereiten und zu begleiten. Hierfür bedarf es einer psychosozialen Versorgungsstruktur, die eng mit der zentralen Dokumentationsstelle des DIMDI kooperiert.

Darüber hinaus muss Vorsorge getroffen werden, dass Kinder die Möglichkeit haben, ihre genetischen Halbgeschwister kennenzulernen.

Dr. Petra Thorn, 1. Vorsitzende BKiD, Langener Str. 37, 64546 Mörfelden, 06105 22629, info@bkid.de

Dipl.-Psych. Claudia Brügge, 1. Vorsitzende DI-Netz, Turnerstr. 49, 33602 Bielefeld, 0521 9679103, info@di-netz.de

Jede Menge Kritiken zum Buch „Spenderkinder“

Vor einigen Wochen ist ein Buch mit dem Titel „Spenderkinder“ erschienen (Untertitel „Künstliche Befruchtung, Samenspende, Leihmutterschaft und die Folgen). Die Autoren Oelsner und Lehmkuhl führen darin ihre negativen Ansichten zur Reproduktionsmedizin aus, insbesondere zur Samenspende, und haben exemplarisch mehrere Mitglieder des Vereins „Spenderkinder“ interviewt, deren „Lebensskizzen“ sie in dem Buch vorstellen. Bei diesen zehn Personen handelt es sich um überwiegend spät aufgeklärte „Kinder“, die mittlerweile erwachsen sind. In knappen Fallvignetten wird erzählt, wie das Familiengeheimnis der Samenspende nach langen Jahren des Schweigens oft unter traumatischen Bedingungen gelüftet wurde. Die frühesten Aufklärungen waren seltene Ausnahme, „Eröffnungen“ der Eltern als das Kind 9 oder 10 war, was heutzutage schon nicht mehr wirklich früh ist.

Unser Familiennetzwerk macht sich stark für eine echte Offenheit und Gesprächsbereitschaft von Anfang an, so wie es die frühere Generation dieser „Spenderkinder“ kaum erlebt hat. Und im DI-Netz gibt es viel Wissen, wie das geht, wie Kinder und Eltern die Samenspende psychisch erleben und wie eine DI-Familie entspannt mit ihrer besonderen Geschichte umgehen kann. – So ist dies Buch auf einigen Unmut im DI-Netz gestoßen, meist wegen einer ganzen Reihe von Pauschalisierungen und Fehldarstellungen der Autoren (darunter die völlig übertriebene Zahlenangabe von angeblich jährlich 12.000 Geburten nach Samenspende in Deutschland, die auf Seite 24 ausgerechnet dem DI-Netz in den Mund gelegt wird).

Unter den Menschen, die uns geschrieben haben, wie sie das Buch finden, danken wir ganz besonders den sieben Rezensenten, die hier nun jeweils ihre Buchbesprechung für unsere Webseite zur Verfügung stellen. – Jede einzelne lohnt es sich zu lesen (dafür bitte den Namen anklicken)!

  • Die Ärztin Judith Zimmermann beschreibt das Buch auf der sozialwissenschaftlichen Rezensionsplattform „socialnet“ als „ein insgesamt schlecht recherchiertes Buch, das Eltern vor einer Samenspende vermutlich eher dazu bewegen wird, größtmögliche Geheimhaltung zu betreiben, auch wenn die Autoren dafür plädieren, offen mit dieser Art der Zeugung umzugehen.“ Ihrem Eindruck nach lassen die Autoren ziemlich ungeklärt, wie ein offener Umgang genau aussehen kann.
  • DI-Netz-Mitglied und langjährige Moderatorin in Kinderwunschforen B. Turner kennt die typischen Vorwürfe gegen die Samenspende und gegen die Reproduktionsmedizin nur zu gut und kritisiert markante Schlagwörter aus dem Buch.
  • Auch Ulrich Simon hat das Buch als DI-Vater und Familientherapeut gelesen und hinterfragt die Logik und Einseitigkeit der Argumentation. Aus seiner Sicht leidet die Darstellung unter einer Interessenverquickung der Autoren mit den Interviewten, einer Ignoranz gegenüber dem Feld und überzogenen Opfer-Täter-Dichotomien (- eine unnötige Frontstellung von Eltern versus Kindern).
  • Die Familientherapeutin Petra Thorn ist langjährige Expertin in Sachen Familiengründung mit Samenspende und kennt die nationale wie internationale Situation. In ihrer Buchbesprechung benennt sie wissenschaftliche, medizinische und juristische Mängel der Publikation.
  • Für den Medizinethiker Tobias Fischer besteht das „Spenderkinder“-Buch eigentlich aus zwei Büchern mit unterschiedlichen Denkansätzen, die ineinander verkeilt werden: einem Einleitungsteil, der die reaktionäre Einstellung der Autoren offenbart und einem lesenswerteren zweiten Teil mit den Interviews.
  • Die ersten Bücher in Deutschland, die Interviews mit „Kindern“ aus Samenspende wiedergeben, stammen von Stephanie Gerlach. Sie ist Kennerin von Regenbogenfamilien, wo es ja eine nahezu 100prozentige Aufklärungsrate gibt. Hier wachsen also Kinder nicht mit der Lüge auf, eine Samenspende hätte nicht stattgefunden. Gerlach bemängelt an dem „Spenderkinder“-Buch, dass Kinder von lesbischen Müttern gar nicht erst vorkommen, wodurch wichtige psychologische Erkenntnismöglichkeiten verschenkt würden.
  • Last but noch least meldet sich Lena Hermann-Green in ihrem Text „Sprecht nicht in meinem Namen“ zu  Wort. Sie wurde durch donogene Insemination gezeugt, würde sich selbst aber nicht als „Spenderkind“ bezeichnen würde. Sie wehrt sich dagegen, wenn andere in ihrem Namen sprechen.

DI-Netz möchte den Verkauf des Buches von Oelsner und Lehmkuhl nicht fördern. Wer sich den Erwerb des Buches sparen möchte, kann sich auf der Verlags-Webseite von Fischer&Gann die ersten 70 Seiten des ebooks gratis anschauen. Mitglieder von DI-Netz können sich auch gern ein Exemplar aus der internen Vereinsbibliothek ausleihen.

Für diejenigen, die gern mehr und fundierteres von Kindern aus Samenspende erfahren möchten, lohnt übrigens noch ein wenig Warten: Neben unserer Ratgeberreihe „Offen gesprochen“ entstehen in Kooperation mit unserem DI-Netz zwei richtig gute Bücher und auch ein Film, in denen „Spenderkinder“ aus dem Netzwerk über sich, ihr Leben und ihre Familie erzählen. Es kommen Kinder über und unter achtzehn Jahren zu Wort – in ihrer ganzen Vielstimmigkeit.

Ankündigung: Neues Buch zur Samenspende

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Im FamART-Verlag wird demnächst ein sehr schöner, liebevoll gestalteter Ratgeber erscheinen. Besonders interessant dürfte dies für diejenigen sein, die sich gerade auf die Familiengründung mit Spendersamen vorbereiten und sich ein leicht verständliches Buch zum Thema wünschen. Die Autorinnen sind Judith Zimmermann und Doris Wallraff, zwei erfahrene Beraterinnen in dem Feld.  Das Buch enthält viele nützliche Informationen, und wird ergänzt durch ein Experten-Interview mit Petra Thorn, die zusätzlich noch ein paar schwierigere Fragen beantwortet.  Die vielen Illustrationen  – Comic-Strips, die Doris Walraff gezeichnet hat – lockern das Buch angenehm auf. Damit gelingt den Autorinnen etwas ganz Besonderes: einerseits vermittelt sich die Ernsthaftigkeit und die Herausforderung, wenn man mit Hilfe einer Samenspende ein Kind bekommt, anderseits kommt alles aber auch sehr leichtfüßig und humorvoll daher.

Das Buch läßt sich schon jetzt unter www.famart.de vorbestellen.

Anteilige Kostenübernahme? DI-Netz beim Gesundheitsausschuss im Bundestag

Am 14.10. war DI-Netz zusammen mit Vertretern anderer Verbände zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages als Sachverständige eingeladen.

Es ging um einen Gesetzesentwurf der Grünen. Die Grünen schlagen eine anteilige Kostenübernahme der GKV auch bei unverheirateten und lesbischen Kinderwunschpatientinnen vor. Damit wird auch das Thema Samenspende relevant.

Da die Grünen Oppositionspartei sind, ist die Umsetzung des Änderungsvorschlags unwahrscheinlich. Zudem reagiert die Politik auf Forderungen nach Ausweitung der Finanzierung generell eher reserviert. So war der Anhörungsverlauf insgesamt auch eher konservativ und abwehrend.

Nur solche Verbände, die in der psychosozialen Beratungspraxis viel mit Patientinnen und ihren Familien zu tun haben, fanden unterstützende Worte in ihren Stellungnahmen. Neben DI-Netz waren dies BKiD, ProFamilia und Wunschkind e.V..

Die Stellungnahme von DI-Netz ist neben elf weiteren auf der Webseite des Bundestages nachzulesen.

Samenspende als Adoption regeln? DI-Netz bei den GRÜNEN im Bundestag

Am Montag (12.10.2015) war DI-Netz bei der grünen Bundestagsfraktion zu einem Fachgespräch mit dem Titel „Regelungsbedarf im Adoptionsrecht“  in den Bundestag eingeladen. Zusammen mit Vertretern anderer Organisationen haben wir eine Idee der GRÜNEN diskutiert, ob sich die Samenspende gesetzlich vielleicht als Adoption regeln ließe.

Zwischen Adoption und Samenspende gibt es Gemeinsamkeiten aber vor allem gravierende Unterschiede. DI-Netz hat zusammen mit den Beratungsfachkräften von BKiD (Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung) und den Ärzten und Samenbanken des AKDI (reproduktionsmedizinischer Arbeitskreis Donogene Insemination) eine kritische Stellungnahme verfasst.

In der gemeinsamen Diskussion mit den GRÜNEN wurde dann auch mehr als deutlich, dass eine Adoptionsregelung in unserem Bereich einfach keine gute Idee wäre.

Zum Nachlesen und Ausdrucken:

Unsere Stellungnahme lesen Sie bitte hier und die Powerpoint-Präsentation hier.

Informationen zum grünen Diskussionspapier finden Sie hier und ausführlicher hier.

Nachtrag: In einem späteren Schreiben hat das DI-Netz den GRÜNEN noch näher erläutert, worin die Differenzen zwischen dem Verein „Spenderkinder“ und „DI-Netz“ bestehen. Dieser Brief findet sich hier.

 

Neu: Seminare von DI-Netz zur „Familiengründung mit Spendersamen“

Im DI-Netzwerk gibt es einen reichen Fundus an Erfahrungen und Kenntnissen zur Familiengründung mit Spendersamen.
Wir geben dieses Wissen gerne an andere weiter.
Deshalb freuen wir uns, zukünftig Informationsveranstaltungen zum Thema anbieten zu können, die Ihnen die eigene Entscheidung erleichtern sollen.

Informationsseminar „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg!?

Die Spendersamenbehandlung ist mehr als eine medizinische Methode. Bevor Paare den Schritt wagen, mit Hilfe einer Samenspende ein Kind zu bekommen, machen sie sich einige Gedanken. Manche sehen einer Spendersamenbehandlung mit leichtem Herzen entgegen, andere finden diese Idee zunächst ziemlich befremdlich. In jedem Fall wollen Paare auf Dauer gut mit dem gewählten Weg leben können.

Falls Sie darüber nachdenken, eine Samenspende zu nutzen, hilft es:

• sich so viel fundierte Information zum Thema zu verschaffen wie möglich, damit Sie Ihre Situation kompetent einschätzen können.

• sich Zeit zu nehmen, die Spendersamenbehandlung gründlich miteinander zu besprechen, damit Sie mögliche Missverständnisse aus dem Weg räumen.

• andere Paare kennen zu lernen, die mit den gleichen Fragen beschäftigt sind wie SIe, damit Sie sich mit dem Thema nicht allein fühlen.

Der Rahmen eines Informationsnachmittags bietet daher eine besonders gute Gelegenheit, sich mit der Samenspende auseinanderzusetzen. Das Seminar soll Ihnen helfen, eine gute Entscheidung für oder gegen die Samenspende zu treffen.

Das Seminar bietet:

• Informationen zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
• Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
• Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
• Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erfahren, was Eltern und Kinder persönlich über die Familiengründung mit Spendersamen zu berichten haben.
Dabei soll es genügend Raum geben, sich über eigene Gedanken hinsichtlich der Samenspende auszutauschen.

Ort:

Bielefeld
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland sind willkommen. Für den Fall einer weiten Anreise sind wir Ihnen gern bei der Organisation einer Unterkunft behilflich.

Zeiten:

Unsere Info-Nachmittage finden vierteljährlich statt.

Die nächsten Termine sind:
Samstag, 6.6.2015;
Samstag, 19.9.2015;
Samstag, 28.11.2015

13-18 Uhr, inkl. Pause

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten:

40 Euro pro Person,

ermäßigt für Mitglieder von DI-Netz e.V. 15 Euro pro Person

Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin 50% Erstattung.

Anmeldung:

Per Post oder via Email an info@di-netz.de.
Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-Nummer an.
Die Anmeldung ist rechtsverbindlich, wenn der Teilnahmebeitrag überwiesen wurde. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen nach erfolgreicher Anmeldung.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKID-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und Mitbegründer von di-familie.de und DI-Netz e.V.

 

Faltblatt zum Ausdrucken: seminar-familiengründung-mit-spendersamen