Bundestagswahl: Parteien äußern sich zur Reproduktionsmedizin

DI-Netz hat gemeinsam mit anderen Organisationen – der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung BKiD, dem reproduktionsmedizinischen Arbeitskreis Donogene Insemination und dem Verein „Wunschkind e.V.“ – Wahlprüfsteine an die Bundesparteien geschickt. Wir wollten wissen, welche Positionen sie zu anstehenden Fragen der Reproduktionsmedizin vertreten.

Zunächst erkundigten wir uns, ob Nachbesserungsbedarf beim gerade verabschiedeteten Samenspenderregistergesetz gesehen wird und wir fragten noch nach weiteren offenen  Regelungslücken im Bereich Samenspende allgemein. Darüber hinaus wurden die Parteien gefragt, inwiefern sie die Einführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, eine Aktualisierung des Embryonenschutzgesetzes sowie des Familienrechts in Deutschland für sinnvoll halten. Eine der Fragen war, wie sie zur Legalisierung der Eizellspende stehen.

Hier nun die Antworten der Parteien CDU/CSU und SPD, der Grünen, der Linken und der FDP (die AFD beantwortete unsere Fragen nicht):


Was sagt die CDU/CSU?

Die CDU/CSU bezeichnet sich als offen für „Ausweitungsmöglichkeiten“ des Spenderregisters und für „Nachbesserungen, (…) etwa im Bereich der privaten Samenspende und bei dem Auskunftsrecht gegenüber ausländischen Samenbanken„. Gegenüber der Eizellspende äußert sich die CDU/CSU negativ und kritisiert diese in einem Zug mit der Leihmutterschaft: „Die Technisierung der Fortpflanzung etwa durch Eizellspende und Leihmutterschaft birgt erhebliche Risiken und Gefahren für das Kind, aber auch für die Frauen und verstößt gegen fundamentale Wertnentscheidungen unserer Rechtsordnung.“ (Die Parallelisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft wird leider nicht näher begründet.) Weiter heißt es: „Notwendige Regelungen im Familien-, Personenstand-, Unterhalts- und Staatsbürgerschaftsrecht dürfen keine Anreize zur Umgehung der Verbote von Fortpflanzungstechniken schaffen.“

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der CDU/ CSU….


Was sagt die SPD?

Die SPD sieht dringenden Bedarf für eine breitere gesellschaftliche Debatte und die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland insgesamt zu prüfen.“ Die SPD werde „diese Diskussion in der kommenden Legislaturperiode vorantreiben.“ Sie will sich für ein modernes Abstammungsrecht einsetzen, das der neuen Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen Rechnung trägt. Dafür sei der jüngste Abschlussbericht des AK Abstammung aus dem Justizministerium eine wichtige Grundlage, das Embryonenschutzgesetz biete keine ausreichenden Antworten auf aktuelle Fragen. – Die SPD wendet sich ausdrücklich gegen eine Stigmatisierung der Betroffenen: „Es wäre auch für die Entstigmatisierung der Fremdsamenspende wichtig, mehr über ihre psychosoziale Dimension zu wissen (…).“ Zur Eizellspende äußert sich die SPD nicht.

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der SPD….


Was sagen die GRÜNEN?

Die Grünen bezeichnen das neue Samenspenderregistergesetz als „Schritt in die richtige Richtung„, sie sehen aber eine Reihe von Regelungslücken (wenig Hilfe für Altfälle, Ausschluss der Anerkennung des Samenspenders als rechtlicher Vater, Vaterschaftsanfechtung nach privater Samenspende, keine Möglichkeit zur Halbgeschwistersuche, fehlende Härtefallregelung, kein geordnetes Kontaktverfahren für Spender und Kind, fehlende Begrenzung der Zahl der Schwangerschaften pro Spender). Es brauche Regelungen für Altfälle und für die private Samenspende.  Die Erarbeitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes wird begrüßt, wobei dann auch die noch ungeregelte Embryonenspende geregelt werden könnte. Die Grünen fordern ein neues Rechtsinstitut der „Elternschaftsvereinbarung“, die bereits mit der Empfängnis die rechtlichen Elternpositionen festlegt. Mehr-Eltern-Konstellationen werden akzeptiert. Die Eizellspende sei „in der vergangenen Wahlperiode im Deutschen Bundestag kein Thema gewesen„, man sehe daher keinen „Grund, weshalb das bestehende Verbot in der nächsten Wahlperiode in Frage gestellt werden sollte.

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der Grünen…


Was sagen DIE LINKEN?

DIE LINKE begrüßt die Einrichtung des Samenspenderregisters, sie kritisiert aber dass der Samenspender nachträglich nicht als rechtlicher Vater anerkannt werden könne. Das Auskunftsrecht solle es auch für die Enkelgeneration und schon ab dem 14. Lebensjahr geben. Grundlegende persönliche Eigenschaften des Samenspenders sollten standardmäßig im Samenspenderregister gespeichert werden. Eine Fußnote im Geburtenregister biete eine Lösung für diejenigen Menschen, die durch ihre Eltern nicht über die Samenspende informiert wurden.  Bei der Embryonenspende fehle eine rechtliche Regelung, hinsichtlich der Eizellspende sei die Diskussion bei den Linken noch nicht abgeschlossen. Zu einzelnen Aspekten der Fortpflanzungsmedizin gebe es bei den Linken unterschiedliche Auffassungen. Es brauche eine „intensive Debatte inner- und außerhalb des Parlaments.“

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der LINKEN…


Was sagt die FDP?

Die FDP war in der letzten Wahlperiode noch nicht an der parlamentarischen Debatte zum Samenspenderregistergesetz beteiligt, schickte uns auf unsere Wahlprüfsteine jedoch die ausführlichste Antwort mit einer umfassenden Begründung:

Beim neuen Samenspenderregister sieht die FDP ebenfalls die Notwendigkeit eines freiwilligen Registers für die Halbgeschwistersuche, die Notwendigkeit der Begrenzung der Anzahl der durch einen Samenspender gezeugten Kinder, sowie der Aufnahme von Daten zur Embryonenspende in das Spenderregister und der Aufnahme von Altdaten, auch um die „ohnehin schon durch Bürokratie belasteten Praxen diese Last abzunehmen„. Elternschaftsvereinbarungen sollten bereits vor einer Empfängnis getroffen werden können. Die FDP weist darauf hin, „dass sich die Aufklärungsquote von Gametenspenden erst verbessern wird, wenn die Samenspende als legitime Familienbildung gesellschaftlich anerkannt und ausreichend gesetzlich geregelt ist.“

Grundsätzlich wird betont: “ Wir Freien Demokraten fordern einen offenen Umgang mit den Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin. Allen Menschen muss unabhängig vom Familienstand der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten gegeben werden. Das Kindeswohl hängt von der Liebe der Eltern ab, nicht von der Art der Zeugung. Der Staat sollte sich aus den intimen Angelegenheiten heraushalten und freie Entscheidungen ermöglichen, die ethisch vertretbar sind.“ Die Interessenabwägung unter den Beteiligten wird betont. – Die FDP findet, dass Eizellspende und nicht-kommerzielle Leihmutterschaft unter Auflagen erlaubt werden sollten. Frauen dürften „nicht in die Illegalität getrieben werden„. Die Embryonenspende sollte möglich sein, ohne dass es zur Kommerzialisierung komme.

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der FDP …