Stellungnahme des DI-Netzes zum Referentenentwurf des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz: Kindern nicht den Samenspender als Elternteil aufdrängen

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) enthält zahlreiche Änderungsvorschläge für das Familienrecht. Die medizinisch assistierte Samenspende bildet in dem umgangreichen Gesamtpaket leider keinen eigenen Regelungsbereich, sondern soll offenbar an verschiedenen Stellen mehr oder weniger stillschweigend mitgeregelt werden. So kann leicht übersehen werden, dass der Referentenentwurf den Samenspender einer Samenbank erstmals einer familienrechtlichen Elternkategorie zuordnet und daran Umgangsrechte anknüpft.

Das DI-Netz begrüßt zwar ausdrücklich die Stärkung der Auskunftsrechte von Kindern über ihre genetische Abstammung. Kritisch bewertet der Verein jedoch die vorgesehene familienrechtliche Einordnung des Samenspenders sowie das daran anknüpfende gesetzliche Umgangsrecht für minderjährige Kinder.


In seiner Stellungnahme (28 Seiten) setzt sich das DI-Netz ausführlich mit den rechtlichen und psychosozialen Folgen des Referentenentwurfs auseinander. Ergänzend stellen wir eine Kurzfassung der wichtigsten Argumente sowie unsere Presseerklärung zur Verfügung.

Weitere Stellungnahmen anderer Verbände:

Auch andere Verbände haben die samenspendebezogenen Regelungen des Referentenentwurfs kritisch bewertet.

  • Der Deutsche Juristinnenbund (djb) spricht sich dafür aus, die vorgesehenen Umgangsrechte für Keimzellspender gegen den Willen der fürsorgetragenden Eltern aus dem Gesetzesentwurf zu streichen und sieht die Stärkung von Rechtspositionen, die allein an die genetische Abstammung anknüpfen, äußerst kritisch.
  • FE-Netz e.V., die Interessenvertretung von Familien nach Eizell- und Embryonenspende, fordert ebenfalls eine klare Trennung von Informations- und Umgangsrechten und hinterfragt darüber hinaus die Neutralität des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens.
  • Auch der LSVD kritisiert, dass der Referentenentwurf die genetische Abstammung gegenüber geplanter und tatsächlich gelebter Elternschaft einseitig privilegiert, lehnt das geplante Umgangsrecht ab und fordert eine umfassende Reform des Abstammungsrechts.