DI-Netz als Sachverständige im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (Gesetzgebung, Teil 8)

Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages hat am 19. Oktober eine öffentliche Anhörung stattgefunden zum grünen Gesetzesantrag „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung“ BT-Drs. 18/7655. DI-Netz war auch als Sachverständige eingeladen.

Insgesamt sprschen sechs juristische Sachverständige:

1) als Vertretung für DI-Netz unser Ehrenmitglied Rechtsanwältin Dr. jur. Helga Müller

2) Eva Becker: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Berlin

3) Prof. Dr. Nina Dethloff, Professorin an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht

4) Dr. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

5) Christina Motejl vom Verein Spenderkinder, Berlin

6) Prof. Dr. Tobias Helms , Philipps-Universität Marburg, Professur für Bürgerliches
Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Institut für Privatrechtsvergleichung

DI-Netz, BKiD und AKDI haben eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zum Gesetzesantrag eingereicht.

Auch die Stellungnahmen der übrigen Sachverständigen lassen sich auf der Webseite des Bundestages nachlesen. Eine weitere Stellungnahme hat der Lesben- und Schwulenverband LSVD verfaßt.