Antwort des Gesundheitsministeriums auf unseren Offenen Brief

DI-Netz schickte Ende 25 einen Offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium – mit der Forderung einer nationalen und europaweiten Obergrenze der Kinderzahl pro Samenspender. Außerdem braucht es dringend ein verbindliches Benachrichtigungssystem, falls bekannt wird, dass ein Samenspender eine schwere Krankheit wie z.B. eine Mutation, die Krebs verursacht, weitervererbt hat (so ein Fall wurde im Sommer bekannt).

Das Gesundheitsministerium hat uns umgehend geantwortet und schreibt: „(…) Auf der Ebene der Europäischen Union erfolgen Schnellwarnungen (Rapid Alerts) unter den Mitgliedstaaten bei schwerwiegenden Zwischenfällen im Rahmen der Gewebespende auf Grundlage der Richtlinien 2004/23/EG und 2006/86/EG. Bei Eingang einer Schnellwarnung bei der zuständigen Bundesoberbehörde wird die Schnellwarnung an die obersten Landesgesundheitsbehörden weitergeleitet, die für die Überwachung der Einrichtungen, in dem Fall der Samenbanken, zuständig sind. Zudem werden die betroffenen Einrichtungen kontaktiert, sobald die dafür erforderlichen Informationen vorliegen. Für die weitere Kommunikation mit den Familien sind die Einrichtungen verantwortlich. In dem von Ihnen geschilderten Fall ist das PEI unverzüglich nach Schnellwarnung aktiv geworden. Die Überwachung der in Dänemark ansässigen European Sperm Bank obliegt den dänischen Behörden. 

Die Schnellwarnungen und die Kommunikationswege werden nun auch in Art. 34 der Verordnung (EU) 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO-Verordnung) geregelt, die ab dem 7. August 2027 in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung finden wird. Das Bundesministerium prüft derzeit die notwendigen nationalen Umsetzungsschritte.

Darüber hinaus wurde in dem auf EU-Ebene gemäß Art. 68 SoHO-Verordnung eingerichteten SoHO-Koordinierungsgremium eine Arbeitsgruppe etabliert, die Maßnahmen zur Begrenzung der Nachkommen von Samenspendern in der EU prüfen soll.“ [Hervorhebungen C.B:]