Nächster Gerichtsfall zum Auskunftsrecht

Erneut hat es ein positives Gerichtsurteil zum Auskunftsanspruch eines Kindes aus Samenspende gegeben. Wieder hat eine Frau (28 J.) gegen die Essener Klinik „novum“  auf Herausgabe der Spender-Daten geklagt – und auch ihr wurde vor Gericht recht gegeben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die gegnerische Seite ist in Berufung gegangen.

Auf der Webseite der Rechtsanwälte Nelke/ Eßer & Eßer kann man das Urteil nachlesen.

Vieles in der Urteilsbegründung erinnert an den Fall von 2013 beim OLG Hamm, wo demselben Arzt ebenfalls widersprüchliche Aussagen und ein unzureichender Nachweis von Nachforschungen bescheinigt worden war. Neu ist an diesem Fall, dass vom Gericht deutlich klar gestellt wird, dass auch die übrigen Gesellschafter des Kinderwunschzentrums mit in Haftung genommen werden und dass nun ausführlicher als bisher über mögliche Verjährungsfristen gestritten wird. Der Rechtsanwalt zieht daraus den Schluss, dass es für Kinder und ihre Eltern ratsam sein könnte, sicherheitshalber noch vor Ende 2016 ein gerichtliches Auskunftsverfahren anzustrengen.