Sollten die Kosten für die Familiengründung mit Samenspende von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden?

Die Ungleichbehandlung bei der Kostenübernahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen ist unzeitgemäß, weil sie 1. gesellschaftspolitisch nicht auf der Höhe der Zeit ist (Ehe für alle) und 2. im Kern eine Diskriminierung (von fortpflanzungsbehinderten Menschen) darstellt.

Es gibt den Gedanken der Gleichwertigkeit, der in den Allgemeinen Menschenrechten und in unserem Grundgesetz verankert ist.

Familiengründung darf kein Privileg für Besserverdienende sein.

Es darf keine gesetzliche Benachteiligung bei der Chance auf Elternschaft geben.

Der Staat ist bei jeder Ungleichbehandlung begründungspflichtig.

Wertvorstellungen einzelner Gruppen dürfen nicht zum Ausschluss anderer Gruppen von der Kostenübernahme führen.

Eine Gleichbehandlung unserer Familienform auch bei der Kostenübernahme würde zu einer Entstigmatisierung unserer Familienform führen, was auch direkt das Wohl unserer Kinder verbessern würde.

Die derzeit praktizierte Privatfinanzierung heißt auch: Schwächere Patientenrechte. Denn immer dann, wenn ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt wird, prüft diese, ob die vorgesehene Form der Behandlung Sinn macht.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland für die Finanzierung von Familiengründung mit Samenspende mittels Reproduktionsmedizin betragen rund 2,5 Mio. (Stellungnahme Wunschkind e.V. zur öffentlichen Anhörung beim Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zur Kostenübernahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen am 28.11.2018 mit Kalkulationsgrundlage D.I.R. 2016)

B.T.

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