Gibt es ein Recht auf ein Kind?

Der vorwurfsvolle  und anmaßende Satz „Es gibt kein Recht auf ein Kind“ will uns weniger sagen, dass es kein Recht auf ein Kind gäbe als er uns unterstellen will, der Wunsch nach einem Kind wäre ein Konsumwunsch und ein Kind zu bekommen wäre kein existenzielles Bedürfnis. Dagegen wehren wir uns.

Ein Recht auf ein Kind kann es nicht geben, da Kinder Menschen und niemandes Eigentum sind.  Auch würde ein juristisch festgelegtes Recht, ein Kind zu bekommen, nicht verwirklicht werden können, da nicht alle Menschen die biologischen und sozialen Voraussetzungen dazu mitbringen.

Wir haben aber ein Recht auf Fortpflanzungsfreiheit. Dazu gehört die Freiheit, die uns zur Verfügung stehenden Hilfsmittel zu nutzen, mit deren Unterstützung sich ein Kinderwunsch realisieren lässt.

„Gesetzliche Regelungen, die die Familiengründung durch künstliche Fortpflanzung einschränken oder ausschließen, greifen in das Familiengrundrecht ein und bedürfen der Rechtfertigung durch andere Verfassungsgüter.“ (Stellungnahme Leopoldina, 2019, Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung, S.35)

Die Fortpflanzungsfähigkeit ist Teil der biologischen Grundvoraussetzungen des menschlichen Lebens. Eine assistierte Befruchtung kann bei Erfolg eine „Fortpflanzungsbehinderung“ heilen   bzw. deren Folgeschäden beseitigen. Bei einer bestehenden Behinderung haben wir Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Lt. WHO ist Sterilität eine Krankheit. Bei einer Krankheit haben wir ein Recht auf Unterstützung durch die Gemeinschaft.

B.T.

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