Antwort der Bundesregierung auf die „Kleine Anfrage“ der GRÜNEN zur Samenspende

Die Bundestagsabgeordnete Katja Keul hat mit ihrer Fraktion, den GRÜNEN, Ende  April eine sogenannte „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung gerichtet. Darin werden Fragen gestellt zum Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung und andere Fragen der Regulierung der Spendersamenbehandlung in Deutschland. Die Antwort der Bundesregierung ist nun da.

Die Abgeordnete Keul kommentiert die Antwort der Regierung so:

In ihrer Antwort auf die grüne Anfrage gibt die Bundesregierung zu, dass sie nur marginale Erkenntnisse zur Samenspende in Deutschland hat. Laut der Antwort hat sie beispielsweise keine Ahnung, wie viele Kinder mithilfe dieser Methode gezeugt werden oder welche Samenbanken in Deutschland tätig sind.

Darüber hinaus verdeutlichen die Aussagen der Bundesregierung, dass klare Regeln fehlen, wie das Recht auf Kenntis der eigenen Abstammung geltend gemacht werden kann und welche Rechte und Pflichten Kinder, Eltern, Spender, Samenbanken oder behandelnde ÄrztInnen haben.

Zwar sind der Bundesregierung Studien bekannt, nach denen eine Beratung für PatientInnen in der Reproduktionsmedizin hilfreich sein kann. Allerdings plant sie keine Maßnahmen in dieser Hinsicht.

Daher wird die grüne Bundestagsfraktion in den nächsten Wochen einen Antrag mit Vorschlägen einbringen, wie die bestehenden Regelungslücken zu schließen sind und wie den mithilfe einer Samenspende gezeugten Kindern, den Menschen mit Kinderwunsch sowie den Spendern Beratung und vor allem Rechtssicherheit gewährleistet werden kann.“