Gerichtsprozess: Wie viele Kinder sind es noch? – Der Fall Bad Nauheim

Am Oberlandesgericht Frankfurt wird derzeit ein Berufungsverfahren verhandelt (Az. 17 U 60/24), nachdem die Klage in erster Instanz am Landgericht Gießen abgewiesen worden war. Im Zentrum des Verfahrens steht eine 36-jährige Frau, die durch eine Spendersamenbehandlung in einer heute nicht mehr existierenden Praxis eines Dermatologen in Bad Nauheim gezeugt wurde1. Vertreten wird sie von der Rechtsanwältin Dr. Helga Müller, die bereits mehrere Familien aus dem DI-Netz erfolgreich in Auskunftsverfahren vertreten hat.

Besonders an dem Fall ist, dass die Klägerin nicht – wie üblich – Auskunft über die Identität des Samenspenders verlangt, da sie diesen bereits kennt. Stattdessen fordert sie Informationen über die Größe ihrer genetischen Halbgeschwistergruppe.

Durch eigene Recherchen weiß sie bereits von 34 Halbgeschwistern. Einige stammen aus derselben Region, in der sie aufgewachsen ist, sodass die Wahrscheinlichkeit unbewusster Begegnungen entsprechend hoch war. Nun möchte sie zumindest eine ungefähre Vorstellung davon bekommen, wie groß diese Gruppe insgesamt ist. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) äußerte sie: „Ich werde nie genau wissen, ob wir 70 oder 170 sind.“

Zudem vermutet sie, dass der behandelnde Arzt über Jahre hinweg vornehmlich Samenproben eines einzigen Spenders verwendet hat. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre von einer außergewöhnlich großen Halbgeschwistergruppe auszugehen. Rein theoretisch könnte deren Zahl sogar über 1000 liegen.

Der Fall berührt damit grundlegende ethische Fragen im Umgang mit Samenspenden, insbesondere die Problematik sogenannter „Massen-Spender“ und die Notwendigkeit, die Zahl der Kinder pro Spender zu begrenzen. Ein Urteil wird für den 1. April erwartet.


Einordnung aus Sicht von DI-Netz

Aus Sicht von DI-Netz besteht die Hoffnung, dass dieses Verfahren Impulse für eine richterliche Rechtsfortbildung geben kann, aus der sich perspektivisch weitergehende gesetzliche Regelungen entwickeln. Ziel sollte es sein, die Rechte von Kindern aus Samenspende umfassender abzusichern, als es bislang durch das Samenspenderregistergesetz von 2018 geschehen ist.

Bislang steht vor allem das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im Mittelpunkt, gemeint ist damit gewöhnlich das (Minimal-)Recht, die Identität des Samenspenders zu erfahren. Der vorliegende Fall wirft jedoch die weitergehende Frage auf, nämlich ob zum Abstammungswissen nicht auch eine zumindest grobe Kenntnis über die eigene genetische Halbgeschwistergruppe gehören sollte.

Aus Sicht von DI-Netz ist dies zu bejahen. Für Kinder kann es von großer Bedeutung sein zu wissen, wie viele weitere Kinder durch denselben Spender entstanden sind und in welcher Größenordnung sich diese Gruppe bewegt. Auch Wissen über genetische Halbgeschwister kann wichtige Anknüpfungspunkte für die Entwicklung der eigenen Identität darstellen, ihre Existenz ist emotional besetzt und identitätsrelevant.

Durch DNA-Analysen und Datenbanken ist es heute leichter geworden, genetische Halbgeschwister zu finden. Gleichzeitig wächst damit die Belastung: Manche Kinder wissen bereits von mehreren Dutzend Halbgeschwistern, immer müssen sie befürchten, dass die Zahl noch deutlich höher ist und weiter anwachsen könnte. Eine sehr große, unüberschaubare Gruppe wird dabei häufig nicht etwa als Chance, sondern als unheimlich und bedrückend erlebt.

Aus der Erfahrung des DI-Netzes ist eine sehr hohe Anzahl genetischer Halbgeschwister für Betroffene psychisch belastend und überfordernd. Dies gilt nicht etwa nur für diejenigen, die aktiv nach Kontakten suchen, sondern auch für Kinder, die allein mit der Vorstellung leben, dass es sehr, sehr viele weitere durch denselben Spender gezeugte Kinder gibt. Viele berichten davon, die Größe dieser Gruppe innerlich kaum erfassen zu können und mit der Unsicherheit zu leben, ob immer noch weitere Halbgeschwister hinzukommen. Bei sehr hohen Zahlen kann das Gefühl entstehen, in der eigenen Individualität beeinträchtigt zu sein – manche beschreiben dies als Eindruck, gleichsam „in Serie“ oder wie ein „Massenprodukt“ entstanden zu sein.


Internationale Perspektive

Deutschland könnte bei der gesetzlichen Regelung von Großbritannien lernen[i], wo die staatliche Regulierung weiter fortgeschritten ist. Dort wurde 2005 die Spenderanonymität endgültig abgeschafft und außerdem explizit eine Regelung eingeführt, die es Kindern (ab 16 Jahren), Eltern und Spendern ermöglicht zu erfahren, wie viele Kinder durch einen Samenspender entstanden sind, einschließlich Angaben zu Geschlecht und Geburtsjahr. Zudem können genetische Halbgeschwister ab dem 18 Lebensjahr über das Programm „Donor Sibling Link“ bei gegenseitigem Interesse Kontakt zueinander aufnehmen (Opt-In-System). Außerdem gilt in Großbritannien eine gesetzliche Obergrenze von zehn Familien pro Spender.

Deutschland könnte hier nachziehen: Das deutsche Spenderregister existiert mittlerweile seit mehreren Jahren, es bietet die technischen Möglichkeiten und sollte künftig stärker genutzt werden – sowohl zur Begrenzung der Zahl der genetischen Halbgeschwister als auch zur Ermöglichung entsprechender Auskünfte. Eine verantwortungsvolle gesetzliche Weiterentwicklung würde daher bedeuten, einerseits – wie in Großbritannien – eine Obergrenze für die Anzahl der Kinder bzw. Familien pro Spender festzulegen und andererseits den Betroffenen auf Anfrage verlässliche Auskünfte über die Zahl der genetischen Halbgeschwister ausdrücklich zu ermöglichen.

Der aktuelle Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt könnte somit nicht nur eine Einzelfallentscheidung darstellen, sondern ein wichtiger Schritt hin zu einer erweiterten rechtlichen Anerkennung des Abstammungswissens sein, das auch die Dimension der Halbgeschwister einschließt.


[i] Im Prinzip auch von den Niederlanden, in der es seit 2004 ebenfalls eine gesetzliche Regelung im Bereich Samenspende gibt, dass genetischen Halbgeschwistern bei beidseitiger Zustimmung Kontakt untereinander vermittelt wird.

  1. ↩︎

vgl. FRAU TV, Mediathek 11.9.25 https://www.ardmediathek.de/video/frau-tv/kind-eines-samenspenders-leos-geschichte/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtNmRiZTE2ZGItMzBiNi00MDY2LWE3YmItNWY1OTljY2NkMmEy