Am 25. Juni 2018 gab es eine öffentliche Expertenanhörung im Familienausschuss des Bundestages zum Antrag der FDP: „Kinderwünsche unabhängig vom Wohnort fördern“.
Wir haben die Anhörung mit großem Interesse verfolgt und begrüßen die mehrheitliche Auffassung der Experten, dass die derzeitige Regelung der Kostenübernahme in diversen Punkten verbesserungsbedürftig ist.
Die Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende DI-Netz e.V. möchte insbesondere eine Aussage der Ethikexpertin Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann unterstützen (1:21:49). Wenn Kostenübernahmen für reproduktionsmedizinische Behandlungen von der Gesellschaft bereitgestellt werden, dann sollte dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen. Zum Beispiel ist es Diskriminierung, wenn man einer lesbischen Frau mit Fertilitätsstörung keine Kostenübernahme für eine IVF gewährt, während dagegen eine heterosexuelle Frau eben diese Kostenübernahme erhält.
Diese Aussage lässt sich auch auf heterosexuelle Frauen mit zeugungsunfähigem Partner übertragen. Die bisherige Kostenübernahmeregelung diskriminiert Paare, die sich aufgrund der Unfruchtbarkeit des Mannes für eine Familiengründung mit Spendersamen entschieden haben. Daher begrüßt DI-Netz jede politische Initiative, die eine finanzielle Unterstützung der Behandlung zum Ziel hat (s. DI-Netz-Stellungnahme zu einem Gesetzesantrag der GRÜNEN 2015). Die Finanzierung von Behandlungen wäre entweder als Krankenkassenleistung denkbar oder aber über steuerfinanzierte Fonds – der Einheitlichkeit willen aus Bundesmitteln – so wie dies in vielen europäischen Nachbarländern längst üblich ist.
Mit Inkrafttreten des SaRegG zum 1. Juli 2018 wurde die Samenspende in Deutschland in wichtigen Kernpunkten geregelt (z.B. gesetzliche Freistellung des Samenspenders, Absicherung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der Abstammung). Zahlreiche Studien zeigen, dass es unseren Kindern nicht schlechter geht als Kindern, die genetisch von beiden Eltern abstammen. Wunscheltern, die sich für eine Familiengründung mit Spendersamen entscheiden oder die bereits auf diesem Weg Eltern geworden sind, bekommen psychosoziale Unterstützung durch DI-Netz oder beispielsweise durch Beratungsfachkräfte von BKiD. Hier wird Ihnen bei der Aufklärung der Kinder über die Art ihrer Entstehung geholfen und hinsichtlich aller Fragen, die im Zusammenhang mit der besonderen Familiengründung stehen.
Insofern ist die derzeitige Kostenübernahmeregelung nicht mehr up to date. Wir erwarten, dass bei der bevorstehenden Änderung der Kostenübernahmeregelung Wunscheltern berücksichtigt werden, die sich für die Familiengründung mit Spendersamen entschieden haben.