Archiv des Autors: Ulrich

Maximum Limit on the Number of Donor Offspring

Das DI-Netz setzt sich politisch für eine gesetzliche Begrenzung der Zahl der Familien pro Samenspender ein und spricht sich für eine internationale Obergrenze von acht Familien pro Samenspender aus.

Vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Diskussionen über eine mögliche Obergrenze und einer registergestützten Regulierung veröffentlichen wir zu diesem Thema ein neues Positionspapier in deutscher und englischer Sprache.

Neben einer kompakten Kurzfassung stellen wir auch eine ausführliche Langfassung eines Diskussionspapiers mit Hintergrundanalyse zur Verfügung (44 Seiten, Lesezeit ca 60 Min). Diese richtet sich insbesondere an politisch, wissenschaftlich und fachlich Interessierte, die sich vertiefter mit den regulatorischen, psychosozialen und internationalen Dimensionen des Themas befassen möchten. Diese Langfassung gibt es auch in englischer Übersetzung.

Gerichtsprozess: Wie viele Kinder sind es noch? – Der Fall Bad Nauheim

Am Oberlandesgericht Frankfurt wird derzeit ein Berufungsverfahren verhandelt (Az. 17 U 60/24), nachdem die Klage in erster Instanz am Landgericht Gießen abgewiesen worden war. Im Zentrum des Verfahrens steht eine 36-jährige Frau, die durch eine Spendersamenbehandlung in einer heute nicht mehr existierenden Praxis eines Dermatologen in Bad Nauheim gezeugt wurde1. Vertreten wird sie von der Rechtsanwältin Dr. Helga Müller, die bereits mehrere Familien aus dem DI-Netz erfolgreich in Auskunftsverfahren vertreten hat.

Besonders an dem Fall ist, dass die Klägerin nicht – wie üblich – Auskunft über die Identität des Samenspenders verlangt, da sie diesen bereits kennt. Stattdessen fordert sie Informationen über die Größe ihrer genetischen Halbgeschwistergruppe.

Durch eigene Recherchen weiß sie bereits von 34 Halbgeschwistern. Einige stammen aus derselben Region, in der sie aufgewachsen ist, sodass die Wahrscheinlichkeit unbewusster Begegnungen entsprechend hoch war. Nun möchte sie zumindest eine ungefähre Vorstellung davon bekommen, wie groß diese Gruppe insgesamt ist. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) äußerte sie: „Ich werde nie genau wissen, ob wir 70 oder 170 sind.“

Zudem vermutet sie, dass der behandelnde Arzt über Jahre hinweg vornehmlich Samenproben eines einzigen Spenders verwendet hat. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre von einer außergewöhnlich großen Halbgeschwistergruppe auszugehen. Rein theoretisch könnte deren Zahl sogar über 1000 liegen.

Der Fall berührt damit grundlegende ethische Fragen im Umgang mit Samenspenden, insbesondere die Problematik sogenannter „Massen-Spender“ und die Notwendigkeit, die Zahl der Kinder pro Spender zu begrenzen. Ein Urteil wird für den 1. April erwartet.


Einordnung aus Sicht von DI-Netz

Aus Sicht von DI-Netz besteht die Hoffnung, dass dieses Verfahren Impulse für eine richterliche Rechtsfortbildung geben kann, aus der sich perspektivisch weitergehende gesetzliche Regelungen entwickeln. Ziel sollte es sein, die Rechte von Kindern aus Samenspende umfassender abzusichern, als es bislang durch das Samenspenderregistergesetz von 2018 geschehen ist.

Bislang steht vor allem das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im Mittelpunkt, gemeint ist damit gewöhnlich das (Minimal-)Recht, die Identität des Samenspenders zu erfahren. Der vorliegende Fall wirft jedoch die weitergehende Frage auf, nämlich ob zum Abstammungswissen nicht auch eine zumindest grobe Kenntnis über die eigene genetische Halbgeschwistergruppe gehören sollte.

Aus Sicht von DI-Netz ist dies zu bejahen. Für Kinder kann es von großer Bedeutung sein zu wissen, wie viele weitere Kinder durch denselben Spender entstanden sind und in welcher Größenordnung sich diese Gruppe bewegt. Auch Wissen über genetische Halbgeschwister kann wichtige Anknüpfungspunkte für die Entwicklung der eigenen Identität darstellen, ihre Existenz ist emotional besetzt und identitätsrelevant.

Durch DNA-Analysen und Datenbanken ist es heute leichter geworden, genetische Halbgeschwister zu finden. Gleichzeitig wächst damit die Belastung: Manche Kinder wissen bereits von mehreren Dutzend Halbgeschwistern, immer müssen sie befürchten, dass die Zahl noch deutlich höher ist und weiter anwachsen könnte. Eine sehr große, unüberschaubare Gruppe wird dabei häufig nicht etwa als Chance, sondern als unheimlich und bedrückend erlebt.

Aus der Erfahrung des DI-Netzes ist eine sehr hohe Anzahl genetischer Halbgeschwister für Betroffene psychisch belastend und überfordernd. Dies gilt nicht etwa nur für diejenigen, die aktiv nach Kontakten suchen, sondern auch für Kinder, die allein mit der Vorstellung leben, dass es sehr, sehr viele weitere durch denselben Spender gezeugte Kinder gibt. Viele berichten davon, die Größe dieser Gruppe innerlich kaum erfassen zu können und mit der Unsicherheit zu leben, ob immer noch weitere Halbgeschwister hinzukommen. Bei sehr hohen Zahlen kann das Gefühl entstehen, in der eigenen Individualität beeinträchtigt zu sein – manche beschreiben dies als Eindruck, gleichsam „in Serie“ oder wie ein „Massenprodukt“ entstanden zu sein.


Internationale Perspektive

Deutschland könnte bei der gesetzlichen Regelung von Großbritannien lernen[i], wo die staatliche Regulierung weiter fortgeschritten ist. Dort wurde 2005 die Spenderanonymität endgültig abgeschafft und außerdem explizit eine Regelung eingeführt, die es Kindern (ab 16 Jahren), Eltern und Spendern ermöglicht zu erfahren, wie viele Kinder durch einen Samenspender entstanden sind, einschließlich Angaben zu Geschlecht und Geburtsjahr. Zudem können genetische Halbgeschwister ab dem 18 Lebensjahr über das Programm „Donor Sibling Link“ bei gegenseitigem Interesse Kontakt zueinander aufnehmen (Opt-In-System). Außerdem gilt in Großbritannien eine gesetzliche Obergrenze von zehn Familien pro Spender.

Deutschland könnte hier nachziehen: Das deutsche Spenderregister existiert mittlerweile seit mehreren Jahren, es bietet die technischen Möglichkeiten und sollte künftig stärker genutzt werden – sowohl zur Begrenzung der Zahl der genetischen Halbgeschwister als auch zur Ermöglichung entsprechender Auskünfte. Eine verantwortungsvolle gesetzliche Weiterentwicklung würde daher bedeuten, einerseits – wie in Großbritannien – eine Obergrenze für die Anzahl der Kinder bzw. Familien pro Spender festzulegen und andererseits den Betroffenen auf Anfrage verlässliche Auskünfte über die Zahl der genetischen Halbgeschwister ausdrücklich zu ermöglichen.

Der aktuelle Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt könnte somit nicht nur eine Einzelfallentscheidung darstellen, sondern ein wichtiger Schritt hin zu einer erweiterten rechtlichen Anerkennung des Abstammungswissens sein, das auch die Dimension der Halbgeschwister einschließt.


[i] Im Prinzip auch von den Niederlanden, in der es seit 2004 ebenfalls eine gesetzliche Regelung im Bereich Samenspende gibt, dass genetischen Halbgeschwistern bei beidseitiger Zustimmung Kontakt untereinander vermittelt wird.

  1. ↩︎

vgl. FRAU TV, Mediathek 11.9.25 https://www.ardmediathek.de/video/frau-tv/kind-eines-samenspenders-leos-geschichte/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtNmRiZTE2ZGItMzBiNi00MDY2LWE3YmItNWY1OTljY2NkMmEy

Nächster Videochat für Wunscheltern: Freitag, 23. Januar 2026

Am Freitag, den 23. Januar 2026 bieten wir in der Zeit von 20:00 bis ca. 21:30 Uhr unseren nächsten Videochat an. Wer Kinder mittels Samenspende bekommen hat, wer eine Familiengründung mithilfe eines Spenders plant oder noch darüber nachdenkt, kann sich gerne für die Teilnahme an diesem Chat anmelden und dort Fragen stellen. Bei zu großer Nachfrage würden wir die Anmeldungen aufteilen und zügig weitere Veranstaltungen in der näheren Zukunft anbieten. So können wir sicherstellen, dass die Teilnehmenden genug Zeit erhalten, um möglichst viele ihrer Fragen zu klären. Bitte kontaktiert uns über videochat@di-netz.de.

Antwort des Gesundheitsministeriums auf unseren Offenen Brief

DI-Netz schickte Ende 25 einen Offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium – mit der Forderung einer nationalen und europaweiten Obergrenze der Kinderzahl pro Samenspender. Außerdem braucht es dringend ein verbindliches Benachrichtigungssystem, falls bekannt wird, dass ein Samenspender eine schwere Krankheit wie z.B. eine Mutation, die Krebs verursacht, weitervererbt hat (so ein Fall wurde im Sommer bekannt).

Das Gesundheitsministerium hat uns umgehend geantwortet und schreibt: „(…) Auf der Ebene der Europäischen Union erfolgen Schnellwarnungen (Rapid Alerts) unter den Mitgliedstaaten bei schwerwiegenden Zwischenfällen im Rahmen der Gewebespende auf Grundlage der Richtlinien 2004/23/EG und 2006/86/EG. Bei Eingang einer Schnellwarnung bei der zuständigen Bundesoberbehörde wird die Schnellwarnung an die obersten Landesgesundheitsbehörden weitergeleitet, die für die Überwachung der Einrichtungen, in dem Fall der Samenbanken, zuständig sind. Zudem werden die betroffenen Einrichtungen kontaktiert, sobald die dafür erforderlichen Informationen vorliegen. Für die weitere Kommunikation mit den Familien sind die Einrichtungen verantwortlich. In dem von Ihnen geschilderten Fall ist das PEI unverzüglich nach Schnellwarnung aktiv geworden. Die Überwachung der in Dänemark ansässigen European Sperm Bank obliegt den dänischen Behörden. 

Die Schnellwarnungen und die Kommunikationswege werden nun auch in Art. 34 der Verordnung (EU) 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO-Verordnung) geregelt, die ab dem 7. August 2027 in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung finden wird. Das Bundesministerium prüft derzeit die notwendigen nationalen Umsetzungsschritte.

Darüber hinaus wurde in dem auf EU-Ebene gemäß Art. 68 SoHO-Verordnung eingerichteten SoHO-Koordinierungsgremium eine Arbeitsgruppe etabliert, die Maßnahmen zur Begrenzung der Nachkommen von Samenspendern in der EU prüfen soll.“ [Hervorhebungen C.B:]

Spender 7069 „Kjeld“ der ESB

Wie bereits vom DI-Netz berichtet, sorgt ein Fall der Europäischen Samenbank weiterhin europaweit für Aufsehen: Ein Samenspender mit der Spendernummer 7069 mit dem ALias-Namen „Kjeld“ hat nach aktuellen Medienberichten unwissentlich eine Genmutation an zahlreiche der mindestens 197 Kinder in 14 europäischen Ländern weitergegeben, die mit seinem Samen gezeugt wurden. Die Mutation erhöht das Krebsrisiko der betroffenen Kinder deutlich.

Die Deutsche Welle sowie weitere europäische Medien berichten derzeit erneut ausführlich über den Fall und seine Folgen. Der Vorfall macht eindrücklich deutlich, dass eine verbindliche Obergrenze für die Zahl der Kinder pro Spender auf internationaler oder zumindest europäischer Ebene gesetzlich dringend geregelt werden muss – zumal es in Deutschland bislang nicht einmal eine nationale Begrenzung gibt.

Ebenso ist es höchste Zeit, dass die Gesundheitsbehörden konkrete Pläne für ein verpflichtendes Warnsystem vorlegen, das greift, sobald bekannt wird, dass ein Spender eine schwere Erbkrankheit weitergegeben hat. Auch strengere Kontrollen des Samenbank-Gewerbes müssen dringend diskutiert werden.

Offenheit schafft Sicherheit – ein Wort an Wunscheltern, die vor einer Samenspende im Internet recherchieren

Viele Wunscheltern stoßen im Vorfeld einer Samenspende auf widersprüchliche Informationen. Manche Online-Beiträge beschreiben die Samenspende als modernen, gut bewältigbaren Weg zur Familie. Andere entwerfen lebensferne Konstruktionen, in denen die Samenspende in düsteren Bildern gezeichnet wird – gedankliche Modelle, die vor allem auf dem Papier eine innere Logik behaupten.

Dort wird der Spender gern so dargestellt, als gehöre er zwingend in die Familie, als sei das Kind bedauerlicherweise zwischen „drei Elternteilen“ verortet und durch die Tatsache der Samenspende strukturell komplett überfordert. Solche Bilder wirken auf den ersten Blick ordnend, treffen aber die gelebte Realität heutiger Familien nicht.

Familien funktionieren nicht wie Stammbäume, und aus biologischer Verwandtschaft entsteht nicht automatisch soziale Zugehörigkeit.

Unsere Erfahrungen aus dem Austausch mit zahlreichen Familien zeigen klar:
Wo Eltern offen mit der Samenspende umgehen, entwickeln Kinder ein klares, unverkrampftes Verständnis ihrer Familie.

Die Samenspende ist ein unkonventioneller Weg zur Familiengründung – und gerade deshalb braucht sie eine einfache, unaufgeregte Erzählweise. Kinder, die von klein auf wissen, wie sie entstanden sind, erleben die Samenspende als ganz normalen Teil ihrer Biografie. Sie wissen genau, wer ihre Eltern sind – und können sich dennoch für ihre genetischen Abstammung interessieren, ohne dass daraus ein zusätzlicher „Familienplatz“ in der Kernfamilie entsteht. Manche möchten später das Spenderregister nutzen oder vielleicht weitere Kinder finden, die vom selben Spender abstammen. Beides kann selbstverständlich nebeneinander stehen – selbst wenn Kinder diese Kontakte als eine Art „erweiterte Familie“ einordnen. Die gelebte Kernfamilie ändert sich dadurch nicht.

Offenheit als Schutzfaktor

Offenheit schafft eine Atmosphäre, in der Fragen willkommen sind, ohne dass sie zu Konflikten führen. Sie macht den Spender zu einem biografischen Fakt – ein junger Erwachsener aus unserem Netzwerk nannte es einmal einen „Fun Fact“ –, aber nicht zu einem Mitglied der alltäglich gelebten Familie. Theoretische Modelle einer „Familiengründung zu dritt“ verwechseln biologische Abstammung mit sozialer Elternschaft. Kinder erkennen intuitiv den Unterschied: Sie begreifen, dass jemand an ihrer Entstehung beteiligt war, ohne dass diese Person Teil ihres familiären Alltags wird oder werden müsste.

Natürlich kann ein Kind später den Wunsch entwickeln, mehr über den Spender zu erfahren oder ihn kennenzulernen. Das ist absolut normal. Aber auch dann bleibt die soziale Familie – jene, die das Kind großzieht, begleitet, tröstet, prägt und liebt – die zentrale Bezugsgruppe seiner Kindheit. Der Spender ergänzt dann eine biografische Perspektive; er ist nicht unmittelbarer Teil der gelebten Familie, mit der man groß wird.

Kurz gesagt:
Man kann an den Spender denken, ohne dass er zur Kernfamilie gezählt wird.

Das bedeutet nicht, dass eine Samenspende ohne Besonderheiten wäre. Sie erfordert bewusste Entscheidungen, eine offene Sprache und die Bereitschaft, auch ungewohnte Fragen zuzulassen. Doch diese Besonderheiten lassen sich gut gestalten – und Eltern wie Kinder in unserem Netzwerk erleben ihre Familienform im Alltag als stabil, klar und gut handhabbar.

Familiäre Stabilität entsteht nicht durch Genetik, sondern durch Verlässlichkeit, Zuwendung und eine offene, zugewandte Kommunikation. Elternschaft entwickelt sich im jahrelangen Alltag – nicht in Diagrammen und Schaubildern auf dem Papier. Wenn Eltern von Beginn an sicher mit der Entstehungsgeschichte ihrer Familie umgehen, wird die Samenspende zu einem integrierten Teil ihres Familienlebens: ein Thema, über das man manchmal spricht und das manchmal im Hintergrund bleibt – aber kein Problemkern, wie manche Kritiker mit allzu großer Gewissheit prognostizieren.

Angstmacherei im Internet

Wenn Sie also im Internet auf Beiträge stoßen, die Ihnen Angst oder Schuldgefühle vermitteln wollen, lohnt es sich, innerlich Abstand zu nehmen. Viele der vorgefertigten und sehr verengten psychologischen Konstruktionen spiegeln weniger die Realität echter Familien wider als die ideologischen Interessen derjenigen, die sie formulieren.

Das gilt auch für manche Stimmen von Spenderkindern, die aus sehr speziellen biografischen Erfahrungen heraus sprechen – etwa wenn sie spät oder unter schwierigen Umständen aufgeklärt wurden, oder wenn persönliche Erfahrungen zu allgemeinen Wahrheiten erklärt werden, die sich auf andere Familien nach Samenspende nicht übertragen lassen.

Bei einigen sehr kritischen Online-Beiträgen können zudem biografische Belastungsfaktoren eine Rolle spielen, die mit der Samenspende selbst nichts zu tun haben, aber im Hintergrund wirksam sind – etwa instabile oder konflikthafte Familienverhältnisse, prekäre Lebensbedingungen, Ressourcenarmut, Sucht, Gewalt oder psychische Erkrankungen. In solchen Situationen wird die Samenspende mitunter zu dem Punkt, an dem persönliche Schwierigkeiten festgemacht werden.

Wer in belasteten oder emotional angespannten Familien aufwächst, kann dazu neigen, eigene schmerzhafte Erfahrungen einem einzelnen, gut greifbaren Faktor zuzuschreiben – hier der Samenspende –, auch wenn die eigentlichen Belastungen aus anderen familiären Umständen stammen. So wird die Samenspende vorschnell zur erklärten Hauptursache persönlicher Probleme, obwohl die wirkenden Belastungen an ganz anderer Stelle liegen. In vielen solcher Fälle würden dieselben Schwierigkeiten wahrscheinlich auch dann bestehen, wenn das Kind auf herkömmlichem Wege gezeugt worden wäre – denn die Ursachen liegen in der familiären Situation, nicht in der Art der Entstehung.

Solche Deutungsmuster prägen verständlicherweise die individuelle Perspektive; sie sind jedoch keine Merkmale von Familien nach Samenspende.

Reflektierte und offene Wunscheltern, die sich klar auf ihren Weg einlassen, brauchen sich davon nicht verunsichern zu lassen. Sie bringen alles Wesentliche mit, um diesen Weg zu gestalten. Lassen Sie sich ihre Vorfreude nicht nehmen.

Die große Mehrheit der Familien, gerade auch im DI-Netz, lebt vor, dass Samenspende ein stabiler, liebevoll gestaltbarer Weg zur Familie sein kann – ohne die Schwere, die manche Stimmen heraufbeschwören.

Offenheit stärkt. Und die Bereitschaft, einen unkonventionellen Weg bewusst zu gestalten, ist keine Schwäche, sondern ein Ausdruck von Verantwortung.

Wenn Sie Fragen haben oder Orientierung brauchen, sind wir gern an Ihrer Seite. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Dipl.-Psych. Claudia Brügge, Vorsitzende DI-Netz e.V.

Aufklärungsbücher – Praktische Aufklärungshilfe für Familien mit kleinen Kindern

Viele Eltern, deren Kinder durch Samenspende entstanden sind, entscheiden sich, ihre Kinder frühzeitig über ihre Entstehungsgeschichte aufzuklären – oft schon ab dem Kleinkindalter, spätestens im Kindergarten. Eine liebevolle und altersgerechte Aufklärung stärkt das Vertrauen, die Zugehörigkeit und das Selbstverständnis des Kindes.

Eine große Unterstützung dabei sind Aufklärungsbücher, die auf die besondere Familiensituation eingehen. Sie helfen Eltern, Worte für Themen zu finden, die zunächst schwer erklärbar erscheinen. Besonders praktisch: Viele dieser Bücher lassen sich personalisieren, etwa indem Fotos des eigenen Kindes oder der Familie eingeklebt werden. So entsteht eine vertraute und emotionale Verbindung zur Geschichte.

Unterschiedliche Wege zum passenden Buch

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Aufklärungsbüchern in verschiedenen Sprachen und Varianten. Eltern haben mehrere Möglichkeiten:

1. Ein eigenes Buch gestalten

Gesaltungsideen von ChatGPT für ein Aufklärungsbuch für DI-Kinder

Einige Eltern entscheiden sich, selbst ein Buch zu erstellen – mit persönlichen Fotos und ihrer ganz eigenen Geschichte. Da die meisten Aufklärungsbücher einem ähnlichen Aufbau folgen, ist das gut machbar. Kreative Eltern basteln ein individuelles Fotobuch oder gestalten es sogar selbst mit eigenen Zeichnungen.

In Zeiten künstlicher Intelligenz könnte man sich die Illustrationen auch nach individuellen Wünschen von etwa ChatGPT erstellen lassen. Dafür braucht man etwas Geduld und geschickte Prompts. Von Haarfarben und Kleidungsstil über Hintergrund bis hin zum Text und Zeichenstil, lässt sich hier vieles beeinflussen. – So entsteht ein einzigartiges Erinnerungsstück, das ganz auf das eigene Kind zugeschnitten ist. (- Wer will, kann uns gerne eine Kopie oder ein Video seines Werkes schicken….)

2. „Die Geschichte unserer Familie“ (FamART Verlag)

Viele Familien im DI-Netz greifen auf dieses Buch zurück. Es wurde speziell für Familien nach Samenspende entwickelt und kann beim FamART Verlag von Petra Thorn oder über Amazon bestellt werden (Hardcover, 22 €). Das Buch begleitet Kinder einfühlsam dabei, ihre Entstehung zu verstehen und erklärt in einfachen Worten, wie sie in ihre Familie gekommen sind. Die erste Fassung erschien 2006, die aktuelle Version 2018.

Für einige Kinder im DI-Netz war dieses „rote Buch“, wie sie es nennen, ein vertrauter Begleiter beim Großwerden. Sie erinnern sich noch gut daran, wie sie es in ihren Familiengruppen gemeinsam angeschaut haben, als sie noch klein waren – Momente, die im Rückblick mehr waren als eine Vorlesestunde. Heute, als junge Erwachsene, wissen sie, dass sie diese Erfahrung miteinander teilen. So ist das Buch für ihre Generation nicht nur ein Aufklärungsbuch, sondern auch ein Stück gemeinsamer Geschichte.

3. Die Bücher „Our Story“ des Donor Conception Network (DCN, Großbritannien)

Besonders beliebt ist auch die englischsprachige Buchreihe unseres Partnernetzwerks Donor Conception Network (DCN). Die hochwertig gestalteten Bücher „Our Story – How we became a family“ sind sensibel geschrieben und 44 Versionen decken ganze 44 verschiedene Familienkonstellationen ab. Im Bereich Samenspende gibt es Buchexemplare zu Familien von heterosexuellen Paaren über Frauenpaare und Solo-Müttern bis hin zu Familien mit bekannten oder unbekannten (Samenbank-)Spendern bzw. Familien mit Einlingen oder Zwillingen.
Die jeweiligen Bücher sind direkt über das DCN (12,50 £) oder im Buchhandel (z. B. über Amazon, ca. 13,50 -17,30€) erhältlich. Wer lieber ein deutsches Exemplar möchte, kann beim Vorlesen frei übersetzen oder die englische Schriftseite mit einer eigenen deutschen Übersetzung überkleben – so lässt sich das Buch problemlos im Familienalltag nutzen. Vielleicht wird das DCN auch bald eine deutsche Version herausgeben, so dass es dann bequem auf Deutsch zu kaufen ist.

4. Selbstgebastelte Pixi-Bücher
Eine besonders kreative Idee sind selbstgemachte Pixi-Aufklärungsbücher: Manche Eltern haben für den privaten Gebrauch kleine Geschichten zusammengebastelt, in denen bekannte Kinderbuchfiguren – wie etwa „Conni“, „Bobo Siebenschläfer“ oder „Benjamin Blümchen“ – ebenfalls mithilfe einer Samenspende entstanden sind. Die Begeisterung der Kinder dürfte groß sein, wenn sie entdecken: „Wow – Conni ist auch durch eine Samenspende entstanden, genau wie ich!“ Natürlich dürfen bestehende Kinderbücher aus urheberrechtlichen Gründen nicht einfach kopiert oder verändert werden, solche Eigenkreationen für den persönlichen Hausgebrauch zeigen allerdings, wie wichtig Identifikationsfiguren für Kinder sind.

Wie sehen Aufklärungsbücher aus?

Die Gestaltung der Bücher ist sehr unterschiedlich – manche sind farbenfroh und lebendig, andere in zarten Pastelltönen gehalten. Altersgerechte Darstellungen stehen dabei im Vordergrund: Sexuelle Szenen, der Spender im Samengewinnungsraum oder wie er für die Samenspende vom Samenbankbetreiber Geld bekommt werden nicht gezeigt.
Oft wird der Spender als „freundlicher Mann“ beschrieben – eine vereinfachte, aber für kleine Kinder geeignete Darstellung, die eine positive Vorstellung (psychoanalytisch: „positive Objektrepräsentanz bedeutender Anderer“) fördert. Auch die Schwangerschaft der Mutter wird meist liebevoll und ausführlich geschildert, oft mit humorvollen Vergleichen („Das Baby war erst so klein wie eine Erbse, später wie eine Weintraube…“).

Einige Bücher betonen zudem Vielfalt, indem sie Familien mit unterschiedlicher Hautfarbe oder Familienformen abbilden. Der Fokus liegt immer auf Liebe, Zugehörigkeit und Stolz – die Kinder erleben sich eingebettet in ein herzliches soziales Umfeld.

Typischer Aufbau eines Aufklärungsbuchs

Bei heterosexuellen Paaren folgt die Erzählung oft einer ähnlichen Erzählstruktur:

  1. Das bist du – Foto des Kindes
  2. Mama und Papa lernten sich kennen und verliebten sich, sie heirateten oder zogen zusammen.
  3. Sie wünschten sich ein Kind.
  4. Es klappte nicht, die Eltern waren traurig. (Wie stark die Traurigkeit genannt wird, ist Geschmacksache. Manche ermahnen dazu, das Kind nicht zu sehr mit dem Schmerz der Eltern zu belasten)
  5. Sie gingen zum Arzt.
  6. Damit ein Kind entsteht, braucht es eine Eizelle und eine Samenzelle (und einen schönen, warmen Bauch).
  7. Der Arzt stellt fest: Papas Samen konnte keine Kinder machen.
  8. Vorschlag Samenspende (Wer die Idee zur Samenspende präsentiert, ist unterschiedlich: Manchmal der Arzt, manchmal kommen die Wunscheltern selbst drauf.)
  9. Ein freundlicher Mann hat uns seinen Samen geschenkt.
  10. Mama wurde schwanger mit dir.
  11. Du kamst auf die Welt – und alle freuten sich riesig! – Foto des Kindes inmitten seines Umfeldes

Dieser einfache, liebevoll gestaltete Erzählverlauf hilft kleinen Kindern, erste Zusammenhänge zu verstehen, ohne sie zu überfordern.

Fazit

Aufklärungsbücher sind für viele Familien ein unverzichtbares Hilfsmittel auf dem Weg zu einer offenen und warmherzigen Kommunikation über die eigene Familiengeschichte. Sie vermitteln Zugehörigkeit, Geborgenheit und Stolz – und zeigen den Kindern: „So, wie du bist, bist du gewollt und geliebt.“

Kommentar zu Vereinfachungen und Grenzen kindgerechter Darstellung

Natürlich stellen alle Aufklärungsbücher eine Vereinfachung komplexer Zusammenhänge dar. Für Erwachsene mögen manche Darstellungen fast verharmlosend wirken – für kleine Kinder sind sie jedoch notwendig, um das Thema emotional und kognitiv fürs Erste begreifbar zu machen. So wird etwa der Spender häufig als „freundlicher Mann“ beschrieben, obwohl Eltern bei einem ihnen unbekannten Samenspender nicht wissen können, wer dieser Mensch ist. Auch die Entstehung selbst wird oft in stark vereinfachten Bildern erzählt, als ginge es rein um das Zusammenfügen von Zutaten – manchmal, wie eine Mutter einmal scherzhaft sagte, nach dem Motto: „Schokolade war aus, da haben wir Vanille genommen.“

Diese kindgerechten Verkürzungen sind bewusst gewählt. Sie entsprechen dem Entwicklungsstand kleiner Kinder, die zunächst nur ein erstes Verständnis dafür entwickeln, „woraus“ sie entstanden sind – nicht jedoch, wie genau die medizinischen oder rechtlichen Abläufe oder wie die kulturellen Bewertungen aussehen. Entscheidend ist dabei die emotionale Botschaft: Das Kind erfährt, dass es gewollt, geliebt und willkommen ist. Die Aufklärungsbücher reduzieren ein komplexes, vielleicht ambivalentes Thema auf einfache, positive Bilder. Diese sind wichtig, um beim Kind ein stabiles, liebevolles Selbstbild und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu fördern – die sachliche Tiefe und die Herausforderungen der Thematik können dann später, in späteren Lebensphasen, differenzierter besprochen werden.

Wichtiger Hinweis für Nutzer dänischer Samenbanken: Aktuelle Berichte aus Belgien

In belgischen Medien sowie auf der Webseite der Organisation Donorkinderen wird aktuell berichtet, dass im Zusammenhang mit einer parlamentarischen Ausschusssitzung in Belgien eine Liste von Samenspendern Thema gewesen sei, die zwischen 2020 und 2025 gesperrt worden seien, weil bei ihnen oder den daraus hervorgegangenen Kindern schwerwiegende gesundheitliche Risiken festgestellt worden seien. Die Organisation Donorkinderen hat eine solche Liste auf ihrer Webseite veröffentlicht. Dort werden 27 Spender der Europäischen Samenbank (European Sperm Bank / ESB) und 1 Spender der Samenbank Cryos genannt.
Sollten die genannten Berichte zutreffen, kann das DI-Netz nicht beurteilen, ob deutsche Familien darüber informiert worden wären.

Wir können diese Informationen nicht unabhängig prüfen und geben sie daher lediglich als Hinweis auf die laufende öffentliche Diskussion weiter. DI-Netz veröffentlicht keine solchen Listen, verarbeitet keine sensiblen personenbezogenen Daten und verfügt über keine eigenen Informationen zu einzelnen Fällen.

Es gibt allerdings über 35 Familien im DI-Netz, die Kinder durch Samenproben aus Dänemark haben.

Falls Sie sich näher informieren möchten, sollten sich direkt an belgische Behörden, medizinische Fachstellen oder die berichtenden Organisationen wenden!

Wir gehen in die nächste Etappe – Der Verein stellt sich neu auf

Das DI-Netz wächst: 170 Mitgliederfamilien, rund 250 Kinder – davon über 45 erwachsene –, insgesamt mehr als 500 Menschen gehören inzwischen zu unserem Netzwerk. Dadurch haben sich mit der Zeit auch neue Strukturen im Verein entwickelt.

Vereinsstruktur weiterentwickelt

Ein besonderes Highlight in diesem Jahr war der DI-Netz-Tag 2025 (im Oktober) mit etwa vierzig Familien in einer Jugendbildungsstätte und einem vollen Programm. Dort wurde erneut deutlich, wie viel Wissen, Erfahrung und Verbundenheit im Verein steckt – dies große Familientreffen gab uns allen neuen Schwung.

Die Online-Mitgliederversammlung am 16.11.25 war sehr gut besucht und wir haben eine weiterentwickelte Struktur beschlossen. Sie bildet ab, wie groß und vielfältig unser Verein geworden ist: Viele können berufliche und persönliche Kompetenzen in den Verein einbringen, unterschiedliche Perspektiven ergänzen sich, und die Zusammenarbeit in der Vereinsorganisation funktioniert zunehmend digital, das heisst auf kurzem Wege. Im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht allerdings immer Kontakt und Begegnung – zwischen Eltern, Kindern, Jugendlichen, erwachsenen Kindern, Engagierten und Fachleuten.

Generationenwechsel

2026 wird der bisherige Vorstand seine Aufgaben schrittweise an ein neues Team übergeben. Der aktuelle Vorstand – Claudia Brügge, Ulrich Simon, Marcus und Beate – arbeitet dafür eng mit den Anwärter:innen für die kommenden Jahre – Christina Arlt, Fabian Disselbek, Ole und Ramona – zusammen, im Tandem und mit guter Übergabe. Die bisherigen Vorstandsmitglieder werden später zunehmend aus zweiter Reihe in ausgewählten Bereichen mitwirken.

Der neue Vorstand tritt auch mit neuer Besetzung der Steuerungsgruppe an, die den Vorstand tatkräftig unterstützt. Vielen Dank an alle, die sich einbringen!

Arbeitsbereiche im DI-Netz

Um die vielen Aufgaben transparent und gut koordiniert zu gestalten, bündeln wir unsere Themen künftig in klar benannten Arbeitsgruppen. In allen Bereichen gibt es schon aktive Mitglieder und eine Ansprechperson. Im Januar 2026 starten die Gruppen in neuer Zusammensetzung – teils vor Ort, teils digital.

Die Teams im Überblick:

  • Psychologie, Aufklärung und Präsenzseminare
  • Recht
  • Regional- und Überregionalgruppen
  • Social Media
  • Videochats mit Wunscheltern (Gruppenvideochats)
  • Videochats 1:1
  • Webinare
  • Ethik & Wissenschaft
  • Kooperationen & Politik
  • Medien & Öffentlichkeitsarbeit
  • Solo-Mütter
  • Donor Linking / Kind-Spender-Kontakt
  • Vorbereitung nächster DI-Netz-Tag & Sponsoring
  • Redaktion Text
  • Bild & Illustration
  • Technik / Webseite & IT
  • Finanzverwaltung
  • Und dazu: die „Freizeitgruppe erwachsener Kinder“. Diese Gruppe soll keine Arbeitsgruppe sein und startet ab Ende 2026.

Warum die Aufteilung der Vereinsarbeit in Teams sinnvoll ist

Das DI-Netz ist heute eine verlässliche Anlaufstelle für viele Familien nach Samenspende und für Kinderwunschpaare: viel Vernetzung und Austausch untereinander, dazu Beratung, Seminare, Telefonkontakte, Videochats, Regionalgruppen, überregionale Familienwochenenden mit Kindern ähnlichen Alters – all das gehört fest zum Angebot.

Neue Familien vernetzen sich weiter direkt untereinander: Derzeit entstehen drei neue überregionale Familiengruppen, die sich – nach dem erfolgreichen Modell – jährlich in einer Jugendherberge treffen oder andere passende Formate nutzen wollen. Das Schöne ist: So werden die Kinder miteinander groß.

Damit all diese Aktivitäten gut zusammenspielen, geben die Arbeitsbereiche Orientierung, klare Ansprechstellen und ermöglichen eine gute Zusammenarbeit im Ehrenamt – übersichtlich und flexibel.

Es gibt auch eine spezielle Ansprechpartnerin (Julia), wenn es mal nicht so rund läuft, Anfragen versanden oder Vernetzung stockt: nachhaken@di-netz.de

Eine Einladung zum Mitmachen

Alle Mitgliederfamilien, die eine Idee, eine Stärke, etwas Zeit oder einfach Interesse haben, können sich einbringen. Jede Perspektive bereichert das Netzwerk. Wir gehen gemeinsam in die nächste Etappe – und freuen uns auf das, was entsteht.

Kinderzahl pro Samenspender europaweit begrenzen!

– Lehren aus dem TP53-Fall der European Sperm Bank

Der Fall eines dänischen Samenspenders mit einer erblichen Krebsdisposition hat europaweit Familien beunruhigt – auch im DI-Netz. Unser Netzwerk setzt sich seit Jahren für eine gesetzliche Höchstgrenze der Kinder pro Spender ein, um Familien und Kinder besser zu schützen – durch klare Begrenzung, Transparenz und europäische Standards.

Unsere Forderung: Nicht mehr als höchstens 10 Familien pro Spender, besser noch 8…

[Lesedauer: 20 Minuten]

Das DI-Netz setzt sich seit seiner Gründung dafür ein, dass Samenspende verantwortungsvoll und ethisch vertretbar gestaltet wird. Seit vielen Jahren fordern wir, die Zahl der Kinder zu begrenzen, die aus der Samenspende eines einzelnen Mannes hervorgehen dürfen.

Bereits vor 13 Jahren überreichten wir der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Schreiben u.a. mit dieser Forderung. Auch 2018, vor der Einführung des deutschen Samenspenderregisters, warnten wir erneut und eindringlich vor den Risiken einer fehlenden Begrenzung – ebenso wie der Verein Spenderkinder. Im Sommer 2025 geriet dann ein Fall eines dänischen Samenspenders mit einer vererblichen Krebsdisposition in die Schlagzeilen, was nun erneut zeigt, dass unsere Sorgen berechtigt sind. Der dänische Fall muss ein Weckruf für die eurpäische Gesetzgebung sein!

1. Der dänische Fall

Die European Sperm Bank (ESB) hat den Samen eines Mannes vermittelt, der unwissentlich eine Mutation im TP53-Gen trug und dessen Samenproben über mehrere Jahre hinweg europaweit verbreitet wurden. Das TP53- Gen kodiert das Tumorsuppressor-Protein p53, das die Zellteilung reguliert und Krebs verhindert. Mutationen können zum Li-Fraumeni-Syndrom führen, einer seltenen, aber schweren erblichen Krebserkrankung mit extrem früher Tumorentwicklung.

Der Gendefekt des Spenders wurde erst entdeckt, nachdem Kinder aus seiner Samenspende an Krebs erkrankten. Ein französisches Labor analysierte die Fälle und stellte die Ergebnisse 2024 auf der „Jahrestagung der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik“ in Mailand vor. Nach aktuellem Stand wurden in der Zeit von 2008 bis 2015 mindestens 67 Kinder von 48 Familien in acht europäischen Ländern durch diesen Spender gezeugt[1]. 23 tragen die Mutation und mindestens zehn Personen sind bereits im Kindesalter an Krebs erkrankt[2], etwa an Leukämie oder dem Non-Hodgkin-Lymphom. Beim TP53-Gen wären theoretisch über 2000 verschiedene Mutationsvarianten denkbar. In diesem Fall handelt es sich um eine Mosaikmutation, was bedeutet, dass nicht alle Zellen den Defekt aufweisen. Nach Angaben der ESB betrifft die Mutation bei diesem Spender weniger als die Hälfte seiner Spermien – daher trägt nicht jeder Nachkomme des Spenders die Mutation.

Die mit dem Samen des Spenders gezeugten Kinder leben in Belgien, Deutschland, Spanien, Griechenland, Irland, den Niederlanden, Polen und Zypern. Besonders viele Kinder, nämlich 52, gibt es in Belgien, wo die gesetzlichen Bestimmungen seit 2007 eigentlich eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Empfängerinnen pro Spender vorsehen. Die belgischen Kliniken gaben zunächst an, ihnen habe der landesweite Überblick gefehlt. Zugleich stellte sich aber heraus, dass einzelne Kliniken die Obergrenze bereits innerhalb ihrer eigenen Einrichtung überschritten hatten.

Die ESB teilte dem DI-Netz mit, alle Kinderwunschzentren informiert zu haben, an die Samenproben dieses Mannes geliefert worden ist, damit diese die Empfängerinnen warnen können. Von den Mitgliedsfamilien des DI-Netzes haben rund 30 Eltern(-paare) zwischen 2008 und 2015 durch Samenspenden der ESB Kinder bekommen. Da die ESB Anfang 2018 das IRC in Hamburg aufkaufte, ist uns unklar, ob weitere Mitgliedsfamilien betroffen sein könnten. Das DI-Netz hat von keinem Fall im eigenen Netzwerk gehört. Es geht aber das Gerücht von zwei Fällen in Deutschland, und nach unseren Informationen bezogen drei deutsche Kinderwunschzentren Samenproben des betroffenen Spenders. Ob alle betroffenen Familien tatsächlich von ihren früheren Ärzt:innen informiert wurden, ist uns nicht bekannt[3]. Besorgten Familien empfehlen wir eine Nachfrage bei ihrem damaligen Kinderwunschzentrum.

Für die von der Genmutation betroffenen Personen bedeutet die Diagnose ein Leben unter medizinischer „Dauerüberwachung“. Die Erkrankung selbst ist nicht heilbar; nur eine frühzeitige Erkennung von Tumoren kann Leben retten. Man kann sich die Belastung und die Sorgen der Familien vorstellen, deren Kinder nun ein unendliches, engmaschiges Vorsorgeprotokoll durchlaufen, um einen möglichen Tumor frühzeitig zu entdecken. Dazu zählen wiederholte Ganzkörper-MRT-Scans, MRT-Scans des Gehirns und bei Erwachsenen auch der Brust, sowie Ultraschalluntersuchungen des Abdomens und regelmäßige Untersuchungen durch Spezialist:innen. Dieser Fall zeigt, dass die europaweite Nutzung desselben Spenders ohne zentrale Kontrolle erhebliche Risiken schafft – sowohl medizinisch als auch menschlich[4].

Unklare Abläufe und fehlende Meldepflichten

Weder aus den Medien noch durch die ESB selbst konnte das DI-Netz erfahren, wann die Samenbank erstmals von Eltern oder Ärzt:innen über den ersten Krankheitsfall informiert wurde und wie sie darauf reagierte. Unklar ist, wann sie die Proben des Spenders auf die Mutation überprüfte, wann der Verkauf gestoppt wurde und wann die betroffenen Kinderwunschzentren in welcher Form benachrichtigt wurden[5]. Nach den uns vorliegenden Informationen informierte die ESB erst im November 2023 die „Föderale Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAMHP)“ über den Gendefekt eines Spenders. Zwar ist bekannt, dass die betroffenen Kinder in dem Zeitraum zwischen 2008 und 2015 geboren sind, nicht jedoch, wann und über welchen Zeitraum der Spender tatsächlich aktiv gespendet hat und wann der erste Fall auftrat. Auch die weiteren Abläufe bleiben undurchsichtig: Haben die Kinderwunschzentren die Information tatsächlich an alle Familien weitergegeben, die eine Behandlung mit dem Samen dieses Spenders erhalten hatten? Falls ja, wie und mit welchen Empfehlungen wurden die Familien kontaktiert – etwa zur genetischen Beratung, Testung oder Überwachung ihrer Kinder? Ebenfalls offen ist, ob und wann staatliche oder europäische Behörden in die Untersuchung des Falls eingebunden wurden.

Diese Fragen erscheinen uns bislang unbeantwortet. Ein gesetzlich verbindliches, standardisiertes Verfahren für den Umgang mit solchen Fällen existiert weder in Dänemark noch in Deutschland. Es gibt keine Meldepflicht gegenüber Behörden und keine einheitliche Vorgabe, wie und wann und durch wen andere Familien informiert werden, wenn sich bei einem Spender oder bei einem anderen Kind eine schwerwiegende genetisch bedingte Erkrankung zeigt. Ebenso fehlt bislang eine Verpflichtung für Eltern, Krebsfälle oder andere lebensbedrohliche genetische Erkrankungen ihres Kindes, die auf den Spender zurückzuführen sein könnten, an die jeweilige Samenbank oder das Kinderwunschzentrum zurückzumelden. Nur durch Rückkopplung zwischen Eltern, Spender, Kinderwunschzentren, Samenbanken und Behörden könnte eine effektive Früherkennung und Schadensbegrenzung stattfinden[6].

Diese Lücken verdeutlichen, dass europaweit klare Regeln, Fristen und Verantwortlichkeiten notwendig sind, damit die Betroffenen künftig schnell und zuverlässig informiert werden.

2. Medizinische und genetische Aspekte

Das Li-Fraumeni-Syndrom ist extrem selten (1 : 20 000 – 1 : 100 000). Da die Mutation so selten ist, gehört TP53 bislang nicht zu den Standardtests, die Samenbanken bei gesund wirkenden Spendern durchführen. Inzwischen sind genetische Untersuchungen auf häufige dominante Mutationen jedoch technisch unkompliziert und preislich überschaubar. Für 200 bis 600 Euro könnte jede Samenbank gezielt nach solchen Veränderungen suchen.

Dem DI-Netz ist keine deutsche Samenbank bekannt, die derzeit auf TP53-Mutationen testet. Samenbanken kündigen zwar oft ein „genetisches Screening“ von Samenspendern an, üblicherweise werden spendewillige Männer allerdings lediglich nach erblichen Erkrankungen in ihrer Familiengeschichte befragt (Stammbaumerhebung über drei Generationen). Diese Anamnese beruht weitgehend auf Selbstauskünften des Spenders und vertraut auf die Richtigkeit seiner Angaben. Ergänzend können, je nach Praxis der jeweiligen Einrichtung, Tests auf einzelne genetisch bedingte Erkrankungen durchgeführt werden. Ein verbindlicher Katalog solcher Untersuchungen existiert bislang nicht[7]. Die fehlende Standardisierung führt dazu, dass Art und Umfang genetischer Tests von Samenbank zu Samenbank erheblich variieren. Welche genetischen Erkrankungen künftig verpflichtend geprüft werden sollen, sollte daher von den zuständigen Gesundheitsbehörden auf des Basis wissenschaftlicher Kriterien festgelegt werden. Ein verpflichtender Testkatalog würde sich ausdrücklich nicht auf häufige oder milde genetisch mitbedingte Merkmale wie Kurzsichtigkeit, Migräne, Laktoseintoleranz, ADHS oder leicht erhöhte Cholesterinwerte beziehen. Solche weitverbreiteten oder oft gut behandelbaren Probleme gehören nicht in einen Screeningkatalog. Gemeint sind ausschließlich wenige, klar definierbare und schwerwiegende erblich bedingte Erkrankungen, denn das Ziel ist Prävention, nicht eugenische Selektion. – Die Lücke in der Regulierung der Testung ist vermeidbar – und angesichts der heute verfügbaren technischen Möglichkeiten, gerade in der Spendersamenbehandlung, wo viele Kinder pro Spender entstehen, nicht mehr zu rechtfertigen[8].

3. Verantwortung und staatliche Schutzpflicht

Jeder Mann hat das Recht, sich auf natürlichem Wege fortzupflanzen – auch Männer mit genetischen Erkrankungen. Dieses Recht darf jedoch nicht auf Samenspenden via Samenbank ausgeweitet werden, deren Aufgabe es ist, medizinische Risiken für Dritte zu vermeiden. Wenn ein einzelner Mann durch Samenspende Dutzende Kinder mit einer schweren Erbkrankheit hervorbringt, betrifft das nicht nur individuelle Schicksale, sondern auch die Verantwortung der Gesellschaft für den Schutz von Kindern und Familien. Hier steht die Schutzpflicht des Staates im Vordergrund – nicht, weil für die Bevölkerung insgesamt ein Gesundheitsrisiko bestünde, sondern weil der Staat verpflichtet ist, vermeidbare Schäden für einzelne Kinder und Familien zu verhindern. Die Verantwortung liegt darin, individuelle Risiken zu begrenzen, die durch unkontrollierte medizinische Verfahren systematisch vervielfacht werden können.

Kein Staat darf willkürlich in die private Familienplanung eingreifen, doch dort, wo reproduktionsmedizinische Verfahren gezielt eingesetzt werden, ist eine staatliche Mitverantwortung gegeben. Die Samenspende ist kein privater Zufall, sondern eine medizinisch gesteuerte Handlung. Sie bedarf daher klarer Regeln, um Schaden zu vermeiden.

4. Ökonomische Fehlanreize

Bei der European Sperm Bank (ESB) können Nutzerinnen Geld sparen, wenn sie sich für einen Spender entscheiden, dessen Samen für eine besonders hohe Zahl potenzieller Nachkommen freigegeben ist. International erlaubt die ESB bis zu 75 (!) Kinder pro Spender, die dänische Nachbarbank Cryos de facto sogar unbegrenzte Zahlen – ein ökonomisch vorteilhaftes, aber ethisch höchst problematisches Modell.

Wer dagegen eine niedrigere Höchstzahl wünscht, muss dafür erhebliche Aufpreise zahlen: Bei der ESB kosten 15 Familien pro Spender – also das Limit das vom AKDI in Deutschland anvisiert wird – bereits rund 11.000 € extra pro Paar, bei fünf Familien etwa 25.000 €, und der selten angebotene Wunsch „eine Familie pro Spender“ schlägt mit etwa 39.000 € zu Buche. Diese Preisgestaltung macht deutlich, dass Begrenzungen nicht primär aus Gründen der Sicherheit oder Verantwortung, sondern als kostenpflichtige Zusatzoptionen behandelt werden.

Samenbanken profitieren wirtschaftlich davon, wenn sogenannte Massenspender viele erfolgreiche Schwangerschaften erzielen. Die hohen Kosten für Rekrutierung, medizinische Untersuchungen, Laborprozesse, Lagerung und Marketing schaffen einen Anreiz, einzelne Spender möglichst intensiv zu nutzen.

Langfristig jedoch rechnet sich diese Praxis nicht. Jeder Skandal – wie der aktuelle dänische TP53-Fall – untergräbt das Vertrauen in die gesamte Reproduktionsmedizin, weckt ethische Bedenken und schadet dem Ansehen einer Branche, die auf Glaubwürdigkeit angewiesen ist.

Die Vorstellung, aus einem einzelnen Mann möglichst viele Nachkommen „herauszuholen“, wirkt entmenschlichend: Sie reduziert Samenspende auf einen Rohstoff und den Spender auf eine Quelle biologischer Ausbeutung. Eine solche Kommerzialisierung des Erbguts widerspricht grundlegenden Prinzipien von Menschenwürde und Verantwortungsmedizin.

5. Psychosoziale Auswirkungen einer hohen Zahl von Kindern pro Spender

Eltern in unserem Netzwerk empfinden den Gedanken, dass ein Spender Dutzende Kinder in verschiedenen Ländern gezeugt hat, als zutiefst belastend. Viele berichten, dass ihnen bewusst ist, dass ihr Kind vielleicht irgendwann mehr über seine biologisch-verwandtschaftliche Konstellation erfahren will – und sie wünschen ihren Kinder, nicht eines Tages vor der Erkenntnis zu stehen, 50 oder 100 genetische „Halbgeschwister“ zu haben.

Kinder aus Samenspende reagieren unterschiedlich: Einige freuen sich erstmal über sog „Halbgeschwister“, die meisten von ihnen empfinden jedoch große Unsicherheit, je mehr neue Personen bei ihrer Verwandtensuche auftauchen. Viele beschreiben, dass sich eine große Zahl an Kindern vom selben Spender „unwirklich“ oder „zu viel“ anfühlt – dass die eigene Entstehung dadurch an Einzigartigkeit verliert. Dafür muss ein Kind sich nicht einmal aktiv auf die Suche nach anderen Kindern des Spenders machen; allein die Vorstellung, irgendwo könnten Dutzende oder Hunderte genetische „Halbgeschwister“ existieren, ist für viele schon gedanklich überfordernd und psychisch enorm belastend.

Auch Spender äußern solche Gefühle. Viele Spender wünschen sich nur eine begrenzte Zahl an Nachkommen, weil spätere mögliche Kontaktanfragen für sie eine persönliche Verantwortung darstellen. Deshalb sollte ein Spender das Recht haben, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens eine niedrigere eigene Höchstgrenze festzulegen. Durchgängig extrem niedrige Zahlen – etwa nur eine einzelnes Kind – wären vermutlich kaum praktikabel. Aber ein Spielraum bis zur Obergrenze würde die Selbstbestimmung der Spender respektieren und zugleich klare, faire und verlässliche Regeln für alle Beteiligten gewährleisten.
Eine unbegrenzte Nutzung eines Spenders führt dagegen nicht nur zu medizinischen Risiken, sondern auch zu emotionalen und sozialen Überforderungen.

6. Fehlende Regulierung in Deutschland und Europa

In Deutschland existiert derzeit keine gesetzliche Höchstgrenze der Zahl der Kinder, die durch einen Spender entstehen dürfen. Die alte Richtlinie der Bundesärztekammer enthielt bis 2018 die Empfehlung, die Zahl auf zehn Schwangerschaften zu begrenzen; diese Klausel ist inzwischen entfallen. Der „Arbeitskreis Donogene Insemination“ empfiehlt höchstens 15 Kinder, jedoch ohne rechtliche Verbindlichkeit. Das seit 2018 bestehende Samenspenderregister hätte die Aufgabe der Begrenzung übernehmen können, tut es aber nicht: Es speichert zwar die Identität von Spendern und Empfängerinnen, kontrolliert jedoch nicht, wie viele Kinder pro Spender entstehen.

Hinzu kommt: Ein Spender kann gleichzeitig an mehreren Samenbanken spenden. Ohne eine zentrale Kontrolle kann dadurch die Zahl der Nachkommen eines Mannes leicht vervielfacht werden. Das macht eine nationale, staatlich überwachte Begrenzung unumgänglich. Eine nationale Obergrenze ist besser als keine – doch langfristig muss eine europaweite Regelung angestrebt werden, damit nationale Grenzen nicht durch Exporte umgangen werden.

Andere Länder sind hinsichtlich der Gesetzgebung auf nationaler Ebene schon weiter als Deutschland:
Frankreich erlaubt maximal zehn Kinder pro Spender, die Niederlande und Großbritannien begrenzen auf zwölf bzw. zehn Familien, Belgien auf sechs Frauen, die Schweiz auf acht Kinder, Norwegen auf sechs Familien. Dänemark, Sitz der größten europäischen Samenbanken, gestattet zwölf Familien – ältere Spender dürfen sogar bis zu 25 Kinder zeugen. Da dortige Banken jedoch europaweit und international exportieren, können faktisch Hunderte Nachkommen entstehen.

Die kommende EU-Verordnung zu Substances of Human Origin (SoHO) (Inkrafttreten 7. August 2027) wird diese Lücke, wie zu befürchten ist, nicht schließen, da die Zahl der Kinder vermutlich weiterhin national festgelegt werden soll. Damit bleibt die zentrale Schwachstelle bestehen: Ohne europaweite Obergrenze lässt sich eine zu hohe Zahl von Kindern pro Spender nicht verhindern.

7. Warum eine Begrenzung notwendig ist

Eine Obergrenze schützt auf mehreren Ebenen:

  • Sie begrenzt die Multiplikation genetischer Risiken – bei einer begrenzten Kinderzahl sind im Ernstfall weniger Menschen betroffen.
  • Sie schützt die soziale Integrität der Verwandtschaftsbeziehungen, da sich Beziehungen zu sog. genetischen Halbgeschwistern in überschaubarem Rahmen entwickeln können.
  • Sie reduziert die Gefahr unwissentlich inzestuöser Beziehungen zwischen sog. genetischen Halbgeschwistern.
  • Und sie schützt das Vertrauen in die Samenspende insgesamt.

Immer wieder wird argumentiert, dass eine Begrenzung der Kinderzahl pro Spender zu einer geringeren Verfügbarkeit von Samenproben und längeren Wartezeiten führen würde. Diese Sorge ist unbegründet: Erfahrungen zeigen, dass sich eine reduzierte Spenderzahl durch gezielte und verbesserte Akquise gut ausgleichen lässt. Eine verantwortungsvolle Rekrutierung ist langfristig nachhaltiger und stärkt das Vertrauen von Wunscheltern und Spendern gleichermaßen. Internationale Samenbanken argumentieren auch häufig, eine weite „geografische Streuung“ der Nachkommen verringere das Risiko zufälliger verwandtschaftlicher Begegnungen (Konsanguinität). In der Praxis schafft die Streuung jedoch keine Sicherheit, sondern erschwert die Nachverfolgbarkeit genetischer Verwandtschaft über Ländergrenzen hinweg, zumal zur Zeit für Nutzerinnen der Samenbanken nicht einsehbar ist, wo sich bereits andere Kinder eines Spenders befinden, d.h. wo und wie diese international verteilt sind. Duch auch bei einer gleichmäßigen globalen Verteilung vervielfacht sich im Fall einer erblichen Erkrankung das Risiko, dass unverhältnismäßig viele Kinder betroffen sind – und viele Kinder empfinden es immer noch als belastend, Teil einer kaum überschaubaren Zahl von sog. Halbgeschwistern zu sein, selbst wenn diese weltweit verstreut leben.

Eine sinnvolle Höchstgrenze liegt aus Sicht des DI-Netzes bei acht bis zehn Familien pro Spender. Diese Zahl orientiert sich in etwa am oberen Bereich natürlicher Zeugungsraten von Männern und bleibt damit im menschlich und sozial vertretbaren Rahmen, selbst wenn man mitbedenkt, dass der Spender auch noch eine eigene Familie gründet. Die Anzahl acht wäre gut überschaubar, wenn man bedenkt, dass mehrere Kinder pro Familie entstehen und der Spender möglicherweise auch eine eigene Familie hat. 10 wäre als Kompromiss mit den Interessen der Versorgungssicherheit denkbar. Nach unten legt sich das DI-Netz ebenfalls nicht streng fest: Ein Spender müsste die Zahl selbstbestimmt unterschreiten dürfen.

8. Forderungen des DI-Netz e.V.

Gesetzliche Begrenzung der Familien pro Spender

  • Einführung einer verbindlichen Obergrenze von höchstens acht (bis notfalls zehn) Familien pro Spender in Deutschland.
  • Ergänzung des Auftrags an das Samenspenderregister, damit das Register die Einhaltung der Grenze automatisch überwacht und Spender bei Erreichen der Höchstzahl durch Rückmeldung an Samenbanken und Kinderwunschzentren sperrt.

Europäische Harmonisierung

  • Einführung einer europaweiten Obergrenze, um zu verhindern, dass Spender durch grenzüberschreitenden Export weiterhin Dutzende oder sogar Hunderte Kinder zeugen können. – Letztendlich wäre ein globales Limit sinnvoll, erscheint uns aber kaum durchsetzbar. Einzelne Länder sollten die Möglichkeit haben, die europäische Obergrenze durch eigene Gesetzgebung zu unterschreiten.
  • Vernetzung nationaler Register, Austausch von Spenderdaten, Sperrung von Spendern, die die Höchstgrenze überschreiten und verbindliche Meldepflichten bei schwerwiegenden Erkrankungen. Ein EU-weites übergeordnetes Spenderregister für alle Spender in Europa wäre vermutlich wegen des Grundsatzes der Datensparsamkeit und Datenschutzes schwer umsetzbar und es wäre in der Praxis abschreckend für spendewillige Männer.
  • Einführung eines europaweit standardisierten Melde- und Warnsystems für genetische Erkrankungen bei Spendern: Sobald bei einem Spender oder einem seiner Nachkommen eine relevante Erbkrankheit festgestellt wird, müssen Samenbanken, Register und behandelnde Kinderwunschzentren verpflichtet sein, innerhalb festgelegter kurzer Fristen alle betroffenen Einrichtungen und Familien zu informieren.
  • Sanktionsbewehrtes Einfuhrverbot von Spenderproben aus dem internationalen Ausland durch Samenbanken, die die europäische Höchstgrenze überschreiten
  • Einführung einer Rückmeldepflicht für Eltern, schwerwiegende genetische Erkrankungen oder Krebsfälle ihrer Kinder, die auf Vererbung durch den Spender zurückzuführen sein könnten, an Samenbank und Kinderwunschzentrum zu melden.
  • Einheitliche Verfahrensvorgaben in der EU für Dokumentation, Weitergabe und Nachverfolgung solcher Meldungen, einschließlich einer Aufsichtsstelle, die die Einhaltung überprüft.

Medizinische Sicherheit

  • Verpflichtende genetische Tests auf häufige dominante Mutationen (u. a. TP53, BRCA1/2, NF1[9]).
  • Sofortige Sperrung eines Spenders bei Bekanntwerden einer schwerwiegenden erblichen Erkrankung.
  • Verpflichtung zur sofortigen Information aller Familien, die mit dem Samen dieses Spenders entstanden sind.
  • Verpflichtung der Spender zu regelmäßigen Gesundheits-Updates und zur Meldung neu aufgetretener erblich bedingter Krankheiten auch nach Abschluss ihrer Spendezeit
  • Ergänzung der bestehenden rechtlichen Grundlagen (Arzneimittelgesetz und Gewebeverordnung), damit schwerwiegende genetische Erkrankungen ausdrücklich als Gründe für den Ausschluss oder Rückzug von Samenspenden festgelegt werden.

Transparenz

  • Spender, Eltern und Kinder müssen wissen dürfen, wie viele Kinder durch denselben Spender entstanden sind.
  • Samenbanken sollen offenlegen, welche genetischen Tests sie durchführen.
  • Verpflichtende Aufklärung aller Empfängerinnen über den Umfang und die Grenzen der durchgeführten genetischen Untersuchungen des Spenders.
  • Keine finanziellen Anreize für die Nutzung von Vielfachspendern.

Sanktionen

  • Überschreitungen der Höchstgrenzen müssen strafbewehrt sein.
  • Lizenzentzug bei systematischen Verstößen.
  • Einrichtung einer unabhängigen Kontrollstelle, die Meldungen zu genetischen Erkrankungen, Überschreitungen und Informationspflichten prüft und koordiniert, mit regelmäßigen Audits der Samenbanken.

Nutzung des Registers

  • Das Samenspenderregister sollte auch den Kontakt zwischen sog. genetischen „Halbgeschwistern“ ermöglichen, wenn beide Seiten dies wünschen.
  • Es sollte mit anderen Registern auf europäischer Ebene vernetzt sein.

9. Schlussbemerkung

Wir Eltern im DI-Netz wissen, dass jede Geburt ein Wagnis ist. Kein Mensch kann garantieren, ein völlig gesundes Kind zu bekommen – weder auf natürlichem Weg noch durch medizinische Hilfe.
Wir lehnen es ab, den dänischen Fall zu skandalisieren oder Samenspende pauschal in Misskredit zu bringen. Auch dieser Spender galt nach damaligem Wissen als gesund –  die Mutation hätte ebenso in einer natürlichen Zeugung auftreten können. Doch dass ein einziger Mann Dutzende Kinder in ganz Europa mit derselben genetischen Veränderung zeugen konnte, ist kein Schicksal, sondern eine Folge fehlender Regulierung.

Wenn die Spendersamenbehandlung verantwortungsvoll und menschenwürdig sein soll, müssen klare Grenzen gelten. Es braucht verbindliche Höchstzahlen, europaweite Koordination der Registrierung, geregelte Meldeverfahren und medizinische Mindeststandards.

Wir wünschen uns, dass Politik und Fachwelt diesen Fall zum Anlass nehmen, endlich verbindliche Grenzen zu schaffen. Nur wenn medizinische Möglichkeiten mit Verantwortung einhergehen, kann Samenspende ein sicherer und respektvoller Weg zur Familiengründung bleiben.

Dipl.-Psych. Claudia Brügge (Vorsitzende) DI-Netz e.V. – Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende


[1] Die ESB selbst wollte keine konkrete Zahl nennen, und wir wissen nicht, ob sie selbst die tatsächliche Anzahl der gezeugten Kinder kennt. Öffentlich bekannt wurde lediglich die Zahl von 67 Kindern in acht Ländern. Da 52 von ihnen in Belgien leben, verbleiben rein rechnerisch 15 Kinder für die übrigen sieben Länder – darunter Deutschland. Bei korrekter Datenlage wären hierzulande also maximal neun Kinder zu erwarten, die von diesem Spender abstammen und die Mutation entweder geerbt haben oder nicht. Das Gerücht sagt, es sind zwei betroffene Kinder in Deutschland bekannt. Weil die ESB die Anzahl von 67 bislang nicht bestätigt hat, könnte die Vermutung allerdings naheliegen, dass die Gesamtzahl der Kinder höher liegt.

[2] Die Fälle wurden 2023 öffentlich bekannt. In diesem Jahr müssen die krebserkrankten Kinder zwischen 8 und 15 Jahren gewesen sein. Die Krebserkrankung trat also schon sehr früh auf. Man erfährt aus den Medien nicht, wieviel Zeit zwischen dem Auftreten der Krankheit, der Meldung und dem öffentlichen Bekanntwerden lag.

[3] Der betroffene Spender ist bislang anonym geblieben; die ESB hat seinen Namen auch gegenüber betroffenen Familien nicht offengelegt. Dem DI-Netz ist nicht bekannt, ob die betroffenen Familien erfahren durften, wer die anderen betroffenen Familien sind.

[4] Auch für den betroffenen Spender dürfte dieser Fall eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Er muss damit leben, dass durch seine Samenspende Kinder mit einer schweren genetischen Erkrankung entstanden sind – etwas, das er weder vorhersehen noch verhindern konnte. Der Fall zeigt, dass fehlende Regulierung auch Spendern eine Verantwortung aufbürden kann, die sie allein nicht tragen sollten

[5] Laut Presseberichten wurde das französische Labor 2023 von einem Arzt informiert, der eine Familie betreute, die zuvor ein Schreiben der ESB erhalten hatte.

[6] Wendy Kramer ist Gründerin des „Donor Sibling Registry“ (USA) und Ehrenmitglied im DI-Netz, Ihr privatwirtschaftliches Register gilt als die weltweit größte Vernetzungsplattform für die Verwandtschaftssuche von Familien nach Samenspende. Wendy Kramer sammelt seit vielen Jahren Erfahrungsberichte von Familien, in denen genetisch (mit-)bedingte Erkrankungen möglicherweise über Samenspende weitergegeben wurden. In den meisten Fällen wird berichtet, dass andere betroffene Familien durch die Kliniken nicht informiert wurden.

[7] In den Empfehlungen des Arbeitskreises Donogene Insemination (Fassung 2006) wird als Ziel der Untersuchungen lediglich die „Verminderung des Risikos genetischer Störungen“ genannt. Die Familienanamnese soll anhand eines Stammbaums erhoben werden; Männer mit bekannten erblichen Erkrankungen oder familiärer Häufung bestimmter Leiden (schwere allergische Disposition, familiäre Fettstoffwechselstörungen, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Epilepsie, juveniler Diabetes, Asthma, Rheuma, Psoriasis, Psychosen, juvenile Herzfehler und juvenile Hypertonie) sollen von der Spende ausgeschlossen werden, wobei nicht deutlich gemacht wird, wie es zu dieser Liste gekommen ist (vgl. kritisch Schmidtke, 2010). Zytogenetische oder molekulargenetische Tests werden „in der Regel nicht durchgeführt“. Nur wenn Wunscheltern ausdrücklich einen genetisch getesteten Spender wünschen, kann die Samenbank solche Untersuchungen veranlassen – die Kosten dürfen dann den Empfänger:innen in Rechnung gestellt werden. Dr. Hammel, der Vorsitzende des AKDI gibt ein standardmäßige Testung auf Mukoviszidose und eine „Chromosomenanalyse“ an.

[8] Die European Sperm Bank bietet inzwischen gegen Aufpreis einen erweiterten Gentest auf rund 400 Gendefekte an (Kosten: 995 €). Damit bleibt die umfassendere genetische Untersuchung jedoch eine freiwillige Zusatzleistung, abhängig von den wirtschaftlichen Entscheidungen der Samenbank und der zahlenden Kundinnen. Aus Sicht des DI-Netzes darf genetisch-gesundheitliche Sicherheit aber nicht zur Kostenfrage werden: Mindeststandards müssen für alle Spenden verbindlich gelten – unabhängig davon, ob jemand bereit oder in der Lage ist, dafür extra zu bezahlen. Allerdings kann selbst ein solcher erweiterter Test keine absolute Sicherheit gewährleisten. Eine vollständige Genomsequenzierung aller Spender wäre weder realistisch noch ethisch oder wirtschaftlich vertretbar – und sie würde genetische Risiken auch nicht ganz ausschließen. Deshalb bleibt entscheidend, ihre mögliche Vervielfachung durch eine zu hohe Zahl von Nachkommen eines Spenders zu verhindern.

[9] In Deutschland ist dem DI-Netz ein Fall von Neurofibromatose (NF1, Morbus Recklinghausen) bekannt, die nach Auskunft der Mutter durch den Spender einer deutschen Samenbank an ihren Sohn vererbt worden sei. Bei der European Sperm Bank, damals noch unter dem Namen Nordic Cryobank geführt, wurde bereits 2009 ein erster größerer Skandalfall öffentlich: Von 43 durch einen Spender gezeugten Kindern waren neun an NF1 erkrankt. Nach dem dritten bekannten Krankheitsfall stellte die Bank die Nutzung der Proben dieses Spenders (Nr. 7042) ein. In der Folge wurde innerhalb(!) Dänemarks die gesetzliche Obergrenze der Kinder pro Spender von 25 auf 12 reduziert.