Der Arbeitskreis Donogene Insemination e.V.
lud am 16. November zu seinem 25. Jahrestreffen ein. Im Mittelpunkt des
öffentlichen Teils standen die Erfahrungen mit dem Samenspenderregister.
Zunächst sprachen
Marilyn Crawshaw (University of York) und Jackson C. Kirkman Brown (Centre for
Human Reproductive Science, University of Birmingham) über ihre Erfahrungen mit der Gametenspende, dem
Spenderregister und der Offenlegung von Daten in Großbritannien.
Es ging um das Auskunftsverfahren in Großbritannien und um Studien, in denen
die Motivationen, Gefühle und Hoffnungen der Auskunft suchenden Personen
erforscht wurden. Ihre wichtige Erkenntnis ist, dass sich an den Bedürfnissen der betreffenden Personen orientiert
werden muss. Es soll im
Auskunftsverfahren nicht zu schnell vorgegangen werden. Es braucht eine gute Qualität der Vorbereitung
aller betroffenen Personen.
Anschließend ging es
um erste Erfahrungen mit
der Umsetzung des Samenspenderregistergesetzes in Deutschland, einmal aus der
Perspektive des DIMDI´s, vertreten durch Dr. Michael Schopen, und einmal aus
der Perspektive der Ärzte und Samenbanken, vertreten durch Dr. Andreas Hammel
(Erlangen).
DI-Netz hat an der Versammlung teilgenommen
und sich besonders für die Fakten interessiert, die zeigen, dass es noch Verbesserungsbedarf
gibt:
- Es gibt weiterhin keine Möglichkeit zur Speicherung von Altfällen. Auch nicht, wenn alle Seiten vertraglich zustimmen.
- Im Fall, dass die Mutter falsch meldet, nicht schwanger geworden zu sein oder eine Fehlgeburt erlitten zu haben, erfolgt keine Geburtenmeldung an das DIMDI und auch keine Datenerfassung. In diesen Fällen ist das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft nicht abgesichert.
- Einige Empfängerinnen melden sich nach positivem Schwangerschaftstest nicht zurück. Sie werden von den Kliniken kontaktiert, was aber leider nicht immer zum Erfolg führt. In diesem Fall erfolgt eine Meldung an das Spenderregister. Die Spender werden daraufhin informiert, dass es zu einer Geburt gekommen wäre. Da das nicht immer der Fall sein dürfte, erhalten die Spender hier falsche Informationen.
- Der Spender erhält bisher nach jeder Geburt und nach jeder vermuteten Geburt zwingend ein amtliches Schreiben. Dies kann von manchen Spendern als unzumutbare Belästigung aufgefasst werden. Das DIMDI will prüfen, ob hier das Verfahren geändert werden kann.
- Es finden keine quantitativen und qualitativen statistischen Datenauswertungen statt.
- Einen Tätigkeitsbericht des DIMDI´s hat das Gesetz nicht vorgesehen, weshalb das DIMDI einen solchen nicht erstellen darf. Nur im Fall einer „Kleinen Anfrage“ über einen Bundestagsabgeordneten wäre es möglich, Informationen zu erhalten.
- Es gibt weiterhin keine Möglichkeit, über das DIMDI Halbgeschwister zu finden.
- Kinderfotos des Spenders können nicht hinterlegt werden. Beim DIMDI wird befürchtet, dass es eine Schwierigkeit werden würde, in Zeiten wechselnder Speichermedien auch Fotos 110 Jahre lang aufzubewahren.
- Die persönlichen Informationen des Spenders sind bisher auf 1.000 Zeichen begrenzt und zudem nicht handschriftlich möglich.
Zumindest im letzten Fall ist Besserung in
Sicht. Auf unsere Nachfrage konnten wir erfahren, dass es
zukünftig möglich sein soll, zusätzliche Spenderinformationen per PDF an das
Register zu geben, die dann auch umfangreicher und handschriftlich sein dürfen.
DI-Netz wünscht sich,
dass der Begriff „Spenderkinder“ auf der Webseite des DIMDI´s nicht mehr
verwendet wird. Nicht ohne Grund wurde dieser Begriff im Gesetzestext des
Samenspenderregistergesetzes durchgängig vermieden. Ein großer Teil unserer Familien
fühlt sich mit diesem Begriff nicht verstanden. Wir haben das auf der
Veranstaltung geäußert und darum gebeten, stattdessen zu schreiben: „Menschen,
die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden“ oder „mit Samenspende gezeugte
Menschen“.
Bisher hat ein Elternpaar direkt nach der Geburt ihres
Kindes die Spenderinformationen abgerufen. Es wurde von der Seite der Ärzte
kritisiert, dass die Eltern die Identität des Samenspenders mit Verweis auf ihr
Elternrecht erfahren können. Das wurde nicht gutgeheißen, weil dies den Eltern
eigentlich nicht zustünde. Wir Eltern im DI-Netz halten es dagegen für richtig,
dass Eltern weiterhin das Recht haben, in Stellvertretung ihrer Kinder die
Daten des Spenders abzufragen. Man darf hier – wie sonst auch – Eltern vertrauen,
dass sie am besten für ihr Kind Entscheidungen treffen können. Dies hat auch
das BGH-Urteil aus dem Jahr 2015 so bestätigt und am diesem Urteil hat sich vermutlich
der Gesetzgeber bei der Formulierung des SaReG orientiert.
Aufgefallen ist uns,
dass es noch eine große Diskrepanz zwischen der Praxis des Spenderregisters in
Großbritannien und in Deutschland gibt. Während man sich in Großbritannien sehr
darum bemüht, die Datenspeicherung und das Auskunftsverfahren an die
Motivationen, Gefühle und Hoffnungen der involvierten Personen anzupassen,
stehen in Deutschland im Moment noch eher technische, juristische und
politische Probleme im Vordergrund. Wir hoffen, dass das den Anfängen
geschuldet ist und dass es in den nächsten Jahren noch eine Entwicklung geben wird.
DI-Netz wird weiterhin sowohl mit den Ärzten
als auch mit dem DIMDI, das ab dem 1. Januar 2020 in das Bundesinstitut für
Arzneimittel- und Medizinprodukte integriert wird, in Kontakt bleiben.