Archiv des Autors: Marcus

DI-Netz beim BGH: Teil 1

Höchstrichterliches Urteil zum Auskunftsrecht nach Samenspende: ein voller Erfolg für DI-Familien

Die Klage der Eltern, die für ihre Kinder die Spenderdaten gegenüber ihrem Kinderwunschzentrum einforderten, ging bis vor den Bundesgerichtshof, dem höchsten deutschen Zivilgericht. Und sie hatte Erfolg! Erfolg zunächst für die konkreten Kinder mit ihren Eltern, die im Namen ihrer minderjährigen Kinder die Klage führen. Für diese Familie heißt es, dass das Landgericht nun den Fall erneut aufnehmen muss. Zugleich ist das BGH-Urteil ein Meilenstein für ALLE deutschen DI-Familien. Zahlreiche Eltern aus dem deutschen DI-Netzwerk teilten uns sofort ihre große Freude über das Urteil mit. Es erreichten uns aus dem Ausland viele Glückwünsche aus mehreren internationalen DI-Organisationen.

Das BGH-Urteil ist eine hervorragende Grundlage für alle weiteren Familien in Deutschland, die mit eigenen Zivilprozessen nachfolgen werden. Vielversprechend für diejenigen Eltern unter uns, die für ihr minderjähriges Kind die Identität des Spenders einklagen möchten, weil das eigene Kind diese Kenntnis der Abstammung braucht. Für Samenbankbetreiber könnte das Urteil eine gute Richtschnur für den Umgang mit zukünftigen Auskunftsanfragen sein.

Das allgemeine Auskunftsrecht von Personen, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden, ist mit diesem Urteil deutlich gestärkt. Außerdem geht der BGH davon aus, dass es für dieses Recht keine Altersbegrenzung nach unten geben darf.

So kommen auch die Eltern mit ihrer Elternverantwortung deutlicher ins Spiel. Uns Eltern spricht der BGH das Recht zu, in der Ausübung unserer elterlichen Sorge, im besten Interesse unserer Kinder, die Auskunft einfordern zu können. Ein Auskunftsanspruch besteht nicht erst, wenn das Kind selbst so reif ist, seine Bedürfnisse hinsichtlich seines Kenntnisrechts eigenständig zu vertreten, sondern es reicht bereits und ist nötig, dass Eltern glaubhaft machen, im Sinne des Wohls ihres Kindes zu handeln. Der Auskunftsanspruch gälte damit auch dann, wenn die Eltern erst noch beabsichtigen, mit ihrem Kind darüber zu sprechen – so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. (Dies ließe quasi eine Art  „Vorratsdatenspeicherung“ der Eltern zu. – Anmerk. C.B.)

Als stellvertretende Vorsitzende von DI-Netz bin ich zur Prozessbeobachtung nach Karlsruhe gereist. Ich bin Psychologin, keine Juristin. Daher habe ich manche Aspekte der Verhandlung vielleicht noch aus einem speziellen Blickwinkel gesehen. Und berichte in den kommenden Tagen mehr…

Claudia Brügge

Es folgen auf dieser  Webseite:

Bestätigendes Urteil des Bundesgerichtshof: Eltern dürfen für ihre minderjährigen Kinder Auskunft fordern

Karlsruhe_Erbgroßherzogliches_Palais

Foto: Thomas Steg

Gestern verhandelte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen Eltern als Vertreter ihrer Kinder Auskunft über die Identität des Spenders verlangen können.
Die klagenden Eltern waren erfolgreich: das Gericht bestätigte, dass ihnen dies zum Zweck der Information für das Kind möglich ist, und zwar ohne Altersbegrenzung nach unten

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes

Die Entscheidung des konkreten Falles wurde an das Landgericht zurückgegeben. Wir gratulieren und danken den prozessierenden Eltern, die das Verfahren für ihre Kinder bis vor den Bundesgerichtshof gebracht haben. Wir feiern mit ihnen …

Die Vorsitzende von DI-Netz e.V. Claudia Brügge war als Prozeßbeobachterin vor Ort …

Neue Publikationen im FamART-Verlag

Petra Thorn betreibt den Verlag FamART, wo gerade der neue Verlagskatalog für 2015 herausgekommen ist. DI-Netz ist in dem Verlagskatalog – auf den Seiten 8 bis 13 – mit interessanten Publikationen prominent vertreten.

a) Die Reihe „Offen gesprochen (im Englischen: „Telling andTalking“).  Die Autorin von „Offen gesprochen – über die Familienbildung mit Spendersamen reden.“  ist unser Ehrenmitglied Olivia Montuschi vom Donor Conception Network in London. Die 7 Bände von „Telling and Talking“ werden von Mitgliedern des deutschen DI-Netzes übersetzt .

Erschienen ist bereits Band 1 „Offen gesprochen“ (für 0-7 Jahre).

Im Jahr 2015 werden nun zwei weitere Bände folgen: Band 2 „Offen gesprochen“ (8-11 Jahre) und Band 6 „Offen gesprochen“ (Sprechen mit Freunden und Verwandten)

b) Außerdem ist bei FamART in Kooperation mit dem DI-Netz das Kinderbuch „Das Geheimnis des ehrenwerten Hauses – eine etwas andere Detektivgeschichte.“ von Stefan Remigius erschienen.

c) Ebenso die Dokumentation der Erlanger Tagung „Spendersamenbehandlung in Deutschland – Alles was Recht ist?!“. Darin der Beitrag von Ulrich Simon und Claudia Brügge aus dem DI-Netz mit dem Titel: „Mit Spendersamen zum eigenen Kind – aus Elternperspektive.“ (S. 37 – 48)

PDF: FamART Katalog 2015
PDF: Bestellschein Erlanger Dokumentation

Kostenübernahme der donogenen Insemination durch die Krankenversicherung

Reproduktionsmedizinische Maßnahmen, die auf die Geburt eines Kindes gerichtet sind, das von beiden sozialen Elternteilen auch genetisch abstammt, werden in der Regel zu einem Teil von der Krankenversicherung finanziert. Sobald ein Spender hinzukommt, verhindert § 27a Abs. 1 Nr. 4 SGB V die Möglichkeit der Gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für die ärztliche Behandlung zu übernehmen.

Es gab in der Vergangenheit einige Versuche von Kinderwunschpaaren, die Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen zur Familiengründung mit Spendersamen durch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu klären. Im Mittelpunkt der Klagen steht die Auffassung, dass § 27a Abs. 1 Nr. 4 SGB V nicht verfassungsgemäß ist und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 unseres Grundgesetzes darstellt.

Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig, der vorrangig auf dem Gebiet des Medizin- und Versicherungsrechts mit dem Spezialgebiet des Kinderwunschrechts tätig ist, hat freundlicher Weise einige Urteile zu dieser Frage aus den letzten Jahren für uns kommentiert.

Die Urteile gehen von verschiedenen individuellen Voraussetzungen aus und betreffen sowohl gerichtliche Auseinandersetzungen mit der GKV als auch mit der PKV und der Beihilfe. Bisher wurde leider noch mit keinem Urteil festgestellt, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss. Jedoch könnten die hier von uns eingestellten Interpretationen der Urteile dazu führen, dass es bei einer erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung zu einer Feststellung des Rechts auf Kostenübernahme auch bei der donogenen Insemination kommt.

Als aussichtsreich erscheint uns die Feststellung des Anspruchs auf eine Kostenübernahme der Behandlung einer Frau bei eigener Fruchtbarkeitsstörung durch die PKV und in Baden-Würtemberg auch durch die Beihilfe. Die pauschale Argumentation mit einer „gespaltenen Elternschaft“ im Urteil von Darmstadt, das leider aus formalen Gründen keinen Erfolg für die Kläger brachte, erscheint uns als sehr dünn. Da es keine haltbaren Gründe für die Ungleichbehandlung gibt, könnte ein erneuter Gerichtsprozess durchaus zu einem Erfolg führen.

Details zu den Urteilen

  1. Urteil BVerfG – § 27a SGB V-1 v. 27.02.2007
  2. Urteil des BVerwG Leipzig 5C 32-12 v. 10.10.2013
  3. Urteil LG Dortmund v. 10.04.2008
  4. Urteil LG Mannheim 28.08.2009
  5. Urteil SG Darmstadt v. 28.10.2013

Leserbrief zum ZEIT-Artikel: „Bist Du mein Vater?“

In der Ausgabe Nr 46 der ZEIT vom 6.11.14 gibt es einen Artikel mit dem Titel „Bist Du mein Vater?“. Es geht darin um die Begegnung zwischen einem jungen Mann, der mit Spendersamen gezeugt worden ist, und dem Samenpender, und zwar nachdem sie sich über eine DNA-Datenbank gefunden haben.
DI-Netz hat dazu ein paar Emails von seinen Mitgliedern bekommen und die Resonanz in einem Leserbrief an die ZEIT zusammengefasst.

Leserbrief von DI-Netz zum ZEIT-Artikel

Das Geheimnis des ehrenwerten Hauses – Eine etwas andere Detektivgeschichte

dgdeh

Das Geheimnis des ehrenwerten Hauses – Eine etwas andere Detektivgeschichte
Stefan Remigius

Hier gibt es eine Leseprobe

Taschenbuch, 168 Seiten
Ab 8 Jahre
In Kooperation mit DI-Netz e.V.
ISBN 978-3-9811-4108-5
15.00 EUR

Bestellungen bei FAMart:
FAMart Verlag – Dr. Petra Thorn
Langener Str. 37
64546 Mörfelden / Deutschland
Tel +49 (0) 6105 – 22629 / Fax +49 (0) 6105 – 22629
www.famart.de / info@famart.de

Bestellung auch im stationären Buchhandel möglich – nicht aber im Internet-Buchhandel.

Einladung an alle Eltern „Briefe an den Spender“

Was bedeutet uns als Eltern die Samenspende?

Wir wollen alle Mütter und Väter gerne dazu einladen, für dies Buchprojekt ein paar Zeilen zu schreiben. Was heißt es für Euch, mit Hilfe einer Samenspende Eure Kinder bekommen zu haben? Vielleicht wollen Eure Kinder für die Illustration des Buches ein Bild malen z.B. von der eigenen Familie.

Für unser Schreibprojekt greifen wir die Idee des englischen Buches „Letters to my donor“ auf: Väter und Mütter stellen sich manchmal vor, was sie ihrem Spender mitteilen würden, wenn es eine Gelegenheit dazu gäbe. Was würde man ihm sagen? Wie sähe vielleicht der Dank aus?

(Es geht bei diesen fiktiven Briefen selbstverständlich nicht um einen realen Briefwechsel oder um Kontaktaufnahme zum Spender.)

Hier gibt es mehr Informationen, auch als Download: DI-Netz Letters to my donor

Kurzfilm des Donor Conception Network – jetzt mit deutschem Untertitel

Unsere englische Partnerorganisation Donor Conception Network ist für das DI-Netz in vielerlei Hinsicht ein Vorbild. Das DCN feierte 2013 sein 20-jähriges Jubiläum und hat ein Video gemacht, dass hier mit dem deutschen Untertitel zu sehen ist. Der deutsche Untertitel erscheint, wenn man am rechten, unteren Bildrand den Botton „CC“ anklickt und dort den Untertitel „deutsch“.