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„Zwischen Kinderwunsch und Kindeswohl“ – Tagung am 24.5. in Göttingen

Am 24.05.2019 fand  an der Georg-August-Universität in Göttigen ein Symposium zum Medizinrecht „Zwischen Kinderwunsch und Kindeswohl – Rechtliche und ethische Herausforderungen der Kinderwunschmedizin“ statt.

Es gab Vorträge zum moralischen Status des Embryos (Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert; Medizinethik Münster) zu den Chancen und Risiken der Kryokonservierung von Eizellen und Embryonen (Univ.-Prof. Dr. Barbara Maier, Medizin Wien), zur „Elternschaft“ nach Kinderwunschbehandlung aus juristischer Sicht (Prof. Dr. Eva Schumann, Rechtswissenschaft Göttingen) und zu ethischen Fragen im Zusammenhang mit „Spendern und Spenderkindern“ (Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Bochum). Anschließend gab es eine Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Andreas Bernard (Kulturwissenschaften Lüneburg) Prof. Dr. Friederike Wapler (Rechtswissenschaften Mainz) und Prof. Dr. Claudia Wiesemann ( Medizinethik Göttingen).

Der Begriff „Kindeswohl“ wurde – auch mit dem Hinweis von Frau Prof. Dr. Wiesemann, dass er nicht definiert ist, weil er etwas sehr Individuelles hat – unter Thematisierung verschiedener reproduktionsmedizinischer Verfahren beleuchtet.

Wir wollen hier die wichtigsten Aussagen aus diesem Symposium festhalten, die im Zusammenhang mit der Familiengründung mit Spendersamen stehen.

Frau Prof. Dr. Schumann, die aktiv am der Gesetzentwurf zum Abstammungsrecht mitarbeitet, wünscht sich für eine Reform des Abstammungsrechts insbesondere eine verbindliche Zuordnung des Kindes zum Wunschelternteil bei Familiengründung mit Samenspende. Die soziale Beziehung des Kindes sollte bei der rechtlichen Zuordnung berücksichtigt werden. Das Spenderregister sollte auch für die Embryoadoption gelten. Hier sollte nicht nur der Spender, sondern auch die Spenderin erfasst werden. Sie verweist darauf, dass das Anfechtungsrecht für Kinder aus einem Seitensprung weiterhin bestehen bleibt, für Kinder, die mittels assistierter Befruchtung mit Spendersamen entstanden sind, vielleicht bald nicht mehr. In vielen anderen Ländern gibt es kein Anfechtungsrecht für DI-Kinder. Sie würde ihnen und anderen Kindern nicht so sehr unterschiedliche Anfechtungsrechte zugestehen wollen.

Auch Frau Prof. Dr. Friederike Wapler spricht sich dafür aus, die Anfechtungsrechte eher zu verknappen als auszuweiten. Das Recht des Kindes auf Kenntnis über seine Abstammung habe eher den Aspekt, dass wir Menschen generell etwas über unsere Geschichte wissen wollen. Wir sollten jedoch nicht in Biologismus verfallen.

Frau Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann kritisierte die anonymen Spenden im Ausland, nach denen den daraus entstandenen Kindern das Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft in diesen Ländern verweigert werde. Damit würden europarechtliche Vorgaben verletzt werden, was sanktioniert werden müsse. – Weiter ist sie der Auffassung, dass genetisch-biologische Verbindungen in unserer Kultur so wichtig seien, dass dies zu Belastungen führen würde.

Wir meinen, dass es in unserem Land nicht nur eine einzige Kultur gibt. Vielmehr leben wir in einem Land mit kultureller Vielfalt. Wenn die Bedeutung des Wissens über die eigene Herkunft von der individuell gelebten Kultur abhängt, dann sollten Eltern sich genau überlegen, mit welchen kulturellen Vorstellungen sie ihre Kinder großziehen. Aus gesellschaftlicher Sicht benötigen wir in jedem Fall eine Kultur der Anerkennung und Entstigmatisierung. Sie ist für ein besseres Lebensgefühl aller minderjährigen und erwachsenen Menschen in diesem Land von Bedeutung.

BMJV: Reform des Abstammungsrechts in Sicht

Das Bundesjustizministerium hat zahlreiche Verbände, Insitutionen und Einzelexperten in Deutschland gebeten, zu einem ersten „Diskussionsteilentwurf“ zur Reform des Abstammungsrechts eine Einschätzung abzugeben. Auch das DI-Netz wurde angefragt. Wir haben folgendes geantwortet:

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung von Familien nach Samenspende DI-Netz e.V.

zum Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts vom 13. März 2019 vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Aktenzeichen: l A 2 3473/7-17-1-12 312/2018)

DI-Netz e.V. ist die Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende. Das Kürzel „DI“ in unserem Namen ist die Abkürzung für Donogene Insemination und bedeutet Spendersamenbehandlung. Unsere Organisation vertritt die Interessen von Eltern und ihren Kindern[1] nach Samenspende sowie von Personen, die sich noch in der Vorbereitungsphase befinden.

Das DI-Netz steht im Kontakt mit mehreren hundert Familien und Kinderwunsch-patientInnen in ganz Deutschland. Durch unsere Beratungen, Familienseminare und Internetforen vermittelt sich uns ein guter Eindruck davon, was Eltern und Kinder brauchen, wenn sie ihre Familie mit Hilfe einer Samenspende gegründet haben.

Gerne nehmen wir als DI-Netz e.V. Stellung zu dem aktuellen Diskussionsentwurf zum neuen Abstammungsgesetz. Wir anerkennen und freuen uns darüber, dass in diesem Entwurf wichtige Prinzipien und Zielvorstellungen berücksichtigt werden, die aus Sicht des DI-Netzes von hoher Bedeutung sind:

  • Wir begrüßen die Bemühungen, das Abstammungsrecht den gesellschaftlichen Entwicklungen und den neuen Familienrealitäten in einer modernen Gesellschaft anzupassen. Dies ist nach der Verabschiedung des Samenspenderregistergesetzes (gültig seit dem 01.07.2018) ein logischer Schritt:                                                   
    • Nach der Sicherstellung, dass das mit Hilfe von Spendersamen gezeugte Kind Wissen über die eigene Abstammung erhalten kann, wenn es dies möchte, gilt es
    • im nächsten Schritt, die Elternschaft bei Familien nach Samenspende rechtlich eindeutig zu fixieren und analog zu anderen Familienformen zu gestalten.
  • Die Rechte der Kinder der von uns vertretenen Familien werden dadurch gestärkt, dass klare Verhältnisse geschaffen werden: der Person, die gemeinsam mit der Mutter in die assistierte Befruchtung einwilligt und entsprechend ihres Verursachungsbeitrags an der Entstehung des Kindes maßgeblich beteiligt ist, werden die vollen Rechte und Pflichten eines Elternteils zugesprochen. Dadurch wird eine Elternschaft zweiter Klasse verhindert.
  • Weiterhin werden die Rechte des Kindes gestärkt, indem der Anspruch auf Klärung der genetischen Elternschaft gegenüber dem Vater, dem mutmaßlichen Vater, aber auch gegenüber der Mutter ausgeweitet wird, ohne dass – zumindest in den meisten Fällen – daraus folgend, statusrechtliche Folgen befürchtet werden müssen.
  • Da der Samenspender vor möglichen Pflichten dem Kind gegenüber per Gesetz geschützt ist (er kann nicht als rechtlicher Vater herangezogen werden), kann die Bereitschaft des Samenspenders gesteigert werden, mit seinem Abkömmling in Kontakt zu treten. Dies kann für Kinder nach Samenspende von hohem Wert sein.

Dennoch sehen wir an einigen Stellen des Diskussionsteilentwurfs noch weiteren Klärungs-, bzw. Korrekturbedarf, mit teilweise notwendigen Anpassungen in anderen Gesetzen:

  1. Eine medizinisch assistierte Befruchtung darf nicht aufgrund einhergehender finanzieller Belastungen für Wunsch-Eltern erschwert sein

Die medizinisch assistierte Befruchtung ist defacto sowohl die Eintrittskarte (1.) für eine rechtliche Absicherung des Samenspenders (keine Anfechtbarkeit der Vaterschaft des DI-Vaters) als auch (2.) für eine Sicherstellung des Interesses des Kindes, zu gegebener Zeit Informationen über die eigene Abstammung vom  Samenspenderregister (SaRegG) erhalten zu können. Damit dieser Weg auch beschritten werden kann, darf die medizinisch assistierte Befruchtung keine finanzielle Hürde darstellen, die für sozial schwächere Familien abschreckend wirkt. Diese abschreckende Wirkung besteht aber derzeit. Damit also nicht finanzielle Erwägungen zu solchen Entscheidungen führen, die als Konsequenz eine rechtliche Schlechterstellung von Kindern nach sich ziehen, sollte die Solidargemeinschaft (Krankenkasse) die Kosten für die medizinisch assistierte Befruchtung übernehmen.

  • Die in unserer Gesellschaft zunehmend verbreitete Mehrelternschaft sollte im Abstammungsgesetz Berücksichtigung finden

Mit dem Ausklammern der Mehrelternschaft bleibt das Abstammungsrecht hinter der gesellschaftlichen Realität zurück. Mehrelternfamilien gibt es beispielsweise dort, wo verschiedengeschlechtliche homosexuelle Paare gemeinsam eine Familie bilden oder auch dort, wo ein Frauenpaar ausdrücklich und einvernehmlich mit dem Spender Verantwortung für das Kind übernehmen möchte (Co-Parenting).  Dieser Aspekt sollte Eingang ins Gesetz finden.

  • Präkonzeptionelle statt der in der Vorlage vorgesehenen vorgeburtlichen Mutter- bzw. Vaterschaftsanerkennung

DI-Netz e.V. hat sich auch in früheren Stellungnahmen zum Thema Familiengründung mit Spendersamen für eine bindende präkonzeptionelle Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung ausgesprochen. Daran halten wir fest, denn diese ist das geeignete Mittel, um die Position aller Beteiligten (Kind, Spender, Empfänger, soziale Eltern) bereits vor der Zeugung –  dem „point of no return“ –  verbindlich festzulegen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Auch andere Verbände haben sich wiederholt dafür ausgesprochen. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Gesetzentwurf zum Abstammungsrecht nur eine vorgeburtliche Anerkennung vorsieht, also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Kind bereits gezeugt ist.

  • Konsequente Einarbeitung der Embryonenspende sowohl ins reformierte Abstammungsrecht als auch ins SaRegG

Der Gesetzentwurf erwähnt die in Deutschland erlaubten Embryonenspenden und setzt die Position des Mannes, mit dessen Samen der gespendete Embryo entstanden ist, mit der Position des Samenspenders gleich. Die Frau hingegen, von der die Eizelle kommt, aus der der gespendete Embryo entstanden ist, bekommt keine weitere Beachtung, da die Mutter ja per Gesetz nur die Frau ist, die das Kind geboren hat.

Die Spenderdaten von gespendeten Embryonen werden leider nicht im SaRegG erfasst. Deshalb ist es für die betreffenden Kinder unter Umständen weiterhin schwer, ihre genetische Herkunft festzustellen.

Eine Pflicht zur Speicherung der Spenderdaten von Embryonenspenden im Spenderregister sollte aus unserer Sicht durch eine entsprechende Änderung im SaRegG noch erfolgen. Die Gleichstellung der Spenderin und des Spenders mit Samenspendern und Eizellspenderinnen wäre konsequent.

Gerade bei der Embryonenspende sind sehr komplexe Umstände denkbar, auf die der Gesetzgeber sich vorbereiten muss, z.B. wie in folgender Konstellation: Gespendete Embryonen, zumindest in Deutschland, sind ursprünglich nicht gezeugt worden, um sie zu spenden. Vielmehr sollten sie ursprünglich zu Kindern des Paares werden, von dem die Gameten stammen. Sie wurden schließlich gespendet, weil das Paar inzwischen Kinder aus seinen anderen Embryonen bekommen hat und keine weiteren Kinder mehr bekommen möchte oder kann. Manchmal darf die Spenderin selbst keine weiteren Kinder mehr austragen. Deshalb könnte es sogar Situationen geben, in denen z.B. die Geburtsmutter und der soziale Vater gestorben sind und die Herkunftseltern gemeinsam mit dem Kind ein Interesse haben, das Kind in die Familie zu integrieren, also die Elternschaft zu übernehmen.

  • Elternschaft transsexueller und intersexueller Menschen stärker berücksichtigen

Wir haben in unserem Verein keine transsexuellen oder intersexuellen Wunscheltern, jedoch glauben wir, dass die Interessen dieser Menschen im Gesetzentwurf kaum Berücksichtigung gefunden haben. Wir möchten anregen, hier mit den Betroffenen in Kontakt zu treten.

  • Verbindlichere Form des Widerrufs, im Zusammenhang mit unserem Vorschlag einer präkonzeptionellen Anerkennung

Für die Einwilligung in die assistierte Befruchtung ist nach dem vorliegenden Entwurf lediglich die Schriftform erforderlich, für den Widerruf noch nicht einmal diese. Diese Formerfordernisse halten wir nicht für ausreichend. Wer will im Streitfall einen mündlichen Widerruf belegen? Wie soll der behandelnde Arzt herausfinden, ob der Partner oder die Partnerin der Empfängerin einer Samenspende direkt vor der Insemination seiner bzw. ihrer Zustimmung zur Übernahme der sozialen Vaterschaft/ Mutterschaft widersprochen hat? Wie soll gewährleistet werden, dass die Betreffenden hinreichend juristisch aufgeklärt wurden?

Um hier echte Rechtssicherheit zu schaffen, plädieren wir für eine weitere Konkretisierung in Form einer notariellen Beglaubigung einer präkonzeptionellen Elternschaftsanerkennung. Die Möglichkeiten des präkonzeptionellen Widerrufs sollten Bestandteil der notariellen Erklärungen im Zusammenhang mit der präkonzeptionellen Elternschaftsanerkennung sein. Der präkonzeptionelle Widerruf sollte zumindest schriftlich erfolgen. Der Widerrufende sollte Sorge dafür tragen, dass die Wunschmutter, die das Kind austragen wollte, rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird. Dies sollte er nachweisen können.

  •  „Medizinisch assistierte Befruchtung“ statt „künstliche Befruchtung“

Der Begriff der „Künstlichen Befruchtung“ wird in der Alltagssprache, in Publikationen und in Gesetzestexten häufig verwendet, oftmals jedoch sprachlich inkorrekt oder zumindest ungenau. Manchmal ist damit eine Insemination unter Zuhilfenahme von Inseminations- Instrumenten mit Hilfe eines Dritten (eines Arztes oder auch nur einer anderen Person) gemeint, manchmal meint man damit Samenspende, manchmal aber auch eine Insemination mit den Samen des Partners. Im anderen Kontext meint man mit „künstlicher Befruchtung“ eine In-Vitro-Fertilisation. Dabei ist bei keinem der genannten Vorgänge die Befruchtung künstlich. In allen Fällen werden Ei- und Samenzelle nur mit nicht herkömmlichen Methoden zusammengebracht, bevor dann eine vollkommen natürliche Befruchtung ablaufen kann.

Ein Gesetzestext sollte potentiell diskriminierende und/oder unklare Begriffe vermeiden. Deshalb plädieren wir für die Verwendung des Begriffs „medizinisch assistierte Befruchtung“.

  • An welche Umstände ist gedacht, die als unzumutbar gelten dürfen und eine Vaterschaftsanfechtung durch das Kind erlauben?

Unklar bleiben uns die genauen Umstände von §1600e (6), durch die die Vaterschaft oder Mit-Mutterschaft für das Kind unzumutbar werden, so dass es diese anfechten darf. Wer bewertet die konkreten Umstände als unzumutbar?  Wie verträgt sich diese Bestimmung mit dem Aussetzen der Anfechtbarkeit der Vaterschaft unter der Bedingung der medizinisch assistieren Befruchtung nach Samenspende §1600b?

  • Wer ist mit „offizieller Samenspender bei privater Insemination“ gemeint?

In der Begründung zum Diskussionsteilentwurf steht auf der Seite 58, dass der „offizielle Samenspender bei privater Insemination“ keinen Klärungsanspruch haben soll. Es erschließt sich nicht, anhand welcher Kriterien beurteilt werden soll, ob es sich bei der privaten Insemination um einen offiziellen oder um einen inoffiziellen Samenspender handelt. Hier bitten wir um eine präzise Definition.

Trotz der Punkte 1. bis 9. möchten wir an dieser Stelle nochmals betonen, dass ein dem Diskussionspapier entsprechender Gesetzentwurf aus unserer Sicht den sachlogisch notwendigen nächsten Schritt zur Erreichung eines modernen Familienrechtes darstellt. Wir würden eine Umsetzung in der bisher sich abzeichnenden Form begrüßen und unterstützen.

Wir bedanken uns nochmal sehr für die Einladung, Stellung nehmen zu können und wünschen uns, auch weiterhin an diesem Diskussionsprozess teilnehmen zu können und Gehör und Aufmerksamkeit für unsere Position zu finden.

Ulrich Simon

Vorstand DI-Netz e.V.


[1] Die Gesamtgruppe der Kinder aus Samenspende hat keine Alleinvertretung. Ein kleiner Teil wird durch die Interessengruppe des Vereins „Spenderkinder“ vertreten, ein anderer Teil durch die Vereinigung DI-Netz, wieder ein anderer Teil durch den LSVD. Aufgrund der Geheimhaltung der Samenspende ist ein Großteil von Kindern und Eltern im politisch-öffentlichen Raum nicht repräsentiert.

Professor Katzorke als Samenspender?

In der heutigen Ausgabe der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ wird unter dem Titel „Tief in den Genen“ über einen neuen Skandal der Samenspende berichtet. Der Autor Hennig Sussebach schreibt über Christina Motejls Spendersuche, bei der sie herausgefunden hat, dass damals Professor Katzorke selbst der Samenspender gewesen sein soll.

Es erfordert viel Mut, mit der eigenen Geschichte – der Suche nach dem Spender, mit dessen Samen man gezeugt worden ist und mit dem Ergebnis der eigenen Recherche – an die Öffentlichkeit zu treten. Dieser Schritt Christina Motejls ist sehr beeindruckend. Es ist dann umso irritierender, wenn sich, wie Sussebach schreibt, herausstellt, dass die Wortführerin des „Spenderkinder“-Vereins ausgerechnet durch eine Samenspende des Wortführers der Samenbankbetreiber gezeugt worden ist.

In den letzten Jahrzehnten hat Professor Katzorke als Sprecher des Arbeitskreises Donogene Insemination das Reglement der Spendersamenbehandlung in Deutschland maßgeblich mitbestimmt. Sein Einsatz an vorderster Front der politischen Debatte, insbesondere seine kritischen Äußerungen zum Auskunftsbegehren der Kinder, dürften jetzt in einem ganz neuen Licht stehen. Denn wie interessegeleitet waren seine fachlichen Haltungen?

– Als Vorsitzende von DI-Netz e.V. hat Claudia Brügge vor einem Jahr eine fachliche Stellungnahme darüber geschrieben, was von den ungebetenen Samenspenden von Ärzten zu halten ist. Der Kommentar kann unter folgendem Link auf unserer Webseite nachgelesen werden: http://www.di-netz.de/3258-2/


Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Kostenübernahme

Am 28. November 2018 war unser Verein DI-Netz e.V. zu einer Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag eingeladen, zu der wir auch eine schriftliche  Stellungnahme eingereicht haben.

Es ging um den Entwurf eines Gesetzes der GRÜNEN zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und lesbischer Paare bei der Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (BT-Drs19/1832) und um den Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Medizinische Kinderwunschbehandlungen umfassend ermöglichen“ (BT-Drs. 19/5548).

Die Öffentliche Anhörung wurde aufgezeichnet und kann hier nachträglich verfolgt werden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt/578608

Der Gesetzentwurf der Grünen wurde bereits 2015 im Deutschen Bundestag diskutiert und anschließend mit einer Beschlussempfehlung (BT-Drs. 18/7517) abgelehnt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807517.pdf In dieser Beschlussempfehlung wurden Forderungen genannt, die zunächst erfüllt sein müssten, damit man sich im Deutschen Bundestag auch für eine Kostenübernahme der Familiengründung mit Samenspende entscheiden könne.

Da die von uns vertretenen Familien einschließlich ihrer Kinder – durch den Ausschluss bei der Kostenübernahme explizit für unsere Familienform – unmittelbar von der Diskriminierung betroffen sind, die mit dem Vorschlag der Grünen und der Linken sowie auch mit einem Vorschlag der FDP (BT-Drucksache 19/585) beseitigt werden soll, haben wir ein großes Interesse daran, dass diese Benachteiligung schnellstmöglich aus der Welt geschafft wird. Bislang wurden unsere Bitten um Gleichstellung bei der Kostenübernahme stets von der Politik abgewiesen, weil die Samenspende rechtlich unzureichend geregelt war.

Die in der o.g. Beschlussempfehlung genannten Gründe sind inzwischen weitgehend aus der Welt geschafft worden. Mit dem Samenspenderregistergesetz (SaRegG) wird dem Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende nun Rechnung getragen. Gleichzeitig wurden mit diesem Gesetz unterhalts- und erbschaftsrechtliche Probleme beseitigt. Wird im Rahmen einer medizinischen Einrichtung Samen gespendet, ist die Feststellung des Samenspenders als juristischer Vater laut §1600 (4) BGB ausgeschlossen. Aufgrund von Vorschlägen des Arbeitskreises Abstammung im Justizministerium wird derzeit ein Anpassungsgesetz erarbeitet, mit dem die noch offenen abstammungs- familien-, sozial- und zivilrechtlichen Fragen geklärt werden sollen.

Im Zuge der erneuten Anhörung am 28.11.2018 wurde deutlich, dass der Begriff der „auf Dauer angelegten Partnerschaft“, der Bestandteil des Gesetzesvorschlages der Grünen ist, nicht so einfach zu definieren ist. Dazu kam von verschiedenen Seiten ein Lösungsvorschlag: Eine präkonzeptionelle Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung jeweils von zwei Personen. Diesen Vorschlag hatten auch wir bereits im Jahr 2015 in der Kommunikation mit den Grünen unterbreitet und wir hoffen, dass dieser nun mit dem Anpassungsgesetz zügig umgesetzt werden kann.

Weiterhin wurde bei der Anhörung deutlich, dass definiert werden muss, was mit dem Begriff „medizinisch indiziert“, der ebenfalls Bestandteil des Gesetzentwurfs der Grünen ist, dann vom Gesetzgeber gemeint ist. Fallen darunter „nur“ solche Paare, bei denen auch bei der Frau eine medizinische Indikation vorliegt oder ist die medizinische Indikation beim Mann ausreichend als Voraussetzung für die Kostenübernahme? Wie sind Fälle zu bewerten, bei denen keine medizinische Indikation in dem Sinn vorliegt, also bei Frauen, die auch ohne medizinische Hilfe fortpflanzungsfähig wären, die jedoch mit einer anderen Frau eine Lebensgemeinschaft bilden oder die ihr Kind als alleinstehende Mutter bekommen möchten. Das ist eine Frage der Begriffsdefinition, mit der sich der Gesetzgeber in der Diskussion um die Ausgestaltung des neuen Gesetzes auseinandersetzen muss. In jedem Fall sollten baldmöglichst die Fälle geregelt werden, bei denen eine medizinische Indikation (auch) bei der Frau vorliegt.

Erinnert sei an dieser Stelle an die Möglichkeit, Leistungen auch als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkasse zu ermöglichen oder aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren, zum Beispiel durch staatliche Fonds. Der Gesetzgeber sollte stichhaltige sachliche Gründe nennen, falls er auch das ablehnt.

Der Verein Spenderkinder vertrat wiederholt die Auffassung, man müsse Eltern von Kindern, die mittels Samenspende gezeugt wurden, dazu zwingen, ihre Kinder über die Zeugungsart aufzuklären. Eine Kostenübernahme der Samenspende ließe nach der Ansicht des Vereins Spenderkinder die nötige Reflexion der zukünftigen Eltern vor einer Behandlung voraussichtlich entfallen und es werde der Eindruck vermittelt, dass kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde. – In diesem Zusammenhang verweisen wir darauf, dass sich nach unserer Erfahrung Wunscheltern, die eine Samenspende in Erwägung ziehen, sehr gründlich mit den vielfachen damit im Zusammenhang stehenden Fragen auseinandersetzen. Bereits heute gibt es in Deutschland umfassende Informations- und Reflexionsangebote, auch direkt über das DI-Netz. Wir erinnern zudem gerne daran, dass eine Entstigmatisierung unserer Familienform notwendige Voraussetzung ist, um Eltern für mehr Offenheit zu gewinnen und zur Aufklärung ihres Kindes über seine Zeugungsart zu überzeugen. Eine Anerkennung unserer Familienform durch eine gleichwertige Kostenübernahme im Vergleich zur Kostenübernahme bei anderen Familienformen könnte einen entscheidenden Beitrag zur Entstigmatisierung leisten.

Letztlich wurden bei der Anhörung noch diverse „Gründe“ für einen Aufschub der Entscheidung genannt, die eigentlich keine Gründe sind, um die Beseitigung der bestehenden Diskriminierung weiterhin aufzuschieben. Hier ging es hauptsächlich um die Forderung nach einem in sich schlüssigen Fortpflanzungsmedizingesetz, die DI Netz e.V. nur begrüßen kann.

Wir haben die große Befürchtung, dass auch zukünftig bei jeder neuen Einbringung des Gesetzesvorschlags immer wieder neue Gründe gefunden werden, um die Realisierung der Gleichstellung weiterhin zu blockieren. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich zu handeln, das heißt, eine Kostenübernahme für Familiengründung mit Samenspende ab sofort für alle heterosexuellen Partnerschaften und in sehr absehbarer Zukunft nach Beseitigung des im Zusammenhang mit der Stiefkindadoption bestehenden Problems auch für lesbische Partnerschaften sowie für allein lebende Frauen, die eine zweite für das zukünftige Kind als Mutter oder Vater sorgende Person mitbringen.

Thema im Bundestag: Finanzielle Unterstützung bei assistierter Reproduktion

Die finanzielle Unterstützung von Kinderwunschbehandlung ist Thema im Bundestag.

Vor einigen Wochen gab es bereits einen Antrag der FDP auf finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Er wurde im Familienausschuss mehrheitlich abgelehnt.)

Jetzt liegen noch zwei weitere Anträge von den GRÜNEN und von den LINKEN vor, die ebenfalls eine bessere finanzielle Untersützung fordern und vor allem bestimmte Personengruppen nicht mehr von den Förderungsmöglichkeiten bei assistierter Reproduktion auszuschließen.

DI-Netz ist als Sachverständige zu einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages eingeladen (Mittwoch 28.11.18, 16-17:30 Uhr). Unsere ausführliche schriftliche Stellungnahme lässt sich bereits auf der Webseite des Bundestages nachlesen. Hier der: LINK.

Termine 2019 Vorbereitungsseminare „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg?!“

Die Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende DI-Netz bietet Informationsveranstaltungen an für Paare und Einzelpersonen, die darüber nachdenken eine Samenspende zu nutzen. Die Teilnahme am Vorbereitungsseminar soll helfen, Antworten auf eigene Fragen zu finden, eine gute Entscheidung für oder auch gegen eine Samenspende zu treffen und für den weiteren persönlichen Weg gut vorbereitet zu sein.

Die nächsten Termine sind:

Sonntag, 7. Juli 2019, 11-16 Uhr; Bielefeld

Sonntag, 15. September 2019, 11- 16 Uhr; Bielefeld

Sonntag, 10. November 2019, 11- 16 Uhr; Bielefeld

 Das Seminar bietet:

  • Information zu psychologischen, medizinischen und juristischen Aspekten der Spendersamenbehandlung. Was bedeutet für uns das neue deutsche Samenspenderregistergesetz (SaRegG)?
  • Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was sie beachten können…
  • Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
  • Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten: 45 Euro pro Person; ermäßigt für Mitglieder des DI-Netz e.V. 25 Euro pro Person

Anmeldung:

Per Post oder via Email an: info@di-netz.de; Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-Nummer an. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKiD-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und leben mit ihrer Tochter in Bielefeld.

Pressemitteilung: Kinderwunsch-Tage in Köln

Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung von Familien nach Samenspende  DI-Netz e.V. – zu den „Kinderwunsch-Tagen“ am 13./14. Oktober 2018 in Köln

DI-Netz nutzt Kinderwunsch-Tage als Forum

Die Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende DI-Netz e.V. wird im Oktober 2018 wieder mit eigenem Informationsstand und Vortrag an den Kinderwunsch-Tagen teilnehmen.

DI-Netz unterstützt Menschen vor, während und nach einer Spendersamenbehandlung und begleitet vor allem viele Familien noch lange Jahre, wenn die Behandlungszeit längst vorbei ist. Unser Netzwerk nutzt die Kinderwunsch-Tage als Informationsbörse und als Forum, um unsere Unterstützungsangebote einem größeren Publikum vorzustellen. Wir erzählen den Besucherinnen und Besuchern gern davon, wie viel Freude wir mit unseren Familien haben, die ohne Samenspende nicht entstanden wären.

Gegen Spenderanonymität, Sperma-Shopping und aggressive Werbung

Dabei betonen wir, dass wir von der Spenderanonymität im Ausland und von Sperma-Shopping nichts halten. Anonyme Samenspende ist in Deutschland im Interesse der Kinder aus gutem Grund verboten, denn ihnen soll die Möglichkeit offen stehen, später mehr Informationen über den Spender erfahren zu können.

DI-Netz informiert die Messebesucher gern über die Stärken und Schwächen des neuen deutschen Samenspenderregistergesetzes, das seit 2018 in Kraft getreten ist und die Auskunftsrechte der Kinder absichert. Wir raten ausdrücklich davon ab, sich im Ausland mit anonymen Samenspenden behandeln zu lassen, um dadurch das neue deutsche Samenspenderregistergesetz zu umgehen. Eine ebenso schlechte Idee ist es, sich in Deutschland anonymen Samen aus dem Ausland direkt nach Hause zu bestellen (sog. home-insemination). Dies ist nicht im Interesse der so gezeugten Kinder. Selbst lesbische und alleinstehende Frauen müssen nicht darauf zurückgreifen, denn sie erhalten inzwischen auch in Deutschland eine Spendersamenbehandlung.

DI-Netz stimmt also nicht mit allen auf den Kinderwunsch-Tagen vertretenen Interessen überein. Und wir werden dies auch in diesem Jahr wieder vor Ort diskutieren, denn es ist wichtig, diese Debatten zu führen.

Bei vergangenen Kinderwunsch-Messen haben wir es als abschreckend erlebt, wie offensiv manche ausländische Firmen umstrittene Methoden wie Leihmutterschaft und anonyme Gametenspende angepriesen haben. Wenn es ums Kinderkriegen geht, verbieten sich aus unserer Sicht überhöhte Erfolgsversprechen und aggressive Werbestrategien.

Leihmutterschaft und Eizellspende sind keine Vereinsthemen des DI-Netzes, denn DI-Netz ist seinem Zentralthema verpflichtet: der Familiengründung mit Samenspende und der gesellschaftlichen Akzeptanz von Familien, die auf diesem Weg entstehen. DI-Netz verfolgt keine Geschäftsinteressen – uns geht es um Herzensangelegenheiten und nicht ums Geld.

Für eine sachgerechte Berichterstattung in den Medien

Abschreckend ist es auch, wenn sich mediale Berichterstattung skandalfreudig und empathielos über wichtige Themen der Kinderwunschtage hermacht. Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ kommentierte vor einem Jahr passend, dass das „aufgeklärte Deutschland“ allzu bereitwillig mit „Spott und Empörung“ auf die Kinderwunsch-Tage reagiert. Menschen, die problemlos Kinder bekommen können, können sich manchmal das ungeheure Leid von Menschen mit schweren Fruchtbarkeitsstörungen nicht vorstellen. Moralische Selbstüberhöhung ist unfair gegenüber denjenigen unter uns, die nicht so leicht Kinder bekommen können wie die Mehrheit der Gesellschaft. Es ist auch nicht fair, alle Methoden der Reproduktionsmedizin – sei es IVF, Samenspende, Eizellspende oder Leihmutterschaft – gleichzusetzen, um sie dann allesamt unterschiedslos zu verdammen. Es ist vor allem nicht im Sinne unserer Kinder, wenn fundamentalistische Gegner der Reproduktionsmedizin selbstgefällig einen ethisch höherwertigen Kinderschutz für sich reklamieren. Diese selbsternannten Fürsprecher der Kinderinteressen brauchen unsere Kinder nicht.

In diesem Sinne unterstützt DI-Netz eine sachgerechte Berichterstattung.

Ansprechpartnerin für Presseanfragen:

Dipl.-Psych. Claudia Brügge,

Vorsitzende DI-Netz – Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende

claudia.bruegge@di-netz.de;

Tel: 0521/9679103

Experten befürworten FDP-Antrag zur Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen

Am 25. Juni 2018 gab es eine öffentliche Expertenanhörung im Familienausschuss des Bundestages zum Antrag der FDP: „Kinderwünsche unabhängig vom Wohnort fördern“.

Wir haben die Anhörung mit großem Interesse verfolgt und begrüßen die mehrheitliche Auffassung der Experten, dass die derzeitige Regelung der Kostenübernahme in diversen Punkten verbesserungsbedürftig ist.

Die Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende DI-Netz e.V. möchte insbesondere eine Aussage der Ethikexpertin Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann unterstützen (1:21:49). Wenn Kostenübernahmen für reproduktionsmedizinische Behandlungen von der Gesellschaft bereitgestellt werden, dann sollte dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen. Zum Beispiel ist es Diskriminierung, wenn man einer lesbischen Frau mit Fertilitätsstörung keine Kostenübernahme für eine IVF gewährt, während dagegen eine heterosexuelle Frau eben diese Kostenübernahme erhält.

Diese Aussage lässt sich auch auf heterosexuelle Frauen mit zeugungsunfähigem Partner übertragen. Die bisherige Kostenübernahmeregelung diskriminiert Paare, die sich aufgrund der Unfruchtbarkeit des Mannes für eine Familiengründung mit Spendersamen entschieden haben. Daher begrüßt DI-Netz jede politische Initiative, die eine finanzielle Unterstützung der Behandlung zum Ziel hat (s. DI-Netz-Stellungnahme zu einem Gesetzesantrag der GRÜNEN 2015). Die Finanzierung von Behandlungen wäre entweder als Krankenkassenleistung denkbar oder aber über steuerfinanzierte Fonds – der Einheitlichkeit willen aus Bundesmitteln – so wie dies in vielen europäischen Nachbarländern längst üblich ist.

Mit Inkrafttreten des SaRegG zum 1. Juli 2018 wurde die Samenspende in Deutschland in wichtigen Kernpunkten geregelt (z.B. gesetzliche Freistellung des Samenspenders, Absicherung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der Abstammung). Zahlreiche Studien zeigen, dass es unseren Kindern nicht schlechter geht als Kindern, die genetisch von beiden Eltern abstammen. Wunscheltern, die sich für eine Familiengründung mit Spendersamen entscheiden oder die bereits auf diesem Weg Eltern geworden sind, bekommen psychosoziale Unterstützung durch DI-Netz oder beispielsweise durch Beratungsfachkräfte von BKiD. Hier wird Ihnen bei der Aufklärung der Kinder über die Art ihrer Entstehung geholfen und hinsichtlich aller Fragen, die im Zusammenhang mit der besonderen Familiengründung stehen.

Insofern ist die derzeitige Kostenübernahmeregelung nicht mehr up to date. Wir erwarten, dass bei der bevorstehenden Änderung der Kostenübernahmeregelung Wunscheltern berücksichtigt werden, die sich für die Familiengründung mit Spendersamen entschieden haben.

Los geht’s – Überregionale Gruppenangebote für Familien nach Samenspende

DI-Netz bietet für alle Familien, die mit Hilfe einer Samenspende entstanden sind, Hilfestellung bei der Bildung von überregionalen Gruppen.

Eine überregionale Gruppe trifft sich beispielsweise jedes Jahr an einem verlängerten Wochenende in irgendeiner Deutschen Jugendherberge. Dort gibt es gemeinsame Freizeitaktivitäten und zugleich Gelegenheit zum Austausch über Themen der eigenen Familie. Die durchschnittliche Gruppengröße liegt ungefähr bei etwa 12 Familien.

Zu den Themen der Eltern zählen immer auch Fragen zur Aufklärung der eigenen Kinder und zum Umgang mit dem sozialen Umfeld sowie andere Aspekte, die sich aus der besonderen Zeugungsgeschichte ergeben. Es geht dort zwar regelmäßig um Persönliches, es handelt sich aber keinesfalls um „Psycho- oder Selbsterfahrungsseminare“. Auf viel gemeinsame Freizeitgestaltung mit den Kindern und Erlebnisse in der umliegenden Natur wird meist ausgesprochen großen Wert gelegt.

Die bereits bestehenden Familiengruppen haben bisher sehr gute Erfahrungen sammeln können. Nirgendwo hat das Thema Familiengründung mit Samenspende eine solche Normalität wie in diesen Gruppen – das tut unseren Kindern und uns Eltern immer wieder gut.  Für die Kids werden solche Wochenenden zu einem echten Highlight im Jahresverlauf. Sie freuen sich auf das Zusammentreffen und die gemeinsamen Aktivitäten. Sie werden miteinander groß.

Selbstverständlich sind die DI-Netz-Gruppen auch offen für Familien lesbischer Mütter und für Familien von Solo-Müttern.

DI-Netz kann jeder Familie, die mit Hilfe einer Samenspende entstanden ist, die Teilnahme an einer solchen Gruppe nur empfehlen.

Derzeit sind folgende überregionalen Gruppen in Gründung:

a) Überregionale Gruppe Süd, mit Kindern zwischen ca. 2012 und 2016 geboren

b) Überregionale Gruppe Nord, mit Kindern zwischen ca. 2012 und 2016 geboren

c) Überregionale Gruppe für Familien mit ganz kleinen Kindern, seit 2016 geboren

Alle Familien nach Samenspende, die Interesse an der Teilnahme haben, können sich bei der DI-Netz-Vorsitzenden Claudia Brügge in eine Interessentenliste für die jeweilige Gruppe eintragen lassen: claudia.bruegge@di-netz.de

Neu: Netzwerk von Familien nach Eizellspende

Auch das DI-Netz hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Kontakt-Anfragen von Familien nach Eizellspende. DI-Netz konnte hier bisher nicht viel anbieten, selbst wenn Familien nach Eizellspende durchaus mal willlkommen sind bei unseren Regionalgruppentreffen oder wenn unsere Aufklärungsbroschüren „Offen gesprochen“ auf Familien nach Eizellspende übertragbar sind.

Erfreuliche Neuigkeit:

Es gründet sich inzwischen ein eigenes Netzwerk von Familien nach Eizellspende. Etwa parallel zu unserem DI-Netzwerk von Familien nach Samenspende.

Angesprochen sind mit dem Vernetzungsangebot alle Eltern, die bereits Kinder mithilfe einer Eizellspende bekommen haben und die Kontakt und Austausch untereinander suchen. Paare, die sich noch vor oder in der Behandlung befinden, können allerdings aus juristischen Gründen noch nicht teilnehmen.

Claudia Brügge hat sich bereit erklärt, zu Beginn die vorübergehende Koordination der Vernetzung der Familien zu übernehmen.

Am Samstag, den 4. August 2018 gab es ein erstes Treffen in Bielefeld.

Alle Eltern nach Eizellspende (ggfs. mit ihren Kindern) sind herzlich eingeladen, an diesem Treffen teilzunehmen. Dazu bitte Kontakt aufnehmen unter: claudia.bruegge[at]t-online.de