Am 4.11.16 fand in Berlin eine dreistündige Anhörung zum Referentenentwurf für das geplante Samenspenderregistergesetz statt. Eingeladen hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens das Bundesgesundheitsministerium (Dr. B. Schnieders, Referat 313 ) in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium (Dr. D. Goerdeler Referat Kindschaftsrecht).
Vertreter und Vertreterinnen aus verschiedenen Verbänden, aus anderen Ressorts und aus den Ländern hatten Gelegenheit, sich zu dem am 6.10.16 vorgelegten Referentenentwurf des BMG zu äußern.
Etwa 25 Personen waren anwesend und durften in ungefähr fünfminütigen Statements ihre Stellungnahmen kurz vortragen. Anschließend wurden einige Fragen vertieft besprochen.
Es sprachen folgende Verbandsvertreter:
- Prof Dr. T. Katzorke – Arbeitskreis Donogene Insemination (AKDI)
- Dr. U. Hilland – Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ)
- Dr. S. Quittmann – Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung (BKiD)
- E. Becker – Deutschen Anwaltsverein (DAV)
- Prof. Dr. N. Dethloff – Deutscher Familiengerichtstag (DFGT)
- B. Meyer- Wehage – Deutscher Juristinnenbund (DJB)
- C. Brügge – Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende DI-Netz
- Dr. R. Wessels – Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro
- U. Severin – Väteraufbruch für Kinder
- C. Motejl – Verein „Spenderkinder“
- A.-K. Hosenfeld – Berliner Samenbank
Danach sprachen mehrere Vertreter aus den Ländern
- Bayern,
- Berlin,
- Niedersachsen und
- Nordrhein-Westfalen.
Die allgemeine Tendenz war, die gesetzliche Regelung zur Absicherung des Auskunftsrechtes und zum Spenderregister als wichtigen Schritt zu begrüßen. In den Beiträgen der verschiedenen Organisationen konnten wir viele Überschneidungen feststellen.
Wiederkehrende Themen lassen sich stichwortartig aufzählen: Regelung für „Altfälle“/Rückwirkung, nicht-identifizierende Spenderinformationen, Datenschutz, Löschungsfristen, Mindestalter der Kinder, Auskünfte an Eltern, Embryonenspende, juristische Beratung, psychosoziale Beratung, Aufklärung der Ärzte, Halbgeschwistersuche, Begrenzung der Kinderzahl pro Spender, Spendenbereitschaft, Begriffs- und Legaldefinitionen, Negativbescheide, Entgelte, Meldepflichten, Geburtenregistereintrag, Freistellung des Spenders, gerichtliche Vaterschaftsfestellung, Auskunftsrechte des Spenders, Samenspenden im privaten System, ausländische Samenbanken, freiwillige Registrierung, Widerspruchsrechte, Bußgelder sowie der nötige Umfang der Regelung bzw. das Regelungsziel und der Zeitdruck bis zur nächsten Legislaturperiode.
Die einzelnen schriftlichen Stellungnahmen wurden von manchen Verbänden online gestellt. Hier nun die Links, unter denen sich bereits einige davon nachlesen lassen:
Stellungnahme
- der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung (BKiD)
- des Vereins „Spenderkinder“
- des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
- des Deutschen Juristinnenbundes (DJB)
- des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)
- der Bundesärztekammer (BÄK)
- Pressemitteilung des Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
…. [Fortsetzung folgt]