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Zusätzlicher Termin Vorbereitungsseminar „Familiengründung mit Spendersamen – unser Weg!?“ am 18.3.

DI-Netz bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen an für Paare und Personen, die über eine Samenspende nachdenken.

Die Seminarbeschreibung finden Sie hier.

Da das Seminar am 11.3. schon ausgebucht ist, die Nachfrage allerdings gerade hoch ist, bieten wir für alle weiteren interessierten Personen außer der Reihe einen weiteren Termin an: Eine Woche später, am Sonntag 18.3. von 11-16 Uhr in Bielefeld. Anmeldungen bitte unter: info@di-netz.de

Termine 2018 – Vorbereitungsseminare „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg!?“

Das DI-Netz bietet Informationsseminare an für Paare und Einzelpersonen, die darüber nachdenken eine Samenspende zu nutzen. Das Seminar soll helfen, Antworten auf eigene Fragen zu finden und für sich eine gute Entscheidung für oder auch gegen eine Samenspende zu treffen.

Die nächsten Termine sind:

Sonntag, 11. März 2018, 11-16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 24. Juni 2018, 11-16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 23. September 2018, 11- 16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 25. November 2018, 11- 16 Uhr; Bielefeld

 Das Seminar bietet:

  • Information zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
  • Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
  • Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
  • Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten: 45 Euro pro Person

ermäßigt für Mitglieder des DI-Netz e.V. 25 Euro pro Person

Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 50% Erstattung

Anmeldung:

Per Post oder via Email an: info@di-netz.de

Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-nummer an. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKiD-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und leben mit ihrer Tochter in Bielefeld.

BMJV: Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ legt Abschlussbericht vor

Im Februar 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ eingerichtet. Elf namhafte Sachverständige aus den Bereichen Recht, Ethik und Psychologie [1] sollten gemeinsam klären, inwiefern das derzeitige deutsche Abstammungsrecht angesichts der Vielfalt von Familienkonstellationen und der Entwicklungen in der modernen Reproduktionsmedizin reformbedürftig ist.

Der Arbeitskreis tagte in zehn Sitzungen, an denen auch Vertreter aus mehreren Bundes- und Landesministerien teilnahmen;  Experten aus Betroffenenverbänden wurden nicht beteiligt. Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis nun seinen 134 Seiten starken Abschlussbericht  „Abstammungsrecht“ offiziell an den Bundesjustizminister übergeben.

Wie zu erwarten war, stellt das Expertengremium vielfachen Reformbedarf für das geltende Abstammungsrecht fest. Es wurden insgesamt 91 Thesen zur Modernisierung des Abstammungsrechts vorgelegt.

Familienrechtlicher Regelungsbedarf im Bereich Samenspende

Besonders interessant sind für Familien, die mit Hilfe einer Samenspende gegründet werden, die Änderungsempfehlungen in den Berichtsabschnitten B.II bis III, sowie E, F.I und teilweise F.II. Diese machen zusammen beinahe die Hälfte der gesamten Reformvorschläge aus.

  • Grundgedanke

Die Reformvorschläge des Arbeitskreises sind von der Grundidee getragen, eine rechtliche Gleichsetzung von „Wunschelternschaft“ mit „natürlicher Elternschaft“ zu erreichen. Neben der Mutter wird die zweite Elternstellung mit der Person besetzt, die mit der Partnerin in die Samenspende eingewilligt hat. Die Erklärung, die Elternschaft zu übernehmen, tritt rechtlich an die Stelle des natürlichen Zeugungsaktes. Intendierte und faktische Verantwortungsübernahme werden damit betont.

  • Sprachregelungen

Die Experten plädieren für eine präzisere Sprache. Vor allem der mißverständliche Begriff „Abstammung“ sollte abgschafft werden und durch die genauere Bezeichnung „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ ersetzt werden. Diese etwas sperrige Bezeichnung macht deutlich, dass es bei der rechtlichen Bestimmung von Eltern-Kindschaftsverhältnissen eben nicht automatisch nur auf die genetische Abstammung ankommt, sondern auch andere Leitprinzipien (intendierte und tatsächliche Verantwortungsübernahme, Verursacherprinzip) als Zuordnungskritierien Gewicht haben (S. 21-30).

Auch findet sich am Schluss des Berichtes ein Glossar, das circa zwanzig Begriffe klärt (S. 103-106). So werden statt (ab-)wertender Begriffe wie  „Wunscheltern“ oder „Bestelleltern“ neutralere Termini wie „intendierte Eltern“ genutzt. Verschiedene Aspekte von Elternschaft werden explizit durch unterschiedliche Adjektive gekennzeichnet.

  • Einführung der Mit-Mutterschaft

Im Sinne der Gleichstellung plädiert die Expertenkommission dafür, Co-Mütter in einer lesbischen Partnerschaft von vornherein als zweiten Elternteil („Mit-Mutter“ ) anzuerkennen, so wie auch weiterhin ein Ehemann als „richtiger“ Vater eines mit Samenspende gezeugten Kindes gelten soll (Thesen 50-52).

Das Zwei-Eltern-Prinzip soll allerdings weiterhin Leitprinzip sein (Thesen 62-63, S. 75-76). Eine rechtliche Mehr-Eltern-Konstellation („multiple Elternschaft“ – etwa mit bis zu vier Elternteilen, wie dies juristisch möglich ist in den Niederlanden oder British Columbia (Kanada) –  soll es nicht geben.

  • Samenspende im privaten System

Samenspende im privaten System (sog. „Bechermethode“, durch Spender aus dem Bekanntenkreis, aus Internetforen, von ausländischen Samenbanken privat bezogen) sollte der Samenspende im medizinischen System hinsichtlich der Elternstellung gleichgestellt werden, sobald ein ausdrücklicher Verzicht des Spenders auf die rechtliche Vaterposition und eine Einwilligung der intendierten Eltern vorliegt. (These 48).

Ungeklärt bleibt allerdings, ob eine private Insemination mit Spendersamen überhaupt mit dem Medizin- und Geweberecht vereinbar ist (S.65)

  • Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung und Einrichtung eines Spenderregisters

Die kurz gehaltenen Berichtsabschnitte zum Auskunftsrecht der Kinder und zum Spenderregister (Thesen 64-74) decken sich ziemlich mit den Regelungen, die im Zuge der Gesetzgebung des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) gerade erst verabschiedet wurden. Der Ausschluss des Samenspenders als rechtlicher Vater und die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregister sind mit dem neuen Gesetz bereits beschlossen.

Die Empfehlungen der Expertenkommission gehen über das SaRegG hinaus, indem das Spenderregister auch für Bekannte Spender im medizinischen System (These 48.3) und für die Embryonenspende (These 74) geöffnet werden soll.

Als weitere Maßnahmen, die beim SaRegG (noch) nicht umgesetzt wurden, werden genannt:

– In Altfällen, in Fällen privater Samenspende und  bei Samenspenden aus dem Ausland sollte eine freiwillige Registrierung im zentralen Register möglich gemacht werden (These 65, S. 79-80).

– Der Samenspender sollte zwar keinen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Identität der Kinder haben, aber er sollte erfahren dürfen, wie viele Kinder aus seiner Spende hervorgegangen sind (Thesen 72-73, S. 81).

– Außerdem sollte das Auskunftsverfahren durch dezentrale Beratungsangebote begleitet werden, die von unterschiedlichen vorhandenen Beratungsstellen bereitgestellt werden sollten (These 71, S. 81).

– Dem Kind sollte der Anspruch einer statusunabhängen Feststellung der genetischen Vaterschaft des Samenspenders eingeräumt werden, da es theoretisch immer möglich sein kann, dass es doch nicht von dem registrierten Samenspender abstammt. Für diese Klärung ist der Vortrag eines Anfangsverdachtes notwendig. (Thesen 84 – 85, S. 86)

  • Eingeschränktes Anfechtungsrecht des Kindes

Das Kind soll die rechtliche Vaterschaft wegen nicht bestehender genetischer Abstammung weiterhin anfechten können (These 45). Dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: wenn a) der Vater gestorben ist, b) der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat, c) wenn der Vater einverstanden ist oder d) keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist.

Hierzu gab es im Arbeitskreis allerdings einige Gegenstimmen, die das Anfechtungsrecht lieber gänzlich abgeschafft oder anders ausgestaltet sähen.

Aussicht

In den politischen Diskussionen der letzten Monate wurde immer wieder auf die Ergebnisse  des Arbeitskreises im Sommer 2017 verwiesen, die man noch abwarten wolle. Der Abschlussbericht wurde „in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit mit großer Spannung erwartet“, so Justizminister Maas. ( – Die allererste Medienresonanz auf den Bericht fiel allerdings noch eher schwach aus.)

Maas (SPD) lobte den Bericht des Arbeitskreises als eine „großartige Orientierungs- und Entscheidungshilfe“. Die familienpolitische Sprecherin Brantner von den GRÜNEN kommentierte den Bericht gegenüber N24,  die SPD werde „auf den letzten Metern in der Familienpolitik modern“, die Mit-Mutterschaft sei überfällig.

DI-Netz befürwortet die Empfehlungen der Experten – die rechtliche Bewertung der Samenspende, die Rollen der Beteiligten und die Ansprüche an ein Spenderregister sowie die konkreten Regelungsvorschläge entsprechen ganz unseren Forderungen. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist ein tatkräftiger und gelungener Ordnungsentwurf für das deutsche Familienrecht. Wenn alle Vorschläge der Expertenkommission tatsächlich umgesetzt würden, wäre das für Deutschland ein beträchtlicher Fortschritt – vielleicht weniger eine „moderate Fortentwicklung“ (S.14) als doch eine „Revolution“, wie die Süddeutsche Zeitung titelte.

Seit der Veröffentlichung des Berichtes gab es allerdings auch schon einige kritische Stimmen:

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Winkelmeier-Becker bezeichnete die Umbenennung des Abstammungsbegriffes in „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ als „grotesk“ und nicht nah genug an der Alltagssprache. Sie betonte, dass für sie weiterhin „das christliche Menschenbild der entscheidende Maßstab“ sei. Bei der „sogenannten Mit-Mutterschaft“ sei die Union „sehr zurückhaltend“. Winkelmeier-Becker räumte ein, „wenn bestehende Auskunftsmöglichkeiten [des Spenderregisters] ausgeweitet werden können“, sei man „dafür offen“.

Der Lesben-und Schwulenverband LSVD begrüßte zwar, dass jetzt konkrete Reformvorschläge vorliegen, ihm gehen sie allerdings „nicht weit genug“, sie seien auch zu „vage“. Der LSVD fordert weiterhin ein Rechtsinstitut der Elternschaftsvereinbarung, die bereits vor der Zeugung getroffen wird, sowie einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien von bis zu vier Elternpersonen. Mit ähnlichen Positionen äußerten sich Katja Suding und Michael Kauch von der FDP.

Wolfgang Janisch, Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ bezeichnete die Reformvorschläge hinsichtlich der Elternverantwortung als „grundvernünftig“, zugleich seien sie „ärgerlich“, da sie „ins Nirwana der endenden Legilaturperiode geschickt“ würden. Eine Expertise, die die Debatte voranbringt, hätte einen umfassenderen Auftrag benötigt, um entschlossener auch die brisanteren Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft anzugehen, so Janisch.

Am Ende ist in der Tat nicht klar, was aus den Empfehlungen des Arbeitskreises eigentlich werden wird. Die jetzige Legislaturperiode ist bald vorbei, und es ist offen, wie sehr sich der zukünftige Gesetzgeber eine konsequente Umsetzung dieser Expertise zur Aufgabe machen wird.

 

[1] Dr M.-M. Hahne, Prof. Dr. Dr. D. Coester-Waltjen, Prof. Dr. R. Ernst, Prof. Dr. T. Helms, Prof. Dr. M. Jestaedt, Dr. H. Kindler, Dr. T. Meysen, Prof. Dr. U. Sachsofsky, Prof. Dr. E. Schumann, W. Schwackenberg, Prof. Dr. C. Woopen

Noch Plätze frei! Nächstes Seminar zur Aufklärung bei Samenspende

Seminar im Juni: “Offen gesprochen – wie können wir über die Samenspende sprechen?“

Das DI-Netz bietet Seminare an für Eltern, die sich mit Fragen der Aufklärung befassen wollen. Das Seminar liefert konkrete Ideen, wie sich das Gesprächsthema Samenspende angehen lässt und hilft drei wesentliche Punkte zu klären:

Wie spreche ich mit meinem Kind über die Tatsache der donogenen Zeugung?

Und:

Wie gehe ich im sozialen Umfeld (Freunde, Verwandte, Schule etc.) mit dem Thema um?

Und:

Wann will ich darüber reden, wann nicht?

Dazu kann bei Eltern – oft je nach Alter des Kindes – immer wieder Klärungsbedarf auftauchen. Das DI-Netz hilft Ihnen gern weiter!

Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auch erfahren, welche konkreten Erfahrungen andere Eltern und Kinder im DI-Netz gemacht haben.

Im nächsten Seminar sind noch Plätze frei:

Sonntag, den 11. Juni 2017, Bielefeld, 13 – 18 Uhr, Leitung: Dipl.Psych. C. Brügge (Vorsitzende und Gründungsmitglied DI-Netz)

Kosten: 35 € /Person

Die Teilnahme ist für Einzelpersonen und für Paare möglich.

Anmeldung und Fragen unter: claudia.bruegge[at]di-netz.de. (Bitte Name, Adresse und Alter des Kindes angeben.)

Vortragsmanuskripte zur Psychologie der Samenspende und zur Aufklärung

Bei den „Kinderwunsch-Tagen“ in Berlin gab es mehrere Vorträge von DI-Netz.

Davon hat DI-Netz-Vorsitzende Claudia Brügge zwei Vorträge gehalten zur „Psychologie der Familiengründung mit Samenspende“ und zum „Offenen Sprechen“ über das Thema.

Wir wurden in den vergangenen Wochen von verschiedenen Seiten nach den Vortragsmanuskripten gefragt. Leider gibt es die Vortragstexte noch nicht in ausführlicher Form, aber wir stellen hier wenigstens schon mal die Power Point Präsentationen für unsere Mitglieder und für die Allgemeinheit zur Verfügung. Erläuterungen zu den Darstellungen fehlen allerdings.

Claudia Brügge: „Psychologie der Familiengründung mit Samenspende“

Claudia Brügge „Offen gesprochen – über die Samenspende sprechen! Aber wie?“

Wer Fragen dazu hat oder diskutieren möchte, kann sich gern per E-Mail oder Telefon an das DI-Netz wenden: info@di-netz.de oder Tel: 0521/9679103

 

Fachgespräch von DI-Netz mit Rechtsexperten der CDU (Gesetzgebung, Teil 3)

Am 7.9.16 haben sich Vertreterinnen von DI-Netz mit Rechtsexperten der CDU- Bundestagsfraktion in Berlin zu einem Fachgespräch getroffen, um darüber zu sprechen, was Familien nach Samenspende vom Gesetzgeber brauchen.

Man gab uns die Gelegenheit, offen und ausführlich darüber zu sprechen, wie wir die gesetzliche Lage und die Praxis der Spendersamenbehandlung in Deutschland derzeit erleben und bewerten.

Das Hand-Out von DI-Netz für dieses Gespräch mit dem Titel „Was brauchen Familien nach Samenspende vom Gesetzgeber“ findet sich hier.

Jede Menge Kritiken zum Buch „Spenderkinder“

Vor einigen Wochen ist ein Buch mit dem Titel „Spenderkinder“ erschienen (Untertitel „Künstliche Befruchtung, Samenspende, Leihmutterschaft und die Folgen). Die Autoren Oelsner und Lehmkuhl führen darin ihre negativen Ansichten zur Reproduktionsmedizin aus, insbesondere zur Samenspende, und haben exemplarisch mehrere Mitglieder des Vereins „Spenderkinder“ interviewt, deren „Lebensskizzen“ sie in dem Buch vorstellen. Bei diesen zehn Personen handelt es sich um überwiegend spät aufgeklärte „Kinder“, die mittlerweile erwachsen sind. In knappen Fallvignetten wird erzählt, wie das Familiengeheimnis der Samenspende nach langen Jahren des Schweigens oft unter traumatischen Bedingungen gelüftet wurde. Die frühesten Aufklärungen waren seltene Ausnahme, „Eröffnungen“ der Eltern als das Kind 9 oder 10 war, was heutzutage schon nicht mehr wirklich früh ist.

Unser Familiennetzwerk macht sich stark für eine echte Offenheit und Gesprächsbereitschaft von Anfang an, so wie es die frühere Generation dieser „Spenderkinder“ kaum erlebt hat. Und im DI-Netz gibt es viel Wissen, wie das geht, wie Kinder und Eltern die Samenspende psychisch erleben und wie eine DI-Familie entspannt mit ihrer besonderen Geschichte umgehen kann. – So ist dies Buch auf einigen Unmut im DI-Netz gestoßen, meist wegen einer ganzen Reihe von Pauschalisierungen und Fehldarstellungen der Autoren (darunter die völlig übertriebene Zahlenangabe von angeblich jährlich 12.000 Geburten nach Samenspende in Deutschland, die auf Seite 24 ausgerechnet dem DI-Netz in den Mund gelegt wird).

Unter den Menschen, die uns geschrieben haben, wie sie das Buch finden, danken wir ganz besonders den sieben Rezensenten, die hier nun jeweils ihre Buchbesprechung für unsere Webseite zur Verfügung stellen. – Jede einzelne lohnt es sich zu lesen (dafür bitte den Namen anklicken)!

  • Die Ärztin Judith Zimmermann beschreibt das Buch auf der sozialwissenschaftlichen Rezensionsplattform „socialnet“ als „ein insgesamt schlecht recherchiertes Buch, das Eltern vor einer Samenspende vermutlich eher dazu bewegen wird, größtmögliche Geheimhaltung zu betreiben, auch wenn die Autoren dafür plädieren, offen mit dieser Art der Zeugung umzugehen.“ Ihrem Eindruck nach lassen die Autoren ziemlich ungeklärt, wie ein offener Umgang genau aussehen kann.
  • DI-Netz-Mitglied und langjährige Moderatorin in Kinderwunschforen B. Turner kennt die typischen Vorwürfe gegen die Samenspende und gegen die Reproduktionsmedizin nur zu gut und kritisiert markante Schlagwörter aus dem Buch.
  • Auch Ulrich Simon hat das Buch als DI-Vater und Familientherapeut gelesen und hinterfragt die Logik und Einseitigkeit der Argumentation. Aus seiner Sicht leidet die Darstellung unter einer Interessenverquickung der Autoren mit den Interviewten, einer Ignoranz gegenüber dem Feld und überzogenen Opfer-Täter-Dichotomien (- eine unnötige Frontstellung von Eltern versus Kindern).
  • Die Familientherapeutin Petra Thorn ist langjährige Expertin in Sachen Familiengründung mit Samenspende und kennt die nationale wie internationale Situation. In ihrer Buchbesprechung benennt sie wissenschaftliche, medizinische und juristische Mängel der Publikation.
  • Für den Medizinethiker Tobias Fischer besteht das „Spenderkinder“-Buch eigentlich aus zwei Büchern mit unterschiedlichen Denkansätzen, die ineinander verkeilt werden: einem Einleitungsteil, der die reaktionäre Einstellung der Autoren offenbart und einem lesenswerteren zweiten Teil mit den Interviews.
  • Die ersten Bücher in Deutschland, die Interviews mit „Kindern“ aus Samenspende wiedergeben, stammen von Stephanie Gerlach. Sie ist Kennerin von Regenbogenfamilien, wo es ja eine nahezu 100prozentige Aufklärungsrate gibt. Hier wachsen also Kinder nicht mit der Lüge auf, eine Samenspende hätte nicht stattgefunden. Gerlach bemängelt an dem „Spenderkinder“-Buch, dass Kinder von lesbischen Müttern gar nicht erst vorkommen, wodurch wichtige psychologische Erkenntnismöglichkeiten verschenkt würden.
  • Last but noch least meldet sich Lena Hermann-Green in ihrem Text „Sprecht nicht in meinem Namen“ zu  Wort. Sie wurde durch donogene Insemination gezeugt, würde sich selbst aber nicht als „Spenderkind“ bezeichnen würde. Sie wehrt sich dagegen, wenn andere in ihrem Namen sprechen.

DI-Netz möchte den Verkauf des Buches von Oelsner und Lehmkuhl nicht fördern. Wer sich den Erwerb des Buches sparen möchte, kann sich auf der Verlags-Webseite von Fischer&Gann die ersten 70 Seiten des ebooks gratis anschauen. Mitglieder von DI-Netz können sich auch gern ein Exemplar aus der internen Vereinsbibliothek ausleihen.

Für diejenigen, die gern mehr und fundierteres von Kindern aus Samenspende erfahren möchten, lohnt übrigens noch ein wenig Warten: Neben unserer Ratgeberreihe „Offen gesprochen“ entstehen in Kooperation mit unserem DI-Netz zwei richtig gute Bücher und auch ein Film, in denen „Spenderkinder“ aus dem Netzwerk über sich, ihr Leben und ihre Familie erzählen. Es kommen Kinder über und unter achtzehn Jahren zu Wort – in ihrer ganzen Vielstimmigkeit.

Ratgeberreihe „Offen gesprochen“ – für Eltern, die ihre Kindern aufklären wollen

Immer mehr Eltern, die ihre Familie mit Hilfe einer Samenspende gegründet haben, möchten mir ihren Kindern offen über die besondere Zeugungsgeschichte sprechen statt daraus ein Geheimnis zu machen.

Dabei helfen die verschiedenen Bände von „Offen gesprochen“, die DI-Netz herausgibt. „Offen gesprochen“ geht auf eine Ratgeberreihe zurück, die Olivia Montuschi vom Donor Conception Network (GB) vor einigen Jahren geschrieben hat und die jetzt vom DI-Netz ins Deutsche übersetzt wurde. In den einzelnen Bänden werden viele konrete Hinweise gegeben, wie Eltern mit ihren  Kindern in verschiedenen Alterstufen sprechen können, und ebenfalls wie man beispielsweise im sozialen Umfeld mit dem Thema umgehen kann.

Alle sieben deutschsprachigen Bände erscheinen im Verlag FamART von Petra Thorn: Sie sind zu beziehen unter www.famart.de (DinA4, Softcover 14€/ als pdf 11€). Die englischen Originale sind erhältlich unter www.dcnetwork.org

 

Offen 1 cover

Band 1

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Kindern bis 7 Jahre“ (FamART 2014)

Übersetzung: L. Koch, K. Lüno

36 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9811-4104-7: 14€; PDF-Version 978-3-9811-4107-8: 11€

 

 

Offen 2 coverBand 2

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Kindern zwischen 8 und 11 Jahren“ (FamART 2016)

Übersetzung: S. Hoffmann

44 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9452-7514-6: 14 €; PDF-Version 978-3-9452-7515-3: 11€

 

 

Offen cover Band 3Band 3

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Kindern zwischen 12 und 16 Jahren“ (FamART 2016, erscheint bald)

Übersetzung: A. Herbst

32 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9452-7526-9: 14 €; PDF-Version 978-3-9452-7527-6: 11 €

 

 

Offen 4 Cover

Band 4

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit älteren Kindern ab 17 Jahren“ (FamART 2016,  erscheint bald)

Übersetzung: C. Brügge

32 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9452-7528-3: 14 €, PDF-Version 978-3-9452-7529-0: 11€

 

 

Offen Cover Band 5Band 5

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Freunden und Verwandten“ (FamART 2016)

Übersetzung: C. Brinkmann

36 Seiten A4, Softcover Druck: 978-3-9452-7516-0: 14€; PDF-Version: 978-3-9452-7517-7: 11€

 

Der Band 6 „Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – in „gemischten“ Familien.“ und der Band 7 „Offen gesprochen – für Freunde und Verwandte“ werden im nächsten Jahr 2017 erscheinen.

Zum Service für Vereins-Mitglieder: Vor zwei Jahren haben alle Mitglieder von DI-Netz bereits ein kostenloses Exemplar von Band 1 (für die Aufklärung von Kindern bis 7 Jahre) zugeschickt bekommen. In diesem Jahr erhielten alle Familien in unserem Verein ein weiteres Freiexemplar von Band 2 (für die Aufklärung von Kindern zwischen 8 und 11 Jahren).

„Familiengründung mit Spendersamen“ – Informationsseminar in Eigenregie

Am gestrigen Samstag, am 19.9., fand ein Vorbereitungsseminar zur „Familiengründung mit Spendersamen“ statt, das unser Verein erstmals in Eigenregie durchgeführt hat – unsere Premiere sozusagen. Solche Seminare wird DI-Netz nun circa alle Vierteljahre für interessierte Personen anbieten. Man kann sich über diese Webseite gerne dafür anmelden.

5-DSC03361Das Seminar gestern fand in Bielefeld in der Praxis unseres Vereinsmitglied Ulrich Simon statt, der das Seminar zusammen mit Claudia Brügge leitete.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kamen mit teils ganz unterschiedlichen Hintergründen angereist, es gab aber schnell auch viele gemeinsame Themen. Wir sprachen miteinander über die unterschiedlichen Vorgeschichten jedes einzelnen, über Unsicherheiten und Skepsis gegenüber der Samenspende, und welche Hürden auf dem Weg zur Familie mit Samenspende zu nehmen sind. Wie kann ein offener und zugleich selbstschützender Umgang mit dem Thema aussehen und welche Bilder haben wir hinsichtlich der Rolle der Samenspende, des Spenders, sowie des zukünftigen Vaters? Was brauchen die Kinder? … Auch haben wir uns bemüht, Fragen zur medizinischen, rechtlichen und psychologischen Situation zu beantworten. Zum Teil ganz konkret: was beispielsweise bei der Auswahl eines Kinderwunschzentrums oder einer Samenbank zu beachten sein kann und wie die Aufklärung des Kindes und der Umgang im sozialen Umfeld im Einzelnen gestaltet werden kann. Ein klein wenig haben wir noch über weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch das Familiennetzwerk DI-Netz berichtet.

Es war praktisch, dass wir als Seminarleitung einiges aus eigener Erfahrung erzählen konnten. Und wie es der Familienalltag manchmal so will, fanden wir an diesem Nachmittag keine Betreungsmöglichkeit für unsere Tochter, so dass diese sich während des Seminars in den übrigen Praxisräumen aufhielt. Und vielleicht war es auch ganz gut, in der Entscheidungs- und Orientierungsphase mal ein Kind getroffen zu haben, das mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurde und offenbar ganz gesund und normal aussieht.

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen äußerten am Ende, dass sie mit dem Seminar sehr zufrieden gewesen seien, sie hätten einige für sie wichtige, neue Informationen bekommen. Dankbar waren sie auch, weil sie hier einmal Gelegenheit hatten, andere Betroffene persönlich kennenzulernen und miteinander ins Gespräch zu kommen.

Das nächste Informationsseminar findet am Samstag, den 28.11.15 von 13-18 Uhr in Bielefeld statt. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Tagung „Donor conception: an unfamiliar path to a normal family“

Tagungsbericht von Claudia Brügge (Vorsitzende DI-Netz e.V):

Vom 26. bis 28. August 2015 fand im belgischen Gent eine Konferenz statt mit dem Titel: „Donor Conception: an unfamiliar path to a normal family“, veranstaltet von der universitären Forschungsgruppe um den belgischen Bioethiker Guido Pennings. Diese Gruppe ist bekannt dafür, dass Artikel und Bücher aus ihren Reihen („Reproductive Donation“, „Relatedness in Assisted Reproduction“) weiterführende Gedanken im Bereich der ethischen Debatte um assistierte Reproduktion liefern. Die belgische Gruppe kooperiert im Rahmen eines Forschungsverbundes mit anderen Wissenschaftlern aus Deutschland, England, Schweden, den Niederlanden und den USA, die auf der Konferenz ebenfalls ihre aktuellen Studien präsentierten. Die dreitägige Konferenz bot – sehr ambitioniert – knapp dreißig Vorträge und hatte etwa siebzig Teilnehmer.

In doppelter Hinsicht ein vielversprechendes Ereignis:

Erstens ging es nicht wie sonst oft auf entsprechenden Tagungen um Themen aus der reproduktionsmedizinischen Kinderwunschbehandlung – zeitlich also um eine Phase, bevor die Familie existiert. Ebenso wenig standen – wie sonst oft – juristische Fragestellungen im Zentrum. Vielmehr lag das Interesse diesmal auf den bereits entstandenen Familien. Ihre Familienstruktur, ihre Familienbeziehungen, und vor allem wie Familienmitglieder ihre Familie, die Gametenspende, die Spender, die jeweiligen Rollen selbst verstehen und miteinander kommunizieren.

Die zweite Besonderheit war ein echtes Highlight: Vertreter aus der euopäischen Community der Eltern und Familien nach Gametenspende haben die Tagung für ein gemeinsames Treffen genutzt. So waren Elternvertreter aus Großbritannien (Donor Conception Network), Österreich, Belgien (Donor families) und Deutschland (DI-Netz) angereist, um einander persönlich kennenzulernen und um weitere gemeinsame Pläne zu schmieden.DSC01155Europäische Elternvertreter in Gent (Belgien)

Wir haben unsere persönliche Perspektive auch bei der Tagung einbringen können; bedauerlich war allerdings, dass die Organisatoren selbst nicht schon im Vorfeld Betroffenensprecher – Mütter, Väter, Kinder oder Spender – als Redner eingeladen hatten.

Zum Verlauf der Tagung

Typische Themen waren immer wieder: Aufklärung ja-nein, Anonymität des Spenders ja-nein, Mitspracherecht bei der Spenderauswahl ja-nein, direktive oder non-direktive Beratung etc.. Und verschiedene Konstellationen wurden durchdekliniert: so reichten die Inhalte von Spezifika in Familien lesbischer Mütter über Gametenspende mit persönlich bekannten Spendern (Known Donors), Adoption, Embryonenspende und Leihmutterschaft bis hin zum Elternwerden bei Transsexualität. Besonders viel Raum bekam, wie die Familie die Gametenspende sprachlich thematisert oder nicht thematisert, wie sie ihre Wirklichkeit ko-konstruiert und sich Ansichten im Laufe der Zeit flexibel und je nach Kontext ändern. Die Analyse verlief meist entlang der eigenen Studien der Vortragenden oder zitierter qualitativer Studien. Es gab jede Menge ausführliche O-Ton-Zitate der Probanden aus den Studien. Die Stichprobenzahl der Studien war dabei meist ausgesprochen gering.

So gab es thematisch viel Input, von dem man allerdings auch schon einiges aus der Fachliteratur kennen konnte. Man mußte sich immer mal wieder fragen, was in den vielen Einzelbeiträgen eigentlich substantiell Neues enthalten war. Wenn thematisch auch nicht immer ganz weltbewegende Theorie, war es in jedem Fall eine lohnende Erfahrung, manche Autoren, die man aus der Literatur kennt, hier vor Ort persönlich ansprechen und miteinander ins Gespräch kommen zu können. So konnte ich mit einigen kurz reden und sehr interessante Diskussionen führen: zum Beispiel mit Veerle Provoost, Katharina Beier, Patricia Baetens, Lucy Frith, Petra Nordqvist und Ole Schou.

Die Zeit für allgemeine Diskussion war kurz, so dass im gemeinsamen Plenum Vieles nicht in die Tiefe diskutiert oder gar zu Ende geklärt werden konnte, sondern allenfalls angerissen. Einige – auch politisch – spannende Aspekte wurden manchmal erst im persönlichen Dialog in den Pausen oder im Plenum schnell noch kurz vor Ende des Tages oder schließlich ganz am Ende der Tagung thematisiert (z.B. das Spannungsverhältnis sozialer und biologischer Elternschaft oder die politische Diskussion um die längst fällige Abschaffung der Anonymität in Belgien).

Besonders beeindruckt hat mich in Gent das Zusammensein mit den Vertretern und Vertreterinnen aus den anderen Betroffenenorganisationen. Wir aßen am ersten Abend gemeinsam zu abend und es zeigte sich bei allen ein großer Bedarf, die Erfahrungen aus den jeweiligen Netzwerken auszutauschen. Wir sprachen darüber, wie sich das Donor Conception Network im Laufe der letzten zwanzig Jahre so erfolgreich entwickeln konnte, die belgische Gruppe berichtete von ihren Erfahrungen mit den Widerständen gegen die Abschaffung der Anonymität, und ich berichtete von der rasanten Entwicklung in Deutschland seit unserer Vereinsgründung und besonders im Jahr 2015.

Bei den Plenumsdiskussionen der Konferenz meldeten sich einige von uns mehrfach zu Wort. Ebenso zwei Frauen aus den beiden belgischen Organisationen für erwachsene Menschen aus Samenspende „Donorkind“ und „Donorkinderen„. Dies belebte, wie ich fand, nicht nur die akademische Vortragsroutine, es brachte auch etwas mehr Realitätsbezug und vielleicht erst den emotionalen Gehalt des Themas in den Raum.

Andere Länder, andere Sitten

In Belgien gibt es eine lebenslange Anonymität der Spender, die streng vorgegeben ist. Den Kliniken ist es untersagt, das Angebot identifizierbarer Spender zu machen. Die Reserviertheit in Belgien gegenüber dem möglichen Interesse des Kindes an der Kenntnis der Abstammung war während der Tagung insbesondere von Seiten der Organisatoren deutlich zu spüren (1,)(2) Zugleich zeigte sich der liberale und selbstverständliche Umgang mit solchen reproduktionsmedizinischen Techniken, die in Deutschland verboten sind. So wurde in keinem der dortigen Vorträge die ethische Zulässigkeit der Samen-, Eizell- oder Embryonenspende irgendwie infrage gestellt. Manche äußerten Verwunderung, als ich ihnen davon berichtete, dass beispielsweise die Eizellspende in Deutschland verboten ist. Eine interessante Erfahrung war es zudem für mich – und so ging es offenbar auch einer anderen deutschen Teilnehmerin –, nach dem Zeitpunkt der Abschaffung der Anonymität in Deutschland gefragt zu werden. Sollte man antworten: seit 1989 (BVErfG), oder seit 2007 (TPG) oder in praxi noch gar nicht wirklich? Um die deutsche Situation zu beschreiben, muss man weit ausholen und differenzieren zwischen allgemeinem Kenntnisrecht unserer Kinder, Dokumentationspraktiken der Ärzte, realen Auskunftschancen und -erfolgen, je nach Alter des Kindes, Wahl der Samenbank, Prozessierfreudigkeit…sowas soll im Ausland mal jemand verstehen.

— Eine weitere, sehr schöne Zusammenfassung der Inhalte der Tagung findet sich auf der englischen Webseite von Olivia Montuschi . Olivia ist Mitbegründerin des Donor Conception Networks und Ehrenmitglied im deutschen DI-Netz.