Samenspenderregistergesetz – doch was ist mit unseren Kindern? (Gesetzgebung, Teil 13)

Kurze Meldung zum weiteren Verlauf der Gesetzgebung zum Spenderregister:

Heute am 8. März ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Samenspenderregister Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Für morgen ist die erste Lesung im Bundestagsplenum angesetzt. Es soll noch Anhörungen der Verbände und weiterer Sachverständige geben.

DI-Netz begrüßt grundsätzlich den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und freut sich, dass bereits einige Anregungen unseres Vereins aufgegriffen wurden. Doch was die Politik jetzt noch dringlichst angehen sollte, ist der Datenerhalt aus der Zeit vor 2007 – für alle Kinder, die heute älter sind als 10 Jahre.

Wir haben dazu eine Stellungnahme an die Politik geschickt und hoffen, dass sich Bundestagsabgeordnete ein Herz fassen und sich für die Interessen unserer Kinder stark machen!